Von Krafträdern, Leicht- und Kleinkrafträdern sowie Mofas

Eine vermeintlich merkwürdige Verkehrszeichenkombination ist ein guter Anlass mal über den Unterschied von Leicht- und Kleinkrafträdern zu recherchieren.

In der Karl-Legien-Straße habe ich jetzt auch noch diese Zeichenkombination bewusst wahrgenommen:

Das ist einmal das Zeichen 260 (Verbot für Kraft­fahrzeuge) mit dem Zusatzzeichen 1022-11 (Mofas frei). Mir kommt das allerdings ein bisschen merkwürdig vor. Auf dem Zeichen 260 ist ja ein Kraftrad abgebildet. Schließt das dann etwa Mofas mit ein?

Das Motorrad-Sinnbild findet man auch auf dem Zusatzzeichen 1022-12 (Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei). Wenn man das also freigibt, dann sind die Mofas auch mit drin. Also scheint das Zeichen 260 wohl alles zu verbieten.

Was sind eigentlich Krafträder, Mofas und Kleinkrafträder? Dazu habe ich diese hilfreiche Seite gefunden. Dort steht zu Leichtkrafträdern:

Der Hubraum eines Leichtkraftrads beträgt maximal 125 ccm. Zugleich besteht eine Beschränkung der Motorleistung auf 11 kW, was 15 PS entspricht. Die einstige Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h existiert übrigens nicht mehr, sie wurde im Jahr 2013 abgeschafft.

Und zu Kleinkrafträdern:

Per Definition haben Kleinkrafträder einen Hubraum von maximal 50 ccm und sind auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt.

Das Leichtkraftrad ist ein Motorrad mit normalem Nummernschild, das Kleinkraftrad nur so ein kleines Versicherungskennzeichen.

Mofas sind ein Typ von Kleinkrafträdern, Mopeds, Mokicks und S-Pedelecs fallen auch unter diesen Typ. Das Mofa darf maximal 25 km/h erreichen können.

Dann können wir jetzt zusammensetzen, was das genau bedeutet. Das Zeichen 260 verbietet alle Kraftfahrzeuge, also auch alle Leicht- und Kleinkrafträder. Und dann werden Mofas explizit wieder erlaubt. Das scheint also dann doch einen Sinn zu haben.

Merkwürdig wird es dann aber in Kombination mit der Beschilderung für den Nordbrücken-Radweg. Dort sind nämlich sämtliche Krafträder freigegeben. Sinn ergibt das allerdings nur für jene, die nicht auf der Autobahn gefahren werden dürfen. Man möchte also alle Kleinkrafträder auf dem Radweg erlauben; Leichtkrafträder dürfen ja auch direkt auf der Autobahn gefahren werden. Der Weg aus diesem Artikel darf allerdings nur mit Mofas befahren werden. Möchte man mit einem Kleinkraftrad, das allerdings kein Mofa ist, also ein Motorroller bis 45 km/h, zum Nordbrückenradweg, so muss man einen anderen Weg nehmen.

Vielleicht ist das alles so gewollt und genau austariert. Vielleicht sind die ganzen Differenzierungen aber auch etwas zu kompliziert.