Gehwegparken über Linien hinaus behindert den Fußverkehr

Immer wieder findet man Gehwege, die eigentlich üppig breit sind. Dieser hier ist zum Beispiel 10 oder 11 Gehwegplatten breit. Das sind Platten mit 30 cm Kantenlänge, man hat hier also 300 cm Platz! Das wäre sehr angenehm und geht sogar noch über die 250 cm hinaus, die der Radentscheid Bonn als Ziel gesetzt hat. Allerdings hat man hier einen Parkplatz markiert, sodass nur noch knapp über vier Platten als Gehweg nutzbar sind, das sind knapp mehr als 120 cm. Ein Rollstuhl ist um 80 cm breit, ein Kinderwagen auch. Da geht dann nichts mehr mit Begegnungsverkehr.

Kritisch wird es aber dann, wenn jemand sein Auto »nur ein bisschen« über die Linie parkt. Das mag erstmal harmlos wirken, aber dann muss man sich den Platz anschauen, der da noch realistisch bleibt.

Da sind jetzt durch den Außenspiegel nur noch drei Platten wirklich nutzbar. Und an dem Mäuerchen ist auch noch Bewuchs, der vielleicht nochmal 10 wegnimmt. Somit haben wir dann noch 80 cm Platz. Zum Auto will man Platz lassen, damit es nicht versehentlich beschädigt wird. Und dann ist es mit dem Rollstuhl schon kritisch.

Würde man hier das Gespräch suchen, bekäme man wahrscheinlich die Standardaussage »man kommt doch noch vorbei« zu hören. Und das mag für die meisten Personen auch zutreffend sein. Bis dann halt die eine Person kommt, die dort nicht mehr vorbeikommt.

Wenn man hier nur die Mindestmaße nimmt, dann wird es schnell kritisch. Daher begrüße ich auch das neue Mindestmaß von 150 cm, das die Stadtverwaltung in Bonn nimmt. Somit ist dann auch bei derartigen Übertretungen noch immer mindestens ein ganzer Meter verfügbar.