Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Nicht-Verwarnung

Im örtlichen Falschparkerhotspot stand mal wieder ein Fahrzeug auf dem Gehweg. Und anhand der 10 cm × 20 cm großen Betonsteine kann man gut abschätzen, dass da nur um 70 cm Platz daneben ist.

Ich habe das Ordnungsamt gerufen, damit sie das Auto dort entfernen können. Ziemlich genau 30 Minuten später kam ich auf dem Rückweg vom Spaziergang dort an. Und genau in dem Moment kamen auf zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes angefahren. Die Fahrerin scheint die Mitarbeiter vom Ordnungsamt gesehen zu haben und kam zu ihrem Auto. Der Mitarbeiter versuchte der Frau klarzumachen, dass sie dort nicht parken darf, dass sie Leute behindert. Die wollte das nicht so recht einsehen, sie hätte da doch nur eine halbe Stunde gestanden und so weiter.

Der Mitarbeiter hat sie einfach nur auf einen legalen Parkplatz hingewiesen und sie fahren lassen. Soweit ich das mitbekommen habe, sind die Mitarbeiter dann wieder ins Auto gestiegen und weitergefahren, haben keine Verwarnung dagelassen.

Es ist mir ungebegreiflich, warum hier keine Verwarnung für 30 EUR ausgestellt worden ist. Die zwei Mitarbeiter bekommen mindestens 15 EUR/Stunde brutto, kosten die Stadt Bonn also eher 18 EUR/Stunde. Die haben nach Holzlar und zurück vielleicht über eine halbe Stunde Fahrtzeiten, macht also grob 20 EUR. Dazu kommen noch so grob 5 EUR Fahrtkosten für 7 km einfache Strecke. Die Stadt hätte hier also kostendeckend arbeiten können.

An anderer Stelle hört man, dass für die Parkraumüberwachung kein Geld vorhanden sei. Für Außenstehende wie mich ist das nicht nachvollziehbar, schließlich könnten die Mitarbeitenden ihre Kosten ziemlich locker wieder reinholen. Es kommen natürlich noch zusätzliche Kosten dazu, wie die Computersysteme, Mitarbeitende im Innendienst, Termine vor Gericht. Aber die paar zusätzlichen Minuten für eine Verwarnung hätten durchaus investiert werden sollen.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Damit dieser Unmut an der richtigen Adresse ankommt, schreibe ich also eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Ordnungsamt.

Dienstaufsichtsbeschwerde an das Ordnungsamt am 24.08.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 19.08.2021 gegen 19:24 Uhr sah ich vor der Großenbuschstraße 48 (53229 Bonn) einen silbernen Hyundai ix35 mit Kennzeichen XX auf dem Gehweg geparkt. Anhand der Betonsteine kann man die restliche Gehwegbreite auf 70 cm abschätzen. Ich habe dies als Verkehrsbehinderung bei der Leitstelle des Ordnungsamtes gemeldet.

Gegen 19:56 Uhr bin ich auf dem Rückweg zufällig an der Stelle vorbeigekommen, als zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes eintragen. Die Fahrerin des Wagens muss die Mitarbeiter gesehen haben, und ist zum Wagen gegangen. Ein Mitarbeiter erklärte der Frau, dass sie so nicht parken darf, dass neben dem Auto kein Durchkommen mehr ist. Die Frau zeigte sich nicht sonderlich einsichtig, da sie doch nur eine halbe Stunde dort gestanden hätte. Ihr wurde ein legaler Parkplatz fünfzig Meter weiter aufgezeigt.

Soweit ich es mitbekommen habe, wurde der Frau allerdings keine Verwarnung ausgestellt. Es scheint bei einer mündlichen Verwarnung geblieben zu sein, obwohl die Frau die lange Parkzeit selbst bestätigt hat und der Mitarbeiter die Behinderung als solche auch erkannt hat.

Wieder zuhause habe ich meine Privatanzeigen durchgeschaut und eine mit gleichem Fahrzeug vom 22.06.2021 gefunden. Ich gehe davon aus, dass die Halterin diese zum fraglichen Zeitpunkt schon erhalten hat. Dies müsste von Ihrer Seite überprüfbar sein. Hier handelt es sich also um eine Wiederholungstäterin, der das erste Bußgeld wohl nicht mehr in Erinnerung war. Diesmal hatte sie nur eine Verwarnung bekommen, ich zweifle einen Lerneffekt an.

Immer wieder wird argumentiert, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht kostendeckend sei. Ihre zwei Mitarbeiter bekommen wahrscheinlich jeweils 15 EUR/h, für die Stadt Bonn also ungefähr 36 EUR/h Arbeitgeberkosten. Nach Holzlar haben sie hin und zurück über eine halbe Stunde Fahrtzeit, dazu noch die Fahrtkosten selbst. Zusammen mit dem Disponenten wird dieser Einsatz mindestens 30 EUR gekostet haben. Das Dokumentieren der Behinderung und Ausstellen der Verwarnung hätte wahrscheinlich nur wenige zusätzliche Minuten gekostet.

Warum wurde hier, trotz expliziter Anfahrt nur mündlich verwarnt und keine Verwarnung für 30 EUR ausgestellt?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 08.10.2021 habe ich darauf eine Antwort bekommen, gemeinsam mit einer Antwort auf die andere Dienstaufsichtsbeschwerde.

In der Antwort wird nur geschrieben, dass die Verkehrsbehinderung durch Umsetzen beseitigt worden wäre. Mehr steht dort nicht. Aber meine Beschwerde war nicht, dass sie die Behinderung nicht Entfernt hätten. Vielmehr finde ich es widersinnig, dass dann nicht noch eine Bußgeld austgestellt wurde. Es wird impliziert, dass das alles seine Richtigkeit hat.

Als Schlusswort steht in der Antwort noch, dass die Mitarbeiter den ganzen Tag ausgelastet wären und ihre Einsätze über das ganze Stadtgebiet verteilt wären. Die Einsätze würden so geplant, dass das Stadtgebiet möglichst gut abgedeckt werden würde. Gefahrenstellen würden priorisiert, aber auch Beobachtungen von Bürger*innen berücksichtigt.

Ich empfinde meine Beschwerde überhaupt nicht beantwortet. Aber offensichtlich findet man das eine angemessene Antwort. Mein Gefühl dabei: Behindernd parkende Autofahrer*innen werden möglichst zuvorkommend behandelt, sofern man nicht durch die Verhältnismäßigkeitsprüfung dazu gezwungen wird wirklich ein Bußgeld auszustellen.

Aktualisierung 30.11.2021

Ich hatte nochmal nachgehakt. Am 23.11.2021 habe ich nochmal eine neue Antwort bekommen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass dieses Vorgehen gängige Praxis sei. Es würde nur mündlich appelliert, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken.

Ich finde das weiterhin zu lasch, aber immerhin habe ich es jetzt schriftlich. Dann kann ich es auf dem politischen Weg versuchen.