Legal Parken macht Autofahrer aggressiv

Falschparken gilt in unserer Gesellschaft als Kavaliersdelikt. Andere Autofahrer scheinen wenig Problem damit zu haben, wenn Geh- oder Radwege blockiert werden. Ist ein Auto aber legal geparkt, so schürt das anscheinend Aggressionen.

An einer der Durchgangsstraßen durch Bonn-Holzlar steht in letzter Zeit immer mal wieder ein geparktes Auto. Das ist auch kein Problem, schließlich darf man überall am Straßenrand parken. Um das Fahrzeug geht es:

Man kann einmal in die StVO § 12 Halten und Parken schauen, dort findet man die Regeln zum Parken. Wir haben einmal Absatz 4 Satz 1:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Am rechten Fahrbahnrand parken ist also erstmal erlaubt, wenn es nicht verboten ist. Die Ausnahmen muss man sich jetzt anschauen.

Absatz 3 listet auf, wo man nicht parken darf:

Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

Ich sehe da kein Problem. Das Fahrzeug steht wohl hinreichend weit weg von der Einmündung der untergeordneten Straße. Es gibt keine gekennzeichneten Parkflächen, keine Ein- oder Ausfahrten. Kanalisation sehe ich dort auch keine, Bordsteinabsenkung gibt es auch nicht. Soweit alles gut.

In Absatz 1 gibt es noch weitere Dinge, die man beachten muss:

Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven,
  3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  4. auf Bahnübergängen,
  5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Eine scharfe Kurve ist dort nicht. Eng ist die Stelle auch nicht. Aber ist sie unübersichtlich?

Schaut man einmal von hinter dem Auto, so kann man nicht so richtig schauen, ob da Gegenverkehr kommt. Das ist aber letztlich ein Problem, wenn man in eine der Parkbuchen auf der linken Seite möchte (da wo der weiße VW-Bus steht).

Der Gegenverkehr muss entsprechend die Geschwindigkeit anpassen. Schaut man von der anderen Seite, so kann man das geparkte Auto schon wirklich weit sehen. Man kann sich auch denken, dass da hinter der Hecke möglicherweise jemand zum vorbeifahren angesetzt hat. Ich würde da entsprechend langsamer in die Kurve reinfahren. Es könnte ja eben auch sein, dass jemand aus einer der Parkbuchten ausparkt, die man von dieser Position so gar nicht sehen kann.

Man könnte also argumentieren, dass das eine unübersichtliche Stelle ist.

Was man jetzt aber definitiv nicht mehr machen kann ist einfach so mit 70 km/h die Straße hochfahren. Man hat dann das geparkte Auto auf seiner Seite und muss entsprechend vorsichtig schauen. Notfalls muss man warten. Da dort auch zwei Buslinien fahren kann man durchaus hier auch von einer unnötigen Verzögerung des Busverkehrs sprechen.

Mir scheint das allerdings ein legaler Parkplatz zu sein. Das scheint aber einige nicht kalt zu lassen. Und so hing dann ein entsprechend unfreundlicher Zettel am Auto:

Park wie ein Mensch! Oder siehst du selbst nicht, wie dumm du da stehst? Nächstes mal wirst du Abgeschleppt

Die Formulierung hat es schon wieder in sich. Da wird die Person implizit als Unmensch bezeichnet, sie entwürdigt den Menschen dahinter komplett. Das ist schon eine ordentliche Beleidigung. Dann der Verweis auf Dummheit, ebenfalls beleidigend. Eine Begründung ist der Zettelschreiber aber schuldig.

In dem Teil mit »du da stehst« wird das Auto mit der Person gleichgesetzt. Das finde ich auch bezeichnend. Die Person ist doch nicht das Auto und umgekehrt. Im öffentlichen Raum treten Autofahrer aber eben mit Auto auf, im Straßenverkehr bilden sie eine Einheit. Man sieht auch nur die anderen Autos, die Fahrer darin erst auf den dritten Blick. Es zeigt mir eine gewisse Entmenschlichung, die der Autoverkehr mit sich bringt.

Unter der Annahme, dass meine Herleitung des legalen Parkens korrekt ist, ist diese Aussage wohl nur auf die eingeschränkte Leichtigkeit des Autofahrens zurückzuführen. Und es erscheint etwas heuchlerisch. An anderen Stellen werden Parkplätze verteidigt, obwohl man dort nur noch schwer durchfahren kann. Man hört dieser Tage auch von der Forderung nach »Parkraumschutzgebieten«. Aber hier werden legale Parkplätze verpönt weil man dann nicht mehr schnell diese Straße langfahren kann.

Die Drohung des Abschleppens ist dann nichtig. Abschleppen im öffentlichen Raum ist eine hoheitliche Aufgabe, das kann nur das Ordnungsamt und die Polizei. Von daher müsste der Zettelschreiber einfach nur dort anrufen und das durchgeben. Dann kommen die und prüfen, ob das regelwidrig geparkt ist. Falls ja, stellen sie eine Verwarnung aus oder setzen das Auto um.

Wenn jemand solche Zettel schreibt, weiß die Person wohl nicht, wie man dann den nächsten Schritt geht. Wenn ich ein offensichtlich behindernd geparktes Auto sehe, rufe ich direkt an. So ein Zettel beseitigt ja auch nicht das Problem.

Dem Tonfall nach war die Person auch nicht an einer konstruktiven Lösung interessiert. Man hätte ja auch auf die Problematik mit der Sicht in den Gegenverkehr hinweisen und den Busverkehr erwähnen können. Dazu die Bitte nicht auf der Hauptstraße zu parken. Das würde die Chancen deutlich verbessern.

Ich habe einmal bei der Bußgeldstelle der Stadt Bonn nachgefragt, ob man so parken darf. Man hat sich die Fotos angeschaut und die Situation noch vor Ort geprüft. Das Auto steht dort vollkommen legal.

Inzwischen steht aber auch schon ein anderes Auto immer wieder dort. Das Konzept legal zu parken scheint also doch Anklang zu finden!