Radweg mit Halteverbot

Ich habe noch eine weitere Stelle gefunden, an der die Stadt Bonn ihre eigenen Maßstäbe bezüglich Beschilderung verletzt (hat).

In Bonn scheint man ja irgendwie etwas merkwürdige Ansichten bezüglich Gehwegen und Seitenstreifen zu haben. Wie wir aus Sankt Augustin wissen, ist doppelte Beschilderung nicht erlaubt. Ich habe nun noch ein weiteres Beispiel gefunden für doppelte Beschilderung.

An der Reinold-Hagen-Straße gibt es einen Geh- und Radweg, auf dem Halten (und sogar schon das Befahren) verboten ist. Auf der Fahrbahn gilt Halteverbot, das sich allerdings mit Zusatzzeichen auch auf den Seitenstreifen erstreckt:

Das ist überflüssig. Die Stadt Bonn hat es aber trotzdem so aufgehängt.

Am 20.09.2023 habe ich mal der Straßenverkehrsbehörde geschrieben und gefragt, was das soll.

Am 25.09.2023 bekam ich direkt eine Antwort. Die Zusatzzeichen können weg. Das eigentliche Halteverbot bezieht sich auf die Fahrbahn und soll stehenbleiben. Mir ist aus der E-Mail allerdings nicht klargeworden, ob sie das jetzt auch umsetzen werden oder das eher so im Konjunktiv gemeint war.