Parken in der Max-Bruch-Straße

In der Max-Bruch-Straße in Endenich wird seit Jahren illegal auf dem Gehweg geparkt, das Ordnungsamt der Stadt Bonn duldet dies. Als Begründung wurde das Ausbleiben von Beschwerden genannt. Außerdem glaube man, dass die Restbreite immer ausreichen würde. Das Gegenteil ist der Fall.

Heute war ich nochmal in Endenich, ich habe mir die Max-Bruch-Straße nochmal angeschaut. Das ist so eine typische Anwohnerstraße, bei der auf beiden Seiten der Gehweg von Autofahrer*innen annektiert worden ist.

Dort steht kein Zeichen 315, man darf dort überhaupt nicht auf dem Gehweg parken. Die verbleibende Gehwegbreite ist auch sehr gering.

Weil es mich schon vor Jahren gestört hatte, habe ich damals am 06.04.2018 an die stvo@bonn.de geschrieben:

Mir ist heute aufgefallen, dass in der Max-Bruch-Straße das Parken auf dem Gehweg nicht explizit freigegeben ist. Dort standen eben 39 Fahrzeuge.

Ist dies an der Stelle nicht erlaubt oder fehlt hier einfach die Beschilderung?

Diese E-Mail wurde dann von der Bußgeldstelle in die Verkehrslenkung weitergeleitet, von dort bekam ich dann diese Antwort:

Es ist im Stadtgebiet an vielen Stellen so, dass in verkehrlich unbedeutenden Wohnstraßen keine Verkehrsschilder stehen, weil bisher keiner der Anlieger einen Regelungsbedarf sah. Das ist auch in der Max-Bruch-Straße der Fall. Ausweislich der Straßenakte datiert die letzte Anfrage aus dem Jahre 1985.

In der Sache sehe ich auch heute keinen Regelungsbedarf, da man nicht alles regeln muss. Der Gehweg ist in der Regel auf beiden Seiten ausreichend breit, um mit Kinderwagen genutzt zu werden. Die Verkehrsmenge ist derart gering, dass überall ein problemloser Wechsel der Straßenseite stattfinden kann.

Ich fand das damals schon ziemlich krass. Es sind die Anwohner, die dort parken. Leute, die dort vorbeigehen, sind aber möglicherweise keine Anwohner. Wenn man nur die Anwohner fragt, ob man dort parken können soll, macht man den Bock zum Gärtner.

Dann sei der Gehweg in der Regel ausreichend breit, damit er mit Kinderwagen genutzt werden kann. Schaut man mal neben dem Kastenwagen, so findet man nur noch 75 cm Breite.

Und das ist kein Einzelfall. Geht man die Straße ein wenig weiter hoch, so sind da weitere Verengungen.

Misst man da beim eingeschlagenen Vorderrad, kommt man auf 89 cm.

Das ist also deutlich unter den 100 cm, ab denen das Ordnungsamt die Autos entfernen muss. In Köln sind es sogar 120 cm als Grenze.

Anfrage über Piratenpartei

Damals hatte die Piratenpartei Bonn noch eine Fraktion im Rat, die Sozialliberale Fraktion. Ich habe sie angeschrieben und einige Fragen zur Fahrradpolitik gestellt, aber auch zum Gehwegparken. Das war die Zeit, zu der Falschparken nachträglich legalisiert worden ist. Die Piraten haben daraus eine kleine Anfrage an die Verwaltung gemacht.

Ich habe hier die Anfrage (PDF) und die Stellungnahme der Verwaltung (PDF). Das ganze findet man auch im alten Ratsinformationssystem

Die hier interessanteste Frage ist jene:

Weicht das Ordnungsamt bei der Ausweisung von Zonen, in denen das Parken auf dem Gehweg gemäß Verkehrszeichen Nr. 315 erlaubt wird, von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung ab? Wenn ja, warum?

Denn nach VwV-StVO darf man Gehwegparken nur erlauben, wenn der Begegnungsverkehr noch möglich ist. Daher dürfte das in der Max-Bruch-Straße auch in dieser Form nicht geduldet werden. In der Antwort der Verwaltung steht das auch entsprechend:

Genaue Maße sind also nicht angegeben. Nach den Richtlinien über die Anlage von Straßen aus dem Jahre 2006 (RASt06) sollen bei Neubauten von Verkehrsflächen bestimmte Mindestmaße verwirklicht werden. Unabhängig von den dort genannten Maßen versucht die Verwaltung im Rahmen der Abwägung aller Verkehrsinteressen die Wünsche nach Parkraum ebenso zu berücksichtigen, wie die Wünsche nach einer behinderungsfreien Nutzung der Gehwege. Bei der Entscheidung wird also der Parkdruck sowie die Menge des Fußgängerverkehrs geprüft und gegeneinander abgewogen. Die Gerichte erkennen beim Parken auf Gehwegen eine Behinderung bei einer Unterschreitung von einem Meter Restgehwegbreite an. Daher wird dieses Maß nicht unterschritten.

Tja, ein einziges Gegenbeispiel reicht aus, um dieses Prinzip zu widerlegen.

Nächste Schritte

Ich wohne inzwischen am anderen Ende der Stadt, daher betrifft mich die Max-Bruch-Straße nicht mehr. Man könnte aber hier bei einer Restbreite von einem Meter ganz entspannt das Ordnungsamt anrufen und die Beseitigung der Behinderung verlangen. Wenn die klar erkennen können, dass weniger als Meter frei ist, wird auch abgeschleppt. Bei allem darüber wird es von politischer Seite geduldet. Das anzugehen ist ein politisches Problem, was im oben verlinkten Artikel zum legalisierten Gehwegparken auch angesprochen wurde und mit der Anfrage bei der Bezirksregierung Köln ernüchternd weiterging.

In solchen Straßen muss man der Stadtverwaltung schreiben, dass man das nicht gut findet. In der Max-Bruch-Straße hat das anscheinend seit 1985 niemand sonst getan. Dann kann man bei Spaziergängen schauen, ob mindestens zwei Gehwegplatten (also 1 Meter) frei sind. Falls nicht, direkt über die 0228 773333 das Ordnungsamt anrufen und eine Verkehrsbehinderung mit unter 1 m Restgehwegbreite melden. Und dann noch politisch weiter bei den gewählten Vertretern bekräftigen, dass man gerne mehr Gehweg hätte.