Halteverbotsschild auf Gehweg

Um Weihnachten herum habe ich in Hangelar ein temporäres Halteverbot gesehen. Die gibt es häufig bei Umzügen oder Renovierung. An jener Stelle ist allerdings der Gehweg so schmal, dass das Schild dort zu einer Behinderung führt.

Ich sah zufällig, wie eine Firma das Schild wieder eingesammelt hatte. Den Namen habe ich mir gemerkt und wollte die einmal anschreiben.

Die haben eine Webseite, die sieht allerdings total unseriös aus. Wenn man genau hinschaut, sieht man auch das »Adobe«-Wasserzeichen in dem und anderen Stock-Bildern.

Die Seite hat kein TLS, und ein gültiges Zertifikat gibt es auch nicht. Ohje.

Das Impressum sieht so aus, als wäre das noch das Template von deren Webseiten-Baukasten.

Immerhin steht in der Kopfzeile eine E-Mail-Adresse. Die schreibe ich mal an.

E-Mail an info@lis-verkehrssicherung.de am 24.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den 21.12.2021 hatten wahrscheinlich Ihre Mitarbeiter ein temporäres Halteverbot an der […], errichtet. Ich habe beim Abbauen zufällig eines Ihrer Fahrzeuge gesehen.

Das Zeichen stand auf dem Gehweg. Dieser hat nur die 30 cm Gehwegplatten, man kann also eine verbleibende Gehwegbreite auf 80 cm abschätzen. Dies ist aber, insbesondere mit dem Verteilerkasten dahinter, zu eng für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl unterwegs sind.

Mir erscheint das auf dem Gehweg schlecht aufgehoben, aber vielleicht geht es nicht anders. Ist das Aufstellen von derartigen Schildern nur auf dem Gehweg möglich, oder könnten sie auch auf der Fahrbahn aufgestellt werden? Gibt es da bestimmte Vorgaben für?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Ich bekam direkt am gleichen Tag eine Antwort von dem Unternehmen. Mein Anliegen wurde verstanden, und auch eingeräumt, dass die Mitarbeiter*innen mehr auf den Stromkasten hätten achten sollen.

Jedoch dürfen sie die Verkehrszeichen wegen der Unfallgefahr nicht auf der Fahrbahn aufstellen. Das hatte ich mir schon fast gedacht. Von daher haben sie es eigentlich schon sehr gut gemacht und das Schild möglichst weit außen hingestellt. Der Gehweg ist einfach schmal.

Das ganze findet man dann auch in den VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 StVO, Randnummer 43:

Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden.

Es ist eher ein strukturelles Problem, dass Gehwege mit dieser geringen Breite angelegt worden sind, obwohl sie gleichermaßen als Verfügungsfläche für alles mögliche herhalten müssen. Von daher kann nur versuchen sich für breitere Gehwege einzusetzen, damit dies in Zukunft ein weniger gravierendes Problem ist.