Alles korrekt geregelt und trotzdem unbefriedigend

In Hangelar gibt es eine Stelle, an der man exemplarisch sehen kann wie korrekte Regelung nicht unbedingt zu einem befriedigenden Ergebnis führt.

Im August 2022 schrieb ich über die Bachstraße in Hangelar, da gibt es einen niveaugleichen Gehweg neben einer Fahrbahn, die nur 450 cm breit ist. Das ganze sieht so aus:

Gehweg ohne Trennung mit Autos drauf

Damals hatte ich den Artikel beendet ohne an die Stadtverwaltung zu schreiben. Das habe ich dann doch noch gemacht, allerdings auch nur die erwartete Reaktion erhalten. Diese ist aber trotzdem ganz lehrreich.

Schauen wir nochmal mit gesundem Menschenverstand auf diese Situation: Da werden Autos auf dem Gehweg geparkt, das soll so nicht sein. Die sollten etwas weiter nach links gestellt werden. Dann kommt man dort aber nicht mehr mit Rettungswagen oder Müllfahrzeug durch. Hmm. Dann sollte man dort lieber das Parken komplett verbieten, durch Parkverbote auf beiden Seiten. Je nach Grundüberzeugung kann man hier natürlich auch zu anderen Schlussfolgerungen kommen.

Betrachten wir nun aber mal die einschlägigen Regelungen hier.

Zuerst einmal sind StVO § 2(1) und § 12(4) relevant, sie verbieten implizit das Fahren und Parken auf Gehwegen. Aufgrund der Beschilderung vor Ort (im Foto im alten Artikel zu sehen) ist auch klar, dass dies ein Gehweg ist. Somit ist klar, wie weit man rechts stehen darf.

Aber wie sieht es nach links aus? Da ist gar nicht so wirklich klar, was da zu tun ist. Man findet aber in der Rechtssprechung Hinweise. Auf der verlinkten Webseite finden wir Quellen: So steht in StVO § 12(1), dass man nicht in Engstellen halten darf. In StVZO § 32(1) steht drin, dass Fahrzeuge maximal 255 cm breit sein dürfen. Laut Rechtssprechung werden 50 cm Puffer links und rechts angenommen. Somit muss also 305 cm Kernfahrbahn verbleiben.

In der Bachstraße haben wir 450 cm Fahrbahnbreite. Ziehen wir die 305 cm ab, so bleiben aber nur noch 145 cm. Heutige Autos sind breiter, effektiv darf also kein Auto dort geparkt werden.

Könnte die Stadt denn nicht doch irgendwie dort etwas machen, wie zum Beispiel Halteverbotschilder aufstellen?

In den Verwaltungsvorschriften zur StVO steht unter »Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen« das hier:

Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

Sowie das hier:

Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird.

Somit darf die Stadtverwaltung dies nicht tun, schließlich ist wie oben hergeleitet schon alles geregelt.

Es gibt auch einen juristischen Grundsatz aufgrund dessen man anderen Parteien immer unterstellen kann, dass sie sich an die Gesetze halten. Wäre das nicht der Fall, könnte man ja auch nichts mehr regeln, man müsste alle Regelverstöße überall zusätzlich einbeziehen.

Und somit sind wir bei der Situation, dass im Prinzip alles korrekt ist. Es ist ein Gehweg, man darf dort nicht parken. Die Fahrbahn ist zu schmal, man darf dort nicht parken. Redundante Schilder aufstellen ist nicht erlaubt. Man darf davon ausgehen, dass Autofahrende die Regeln kennen und sich daran halten. Alles klar.

In der Realität funktioniert es offensichtlich nicht, wie das obige Foto beweist. Ich habe daher gefragt, ob man einen Bordstein einrichten kann. Das ist aber nicht möglich, weil sich sonst auch eine hohe Kante zu den Grundstücken ergeben würde. Das wäre bezüglich der Entwässerung ein Problem. Davon ab würde es sehr hohe Kosten verursachen.

Und wenn wir ehrlich sind, würden die Leute dann halt auf dem Gehweg parken. Wir wissen ja, wie so etwas realistisch läuft.

Ich habe dann noch gefragt, ob das Ordnungsamt Straßen dieser Art denn kontrollieren würde. Das wurde zwar nicht explizit verneint, implizit aber schon. Natürlich würde der Außendienst überall kontrollieren, konzentriert sich aber auf die Parkraumbewirtschaftung. Soll heißen, dass sie in Wohngebieten letztlich nicht kontrollieren. Ihnen nachweisen, dass sie dort einen rechtsfreien Raum schaffen, kann man aber auch nicht.

Somit ist alles korrekt geregelt und am Ende wird trotzdem der Fußverkehr von geparkten Autos behindert.