Motorräder auf Nordbrücken-Radweg erlaubt

Den Radweg an der Nordbrücke darf man anscheinend mit einem Motorrad nutzen, das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.

Auf die Nordbrücke, eine Autobahnbrücke, kann man als Radfahrer über eine Rampe hochfahren und dann den Radweg parallel zur Autobahn nutzen. Dort sind auch Mofas freigegeben. Auf der linksrheinischen Seite steht an der nördlichen Seite aber ein Zeichen 1022-12:

Da kann man dann also auch mit einem Kraftrad langfahren! Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Vor allem, wenn man sich auf der Open Street Map die Strecke anschaut, das schafft man nicht mit dem Motorrad.

Kontakt zur Stadt

Ich habe dann mal die Stadt angeschrieben, aber ich denke, dass das bei denen ganz unten auf der Prioritätenliste landen wird.

E-Mail an verkehrslenkung@bonn.de am 12.07.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der nördlichen Auffahrt der Nordbrücke auf der linken Rheinseite in Graurheindorf hängt unter dem Zeichen 237 (Radweg) ein Zeichen 1022-12 (Krafträder frei). Das bedeutet, dass man dort mit einem großen Motorrad fahren dürfte. Das kann doch nicht sein, muss da nicht ein Zeichen 1022-11 (Mofas frei) hin?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 13.07.2021 habe ich eine Antwort von der Stadt bekommen, jemand wird sich die Stelle anschauen und überprüfen.

Am 14.07.2021 bekam ich noch eine Rückmeldung. Dort liegt anscheinend keine Anordnung zu dieser Beschilderung vor. Der Herr hat noch die Autobahn GmbH mit einbezogen, weil die Beschilderung im Rahmen der Autobahn gilt.

Am 04.08.2021 erhielt ich die Auskunft, dass auch die Autobahn GmbH nichts von dem Zeichen weiß. Daher wird die Stadt Bonn jetzt versuchen das einfach entfernen zu lassen.

Weitere Recherche

Ich hatte das ganze dann noch auf Twitter diskutiert, und dann noch etwas recherchiert. Es gibt diese Fahrzeuge und ihre Einteilungen:

  • Fahrrad mit Tretunterstützung bis 25 km/h: Fahrrad (Pedelec).
  • Fahrrad mit Tretunterstützung bis 45 km/h: Kleinkraftrad.
  • Motorroller ohne Treten bis 20 km/h: Leichtmofa / E-Bike.
  • Motorroller ohne Trefen bis 25 km/h: Mofa.
  • Motorroller bis 45 km/h: Kleinkraftkrad.
  • Motorrad allgemein: Kraftrad.

Im Zeichen 1022-11 (Mofas frei) sind nur Mofas enthalten, also Motorroller bis 25 km/h und die E-Roller.

Im Zeichen 1022-12 (Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei) sind dann aber gleichzeitig Kleinkrafträder und Krafträder eingeschlossen.

Das Zeichen 1022-13 (E-Bikes frei) scheint nur für elektrische Leichtmofas bis 25 km/h zu gelten. Damit ist das S-Pedelec auch raus.

Es gibt also an der Brücke anscheinend tatsächlich die Notwendigkeit für ein 1022-12 am Radweg, damit man mit dem S-Pedelec dort den Radweg nutzen kann. Es hat zwar als Nebeneffekt, dass man auch mit einem Motorrad das nutzen darf, aber es gibt wohl kein »S-Pedelec frei«. Generell haben aber auch Motorroller bis 45 km/h das gleiche Problem, die könnten sonst die Brücke gar nicht nutzen.

Das habe ich dann auch entsprechend der Stadt geschrieben:

E-Mail an die Verkehrslenkung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe das Rätsel um das Zeichen 1022-12 am Nordbrücken-Radweg eventuell lüften können. Ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Mofas bis 45 km/h unter Leichtkrafträder und Zeichen 1022-11 fallen würden. Jedoch umfasst jenes Zeichen nur Mofas bis 25 km/h.

Da die Brücke auch von Mofas bis 45 km/h und S-Pedelecs nutzbar sein soll, und diese nicht auf der Autobahn fahren dürfen, muss der Radweg für diese freigegeben werden. Diese sind erst mit Zeichen 1022-12 enthalten. Damit sind zwar auch »große« Motorräder erlaubt, jedoch gibt es kein Zusatzzeichen genau für diese Lücke.

Damit hängt das Zeichen 1022-12 dort wohl schon ganz korrekt, auch wenn es mir erstmal befremdlich vorkam.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding