Unterschiedliche Beschilderung von allen drei Seiten

In Holzlar gibt es einen kleinen Weg zwischen den Häusern, der von allen drei Seiten unterschiedlich beschildert ist.

Von Süden kommend ist es ein reiner Gehweg. Da war wohl mal ein Schild »Fahrrad frei« (Zeichen 1022-10) darunter. Die Halterung ist noch zu erkennen, aber das Zeichen fehlt.

Von Osten ist dort noch das Zeichen »Fahrrad frei«, man darf also mit dem Fahrrad einfahren.

Von Westen hingegen steht da überhaupt kein Schild. Somit weiß ich gar nicht, als was das dann zählt.

Der Weg ist eher schmal und hat kleine Kurvenradien. Daher ist das letztlich nur als Gehweg geeignet, vielleicht eben noch für Radfahrende zu Gast.

Die Schilder ändern nichts am Verhalten der Leute, da fahren auch regelmäßig Leute mit dem Motorroller in alle Richtungen durch. Aber trotzdem ist es eine Inkonsistenz, auf die ich die Verkehrslenkung hinweisen kann. Vielleicht hängen sie dann konsistente Schilder auf.

E-Mail an verkehrslenkung@bonn.de am 25.04.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

der schmale wassergebundene Weg im Kern von Holzlar, der die Straßen Bergmeisterstück, Im Verbott und An der Vogelweide verbindet, ist von allen drei Seiten unterschiedlich beschildert.

Von Süden kommend gibt es nur ein Zeichen 239 mit einer Lücke darunter, von Osten kommend ein Zeichen 239 mit Zeichen 1022-10, und von Westen kommend überhaupt keine Zeichen. Mir ist nicht ganz klar, ob auf diesem Weg das Fahrradfahren nun erlaubt sein soll, oder nicht.

Könnten Sie vielleicht einmal schauen, was dort ausgeschildert sein sollte?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Darauf bekam ich keine Antwort, und an der Beschilderung hat sich auch nichts verändert. Somit bleibt es wohl bei der Fahrradfreigabe aus der einen Richtung ohne eine Freigabe in die andere Richtung.