Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Nichtumsetzen

Als ich am 18.08.2021 abends Joggen gegangen bin, standen am Falschparker-Hotspot wieder behindernd geparkte Autos.

Zu meiner Überraschung hing an dem schwarzen Audi aber schon eine Verwarnung der Stadt Bonn. Die waren also schon im Rahmen einer Streife vor Ort und haben entsprechend eine Verwarnung ausgestellt.

Das Problem ist allerdings, dass zwischen Fahrzeug und Straßenlaterne nur noch 87 cm Platz sind.

Das sieht man auch schon ganz gut an den Gehwegplatten. Die sind nämlich 50 cm groß. Das Auto steht so, dass nicht mehr zwei komplette Gehwegplatten übrig sind. Und selbst wenn man die kleinen zugewachsenen Steine noch mitzählen würde, so klappt das dann an der Laterne nicht mehr. Da ist der schmalste Punkt.

Mir wurde bei einer anderen Gelegenheit von der Person vor Ort gesagt, dass bei unter 100 cm Restgehwegbreite das Auto konsequent umgesetzt würde. Das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.

Analog zur ersten Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich hier dann also wieder eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben.

Dienstaufsichtsbeschwerde an das Ordnungsamt Bonn am 24.08.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.08.2021 um 20:08 Uhr bin ich an der Großenbuschstraße 58 (53229 Bonn) vorbeigekommen. Dort stand ein schwarzer Audi A6 Avant mit Kennzeichen XX teilweise auf dem Gehweg. Am Scheibenwischer war schon eine Verwarnung des Ordnungsamtes angebracht, von ungefähr 18 Uhr. Tatvorwurf war das Parken auf einem Gehweg, allerdings ohne Behinderung, daher nur 20 EUR.

Ich finde es positiv, dass nach vielen Privatanzeigen und Anrufen bei der Leitstelle die Patrouillen der Mitarbeitenden auch hier im Außenbezirk vorbeiführt. Jedoch sehe ich in diesem konkreten Fall eine Behinderung, die nicht beseitigt worden ist. Bei einem früheren Fall wurde mit von einer Person vor Ort mitgeteilt, dass unter 100 cm Gehwegbreite konsequent umgesetzt werden würde.

Anhand der 50 cm breiten Gehwegplatten kann man auf dem Foto schon erkennen, dass keine zwei kompletten Gehwegplatten frei sind. Man muss schon den zugewachsenen Streifen mit Pflastersteinen mitzählen, damit man hier auf über 100 cm kommt. Aber selbst diese aus meiner Sicht nicht wirklich rollstuhl- und kinderwagenfreundliche Auslegung funktioniert nicht an der Laterne. Dort habe ich bis zum Auto nur noch 87 cm gemessen. Die Breite eines Rollstuhls konnte ich mit bis zu 72 cm plus 14 cm für Hände finden. Bei 87 cm bleibt also auf jeder Seite nur 5 mm Sicherheitsabstand.

An anderen Tagen sehe ich einige Eltern, die diese Strecke mit Kinderwagen gehen. Stehen dort an der Stelle Fahrzeuge auf dem Gehweg, so werden die Autos meist über die Fahrbahn umlaufen. Dies bedeutet das Überwinden von zwei Bordsteinkanten. Die Eltern würden dies nicht machen, wenn keine konkrete Behinderung vorliegen würde.

Ich habe gegen 20:20 Uhr bei der Leitstelle des Ordnungsamtes angerufen und um Beseitigung der Behinderung gebeten. Der Disponent versuchte mir zu versichern, dass die Mitarbeitenden vor Ort ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt haben. Dies sehe ich anders, aufgrund der abstrakten Behinderung ist das Auswahlermessen auf Maßnahmen reduziert, die die Behinderung wirklich beseitigen (z.B. Halterabfrage und selbst umparken lassen, Umsetzen, Abschleppen). Der Disponent hat dann einen neuen Einsatz aufgemacht. Bis zum Dienstschluss um 22:00 Uhr ist jedoch niemand mehr vor Ort gewesen, das Auto scheint von Fahrer*in selbst weggefahren worden zu sein.

Ich bitte darum, dass die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes hier an der engsten Stelle messen, sowie sich an die anscheinend vorhandene interne Regelung halten und Fahrzeuge mit Behinderung auch konsequent entfernen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 08.10.2021 habe ich darauf eine Antwort bekommen, gemeinsam mit einer Antwort auf die andere Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen, weil der Gehweg an dieser Stelle noch »uneingeschränkt passierbar« gewesen wäre. Daher war diese Verwarnung verhältnismäßig, eine erweiterte Verwarnung (mit Behinderung) oder ein Umsetzen des Fahrzeuges wäre nicht verhältnismäßig gewesen. Es wurde noch einmal auf die Rechtsgrundlagen, das Opportunitätsprinzip und die Verhältnismäßigkeitsprüfung verwiesen.

Naja, zufrieden bin ich damit nicht. Die Stadtverwaltung anscheinend schon. Ich wünschte, wir hätten eine offizielle Mindestbreite. 87 cm sind es ja offensichtlich nicht.

Aktualisierung 30.11.2021

Ich hatte nochmal nachgehakt und jetzt am 23.11.2021 noch eine weitere Antwort bekommen. Mir wurde mitgeteilt, dass es aufgrund der hohen Anzahl Anzeigen in dieser Straße zu einer Verwechselung gekommen ist. Das Fahrzeug hätte abgeschleppt werden sollen.

Mit der Antwort bin ich deutlich zufriedener.