Datensparsame Privatanzeigen in Sankt Augustin

Bei der Stadt Bonn hatte ich vor einiger Zeit einmal nachgefragt, welche Daten sie bei Privatanzeigen weitergeben. So eine Privatanzeige gegen ein behindernd geparktes Auto ist eben auch eine Anzeige, die dann einen entsprechenden rechtlichen Rahmen hat. Die beschuldigte Person kann über Akteneinsicht an die Anschrift jener Person kommen, die sie beschuldigt. Bei der Privatanzeige tritt man als Zeuge auf, die Anklage kommt dann seitens der Bußgeldstelle der jeweiligen Kommune.

Dass die Daten dort enthalten sind ist wichtig. So kann man als Zeuge geladen werden, wenn die ganze Sache vor ein Amtsgericht gehen sollte.

Das ganze hat aber auch gewisse Probleme, weil ich als Zeuge nämlich eben nicht an die Daten der beschuldigten Person kommen kann. Die beschuldigte Person bleibt für mich anonym, ich muss aber die Karten auf den Tisch legen. Gerade bei gewaltbereiten Personen ist das wirklich gefährlich. Dazu schrieb ich schon vor ein paar Wochen.

Bei der Stadt Bonn wurden aber früher mehr Daten rausgegeben als gesetzlich vorgeschrieben, siehe den damaligen Blogeintrag. Sie hatten da meinen Namen schon auf dem ersten Anhörungsbogen eingetragen. Dadurch bekamen Leute meinen Namen direkt geliefert, ohne dass sie sich erst durch Akteneinsicht Zugang verschaffen mussten. Inzwischen ist das besser, mein Name wird nicht mehr unnötig weitergegeben.

Es ist nicht so, als würde ich nicht zu den Anzeigen stehen wollen. Ich wurde im Straßenverkehr behindert und ich versuche mir meine Rechte nicht nehmen zu lassen. Es hat einen Grund, wenn ich eine Anzeige eingericht habe. Ich gehe nicht aus Langeweile herum und versuche Leute zu ärgern. Was ich allerdings nicht möchte sind Leute, die dann glauben ein privates Problem mit mir zu haben.

Aus Interesse hatte ich einmal bei der Stadt Sankt Augustin nachgefragt, wie die das eigentlich halten. Und das scheint möglichst datensparsam zu sein:

Wenn sie eine Privatanzeige aufgeben, wird im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid ein Zahlen Code von uns hinterlegt, sollte es jedoch zum Einspruch und zur Akteneinsicht kommen, dann wird vom Zeugen Name und Anschrift genannt.

Somit ist für die beschuldigten Personen wahrscheinlich gar nicht zu erkennen, ob die Anzeige von einer Privatperson oder jemandem vom Ordnungsamt angefertigt worden ist. In der Sache ist das auch egal, die Stadtverwaltung prüft nämlich meine Fotos und ob daraus der Tatvorwurf erkennbar ist. Das würden sie bei ihren eigenen Außendienstmitarbeiter*innen genauso machen.

Von daher erscheint die Stadt Sankt Augustin hier vorbildlich wenig Daten weiterzugeben.