Weitere Antwort der Bezirksregierung zum Gehwegparken

Ich habe nochmal bei der Bezirksregierung nachgehakt und eine ausführliche Antwort bekommen. Das macht es aber kein Stück besser.

Ich hatte Mitte April bei der Bezirksregierung Köln angefragt, wie es so mit dem geduldeten Gehwegparken ist. Da wurde mir telefonisch gesagt, dass das schon alles in Ordnung so sei. Per E-Mail bekam ich da noch mitgeteilt, dass eine Anfrage bei Polizei und Stadt Bonn gemacht werden würden.

Von diesen Anfragen habe ich mir nichts versprochen, daher habe ich da auch nicht mehr nachgehakt. Auf Twitter hatte jemand jedoch den ersten Artikel der Serie kommentiert und gefragt, was denn daraus geworden ist. Also habe ich am 17.06.2021 nochmal nachgehakt und am gleichen Tag noch eine recht ausführliche Antwort bekommen. Diese ist jedoch sehr ernüchternd.

Zuerst gibt es Verzögerungen im Bonner Straßenverkehrsamt, daher liegt noch keine Stellungnahme vor. Das ist ja während der Pandemie auch vollkommen verständlich.

Die Polizei teilt mit, dass der Wiesenweg seit 2018 eine unauffällige Unfalllage hat. Was auch immer das im Detail bedeutet. Da aber das Gehwegparken überall in Bonn geduldet wird, sollte keine dieser Straßen besonders sein. Ich hatte es nur als Beispiel genannt.

Die Endenicher Allee ist aktuell noch eine große Baustelle. Dort wurde vor allem Fernwärme für das Neubaugebiet Schumanns Höhe verlegt. Dadurch sind viele Parkplätze dort entfallen, und die Leute haben ihre überzähligen Autos dann in die ganzen anderen Straßen gequetscht. In der Antwort der Bezirksregierung wird Hoffnung auf eine positive Auswirkung auf die Parksituation nach Abschluss der Bauarbeiten kommuniziert. Ich halte das für naiv. Der Bestand an Autos passt sich den verfügbaren Parkflächen an. Und die Situation war ja auch vor der Baustelle nicht entspannt. Sie ist jetzt angespannter als vorher, aber danach wird sie auch nicht entspannt sein.

Dann wurde mir netterweise nochmal zu der ursprünglichen Anfrage geantwortet:

Zu Ihrer pauschalen Anfrage, ob die Stadt Bonn das Parken auf dem Gehweg durch Zeichen 315 erlaubt bzw. zumindest duldet, kann ich Ihnen Folgendes erklären:

Grundsätzlich muss sowohl die Verwaltung als auch die Polizei bei der Ahndung von Parkverstößen neben den gesetzlichen Vorgaben sowohl die allgemeine Verkehrssituation als auch die geografischen Gegebenheiten berücksichtigen und auch die Verhältnismäßigkeit wahren. Der öffentliche Straßenraum steht grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmer zur Verfügung, aber leider ist dieser aufgrund von bestehender Bebauung nicht endlos und auch nicht beliebig weiter auszubauen, so dass der öffentliche Straßenraum so genutzt werden muss, dass möglichst alle ihn nutzen können.

Ich habe mir die Straße mal auf Google Maps angeschaut. Dort habe ich versucht anhand der Pixel und dem Maßstab unten die Breite der Fahrbahn zu bestimmen. Ich kam auf 620 cm. Die Gehwege habe ich mit 180 cm überschätzt. Anhand der Gehwegplatten weiß ich, dass dieser nur 150 cm breit ist. Also habe ich mal angenommen, die Fahrbahn sei nur 600 cm breit. Das macht dann eine Straßenbreite von 900 cm.

Nehmen wir einmal an, dass die Autos brav auf der Fahrbahn bleiben, und die Fußgänger nur die Gehwege bekommen. Dann haben wir 600 cm Querschnitt für den Autoverkehr (und Radverkehr), aber nur 300 cm für den Fußverkehr. Das Verhältnis ist hier schon so, dass Fußgänger nur 33 % der Straßenbreite zur Verfügung haben.

Im tollen Werkzeug Streetmix kann man diesen Zahlen eine Illustration geben. So sieht die Straße aus, wenn man die Breiten entsprechend dem gebauten Gehweg auch aufteilt.

Wirklich geräumig sieht das nicht aus, wenn ich ehrlich bin. Auf 150 cm können sich so gerade Personen mit Kinderwagen und Rollstuhl begegnen, aber geräumig würde ich das nicht nennen. 300 cm Fahrstreifen mit 210 cm Auto? Läuft, würde ich sagen!

Wenn man jetzt nicht zwei Fahrstreifen haben möchte, sondern auch Parken will, dann kann man eben auf der einen Hälfte der Fahrbahn parken. Das passt natürlich auch ganz locker.

Da hat der fließende Verkehr sogar noch mehr Platz. Man könnte hier sogar den gewonnen Platz (90 cm) noch auf die beiden Gehwege aufteilen und sie jeweils 195 cm breit machen.

In diesem Modell reicht es dann auch für angenehmen Begegnungsverkehr. Der Fußverkehr hätte so dann 43 % der Straßenbreite zur Verfügung. Es gibt eine komplette Reihe Parkplätze, und man kann auch noch ohne Hindernisse durch die Straße fahren. Wenn man sie zur Einbahnstraße macht, so kann man sogar lückenlos parken. Da es eine Anwohnerstraße ist, spricht nichts gegen eine Einbahnstraßenregelung.

Das sieht man aber bei der Bezirksregierung anders:

In der Praxis hat sich gerade in engen Straßenräumen das auf dem Gehweg halbseitige Parken oftmals durchaus bewährt, da es letztendlich das mildeste Mittel für alle Verkehrsteilnehmer ist.

Natürlich hat sich das in der Praxis bewährt. Wie man schon an dem legalisieren von Falschparken, der ersten Anfrage an die Bezirksregierung und dem Artikel zur Max-Bruch-Straße sehen kann, wehren sich die wenigsten Fußgänger*innen. Die Autofahrer*innen schimpfen über »Parkdruck«, über »Parkplatzmangel«, fabulieren vom »Recht auf Parken«. Am Ende knallen sie ihr Blech einfach irgendwo auf den Gehweg und schaffen Fakten. Ein Fahrrad kann man beiseite räumen, einen Roller in den Fluss werfen. Aber ein Auto? Das steht da einfach. Die wenigsten Fußgänger*innen sind sich ihrer Rechte bewusst und nutzen sie. Wer weiß schon, wie man das Ordnungsamt zum Abschleppen bekommt? Wie viele Leute schreiben Dienstaufsichtsbeschwerden, wenn nicht abgeschleppt wird? Wer schreibt der Verkehrslenkung und weist auf missachtete Verwaltungsvorschriften hin? Sich als Fußgänger*in gegen die Blechlawine zu wehren ist ein Kampf gegen Windmühlen.

Wenn man das Recht des Stärkeren einfach duldet, dann kommt eben genau das heraus, was wir in der Max-Bruch-Straße aktuell haben. Streetmix kann kein Gehwegparken, also habe ich das jetzt vom Gehweg abgezogen. Das sieht dann so aus:

Die Fußgänger bekommen in dieser Lösung 18 % des Querschnitts. Und das soll fair sein‽

Ganz so einfach scheint es dann aber auch wieder nicht zu sein:

Das heißt natürlich nicht, dass dies in allen Fällen richtig ist, daher muss im Einzelfall überprüft werden, ob andere Parkmöglichkeiten oder –vorgaben geeigneter und verhältnismäßiger sind.

Wieso müssen überhaupt Parkmöglichkeiten auf Kosten des Fußverkehrs eingerichtet werden? Die VwV-StVO sind da für mich als juristischen Laien ziemlich klar: Man darf Gehwegparken nur dort erlauben, wo der Fußverkehr nicht behindert wird. Bei unter einem Meter Breite wird der aber mit Sicherheit stark behindert. Meine Einzelfallprüfung ist da ganz einfach: Die 150 cm auf jeder Seite gehören exklusiv den Fußgänger*innen. Fertig.

Das hier fühlt sich wie Mobbing in der Schule an. Der Bully nimmt mir mein Pausenbrot weg. Die Pausenaufsicht greift nicht ein. Ich melde mich also beim Streitschlichter. Der schlägt vor, dass mir der Bully doch einfach die Hälfte meines Brotes wieder zurückgibt. Das sei dann das »mildeste Mittel« für alle Schüler, und jeder hätte ein bisschen leckeres Brot. Was würden Eltern zu dieser Schlichtung wohl sagen?

In der Antwort der Bezirksregierung geht es dann weiter mit dieser Art Überlgungen.

Im Fall des Wiesenweg wäre z.B. denkbar, sobald die o.a. Baumaßnahmen beendet sind und wieder weniger Verkehr fließt, die parkenden Fahrzeuge am Fahrbahnrand parken zu lassen, so dass bei Gegenverkehr eine Fahrtrichtung immer warten muss. Soweit allerdings der Busverkehr dort auch nach den Baumaßnahmen fährt, ist auch zu berücksichtigen, dass dem Linienverkehr und den Fahrgästen ein ständiges Halten und Anfahren ebenfalls nicht zugemutet werden kann. Gänzlich ein gesamtes Parkverbot überall dort auszusprechen, wo die Straßenverhältnisse beengt sind, widerspricht dem Wohl der Allgemeinheit, da – wie oben ausgeführt- der Straßenraum allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht.

Parkraum als »Wohl der Allgemeinheit«, das muss man erstmal schaffen. Also die Gehwege werden genutzt von Fußgänger*innen, Schüler*innen, Kindern auf dem Fahrrad. Als Parkplatz werden sie nur von Anwohnern, die eine kostenlosen Parkplatz auf Kosten der Allgemeinheit bekommen. Die Stadt baut die Gehwege und verschenkt für jedes Auto ungefähr 10 m². Die fehlenden Mieteinnahmen bezahlen alle indirekt. Dann müssen noch die anderen Nutzergruppen zurückstecken, weil der Gehweg blockiert ist. Ich sehe nicht, wie Gehwegparken dem Wohl der Allgemeinheit dient.

Immerhin lobenswert, dass die Idee für Fahrbahnparken kam. Das wäre die legale Möglichkeit. Und das Warten mit dem Gegenverkehr lässt sich ganz einfach lösen: Kein Gegenverkehr. Es handelt sich hier um eine Anwohnerstraße. Dadurch kann man die ruhig mit Einbahnstraßen einrichten, wie auf diesem Ausschnitt der Open Street Map skizziert:

So kann der Busverkehr noch problemlos durch den Wiesenweg fahren. Die Autofahrer kommen alle von und zu ihren Häusern. Sie müssen keine großen Umwege fahren. Aber man kann auf einer kompletten Fahrbahnseite parken, muss nicht auf Gegenverkehr warten und die Fußgänger*innen haben auch genügend Platz.

Ein paar gute Anstoßpunkte gibt es noch vom Fuss e.V. auf ihrer Seite zu den Regelungen beim legalisierten Gehwegparken. Dort steht, dass der Gehweg noch mindestens 220 cm breit sein muss. Das sind die Gehwege in der Max-Bruch-Straße noch nicht einmal vor dem Gehwegparken.

Je länger ich darüber nachdenke, desto dreister finde ich das ganze. Ich habe entsprechend meinen Unmut in einer Antwort mitgeteilt.

E-Mail an Bezirksregierung Köln am 18.06.2021

Sehr geehrte Frau […],

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Sie schreiben, dass der öffentliche Straßenraum allen Verkehrsteilnehmer*innen zur Verfügung steht. Das bedeutet für mich aber eine faire Aufteilung.

Ich habe versucht auf dem Satellitenbild die Breite der Fahrbahn in der Max-Bruch-Straße zu bestimmen und komme auf ungefähr 620 cm, ich habe in den weiteren Überlegungen nur 600 cm angenommen. Die Gehwege sind drei Platten breit, also 150 cm. Wenn man also nur die baulichen Gegebenheiten anschaut, so bekommt der Fußverkehr gerade einmal 33% des Straßenraumes. Die 67% auf der Fahrbahn könnten, wie Sie schon schreiben, problemlos zum Parken genutzt werden, siehe Anhang einfach-parken.

Beim Parken auf der Fahrbahn sprechen Sie das Problem mit dem Gegenverkehr an. Das halte ich für einfach lösbar, indem man die Straßen nur noch in eine Richtung für den MIV befahrbar macht. So kann die eine Fahrbahnseite zum Parken genutzt werden, die andere zum Fahren. Durch das dichte Netz an Straßen scheinen mir auch keine längeren Wege induziert zu werden. Einen Vorschlag für die Einbahnstraßen, der auch den Busverkehr berücksichtigt, habe ich als Karte angehängt.

Durch das Parken auf beiden Gehwegen ist Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen auch schon heute (und vor der Baustelle) nicht möglich. Dies scheint auch zu funktionieren. Von daher sehe ich aus dieser Perspektive keine Hemmnisse auf das beidseitige Gehwegparken zugunsten von einseitigem Fahrbahnparken zu verzichten.

Das Ziel des StVG ist die »Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten«. Der ruhende Verkehr kann nicht über die Belange des fließenden Verkehrs gestellt werden. In diesen Straßen sind neben parkenden Anwohnern auch viele Studenten (z.B. Wohnheim Pfarrer-Byns-Straße und Campus Poppelsdorf), Schüler, Eltern (KiTa Wiesenweg) unterwegs. All diese Belange weisen Sie einen Platz unter dem »Wohl der Allgemeinheit« zu.

Durch die Duldung von beidseitigem Gehwegparken bleiben den Fußgängern realistisch 80 cm auf beiden Seiten. Ich habe das einmal nachgemessen, Bilder sind im Anhang. Nach den Richtlinien sollen Gehwege aber 250 cm, minimal 220 cm breit sein (https://www.geh-recht.de/63-baustellen/168-bau-gesetzliche-grundlagen.html). Mit einer Startbreite von 150 cm kann hier Gehwegparken weder erlaubt, noch geduldet werden.

Zumal bei einer derartigen Aufteilung der Fußverkehr nur noch 18% der Breite bekommt. Der Autoverkehr (und Fahrradverkehr) bekommt hingegen 82%. Dies habe ich in zweifach-parken visualisiert. Diese Aufteilung erscheint mir alles andere als fair. Es ist, als würde mir in der Pause mein Brot geklaut. Ich gehe damit zur Aufsicht, und die macht einen Vorschlag zur Schlichtung: Der Mobber soll doch bitte die Hälfte des Brotes zurückgeben, das wäre dann fair aufgeteilt und alle hätten etwas davon. Entsprechend absurd kommt es mir vor, wenn in eine Straße drei Autos nebeneinander gepresst werden, jedoch auf dem Gehweg kein Kinderwagen oder Rollstuhl mehr passt. Das widerspricht meinem Empfinden von »Wohl der Allgemeinheit« total.

Diese Allgemeinheit enthält auch nicht-Autofahrer*innen und subventioniert den Anwohnern kostenlose Stellplätze auf der Fahrbahn. Niemand hat ein Recht auf einen Parkplatz. Wenn ich mir ein Pony kaufe, könnte ich es auch nicht in den Stadtpark stellen, irgendwohin müsse es ja. Das kostenlose Parken auf der Fahrbahn ist ein Entgegenkommen der Allgemeinheit, die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs gegenüber Interessen von einzelnen Anwohnern aufzugeben. Die Anwohner zahlen für die grob 10 m² öffentlichen Raum keine Miete, dabei wären nach Mietspiegel 90 EUR/Monat durchaus angemessen. Jetzt noch von einem nach Stand der Technik zu schmalem Gehweg weiter Platz an den ruhenden Verkehr zu geben und dies als fairen Kompromiss zu verkaufen finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich dreist.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am gleichen Vormittag erhielt ich noch die Antwort. Die Dame hat sich für meine konstruktive Kritik bedankt. Sie schrieb, dass meine Vorschläge durchaus bekannt und in der Praxis auch nicht unproblematisch seien. Die Stadt Bonn würde die Eingaben auch weitergeleitet bekommen, sodass sie diese in ihrer Stellungnahme aufgreifen könnte.

Dass meine Vorschläge in der Praxis nicht unproblematisch sind, ist mir durchaus bewusst. Es würden ja illegale Parkplätze wegfallen, und die Anwohner haben sich ein Gewohnheitsrecht abgeleitet. Würde man die jetzt wegnehmen, hätten Anwohner nicht mehr genügend Platz für ihre Autos.

Schaut man sich einmal das 3D-Bild dazu an, sieht man das Verhältnis von Wohnungen und Parkplätzen. Das Haus oben links scheint insbesamt acht Parteien zu haben. Vor das Haus den linken Hausteil (mit vier Parteien) passen gerade so drei Autos. Natürlich gibt es Abstände zwischen den Häusern, jedoch steht auf der gegenüberliegenden Seite auch wieder ein Haus.

Bildquelle am Ende des Artikels.

Heutzutage haben die meisten Haushalte mehr als ein Auto. Somit reicht der Platz auf der Straße einfach nicht, damit man alle Autos unterbringen kann. Das führt natürlich zu Problemen. Aber einfach immer mehr öffentlichen Straßenraum für die privaten Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen schafft keinerlei regulierende Maßnahme. Es ist wie gegen Übergewicht einen längeren Gürtel zu kaufen.

Ich kann also verstehen, dass seitens der Bezirksregierung da wenig Interesse besteht, etwas zu tun. Zwischen den Zeilen lese ich auch heraus, dass ich nerve. Das ist natürlich meine Interpretation. Aber das wäre gut, Autofahrer nerven schließlich auch überall, bis sie ihren Willen bekommen.


Quelle des 3D-Bildes:

  • Bundesstadt Bonn, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation (CC-by-sa 4.0)
  • Land NRW (2017)/Bundesstadt Bonn, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, dl-de/by-2-0
  • GeoBasis-DE/LVermGeoRP2018, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de