Anfrage beim Tiefbauamt wegen getrennter Signalgeber

Die Zwischenzeiten an der Siegburger Straße, die für Rad- und Fußverkehr unnötigerweise gleich sind, haben mich jetzt so genervt, dass ich doch einmal das Tiefbauamt angeschrieben habe.

Meine E-Mail vom 10.10.2022 an tiefbauamt@bonn.de:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Siegburger Straße gibt es bei den Einmündungen Am Herrengarten, Friedenstraße und der AS Pützchen für den Fuß- und Radverkehr getrennte Signalgeber, siehe Foto.

Diese Signale werden allerdings immer gleich geschaltet. Soweit ich das bisher verstanden habe, werden die Zwischenzeiten sorgfältig anhand von Querschnitten und angenommen Geschwindigkeiten berechnet. Wie man in diesem Video sehen kann, ist das Signal für den Fahrverkehr ungefähr 10 Sekunden länger grün, als das für den Fußverkehr. Das erscheint mir auch einsichtig. Bei kombinierten Streuschreiben verstehe ich es ebenfalls, dass sie sich nach dem Fußverkehr richten müssen.

Jedoch verstehe ich nicht, warum der Radverkehr hier keine kürzere Räumzeit hat. Der Radverkehr ist doch schneller, und durch den getrennten Signalgeber könnte an besagten drei Kreuzungen die Leistungsfähigkeit für den Radverkehr gesteigert werden. Könnte das geändert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 03.11.2022 bekam ich eine Antwort:

  • Die Anlage sei im Betrieb von Straßen NRW, für die Anordnung sei die Stadt Bonn zuständig.
  • Man hätte den Landesbetrieb einmal um Stellungnahme gebeten.
  • Der Landesbetrieb hat die Sorge, dass es bei getrennter Schaltung von Rad- und Fußverkehrssignal zu vermehrten Rotlichtverstößen durch den Fußverkehr kommen würde.
  • Die Stadt Bonn schließt sich der Meinung vorerst an.
  • Das Thema wird allerdings in die »Arbeitsgruppe Sofortmaßnahmen Fahrrad« mitgenommen und diskutiert. Ich könnte gerne über das Ergebnis informiert werden.

Am 13.11.2022 habe ich mich dafür bedankt und gebeten über das Ergebnis informiert zu werden.

Ich fühle mich durch den Landesbetrieb nicht für ganz voll genommen. Schon jetzt müssen die Verkehrsteilnehmer*innen die für sie zuständige Ampel finden. Seit der Neuregelung 2017 gilt für Radverkehr auf dem Hochbord nicht mehr die Fußgängerampel sondern die für die Fahrbahn. Das ist etwas, das mir zugetraut worden ist. Es ist anscheinend auch in Ordnung, dass der Fußverkehr eine eigene Ampel hat, auf die geachtet werden muss. Aber wenn man jetzt die doch eher eingängigen Symbole für Fuß- und Radverkehr auseinander halten soll, dann ist das zu viel verlangt? Der Radverkehr wird benachteiligt, weil man dem Fußverkehr nicht zutraut, die Ampeln richtig zu beachten? Es erinnert an Umlaufsperren.

Es ist sicher richtig, dass die Regelkenntnis bei den meisten Verkehrsteilnehmer*innen eher nicht so gut sein wird, wie es bei diversen für die Verkehrswende aktiven Personen sein wird. Das muss man auch berücksichtigen. Infrastruktur muss selbsterklärend sein. Aber dass gerade dort die Grenze gezogen wird, erscheint mir nicht ganz nachvollziehbar. Mir fehlt allerdings auch die Erfahrung bezüglich Unfälle und anderer Dinge, die bei der Stadt wahrscheinlich vorliegen.

Insofern warte ich dann auf eine Rückmeldung zu dem Thema. Es soll ja noch einmal diskutiert werden, und die Stadt Bonn hat sich nur vorläufig der Meinung des Landesbetriebes angeschlossen. Daher muss ich jetzt einfach Geduld haben.