Bonn tut etwas gegen Falschparken: Legalisieren

Als ich noch in Endenich gewohnt habe, bin ich dort immer wieder zu Fuß einkaufen oder spazieren gegangen. Dabei kam ich dann an diversen Stellen vorbei, an denen Autofahrer den Gehweg als Parkplatz genutzt haben. Mir geht es ziemlich auf den Geist an solchen Stellen entweder hintereinander oder auf der Fahrbahn gehen zu müssen. Insbesondere mit einer Einkaufstüte nervt es. Davon abgesehen ist Gehwegparken verboten, weil es illegal ist. Je nach Tagesstimmung mache ich ein Foto und schicke das über Weg-Li an die Stadt Bonn.

Bei der Verwaltung hat man wohl die Häufung der Anzeigen um meinen Wohnort festgestellt und sich überlegt, dass man doch endlich mal gegen das Falschparken etwas machen müsste. Und anstelle das Ordnungsamt regelmäßig dort kontrollieren zu schicken, hat man das Falschparken ganz kreativ abgestellt: Man hat es legalisiert und das Zeichen 315 aufgestellt. Im Kollegienweg sieht vorher (links) und nachher (rechts) dann so aus:

Man bemerkt solche Änderungen ja nicht direkt bewusst, aber irgendwie kam es mir merkwürdig vor. Ich zweifelte schon an meinen Anzeigen, hatte ich die ganze Zeit das Zeichen dort übersehen? Aber der Vergleich mit alten Fotos zeigte den Vorgang deutlich.

Genauso ist das dann auch im Flodelingsweg passiert. Und an dieser Stelle steht eigentlich genug Fahrbahn zum Parken zur Verfügung. Ein Parken auf dem Gehweg wäre wirklich nicht nötig gewesen.

Und in der schon viel zu engen Röckumstraße ist exakt das gleiche passiert. Dort steht das Schild jetzt noch so beschissen, es ist deutlich weniger Gehweg übrig als vorher.

Auf irgendeine Art bestätigt dies aber auch die Bearbeitung der Anzeigen von Seiten der Bußgeldstelle. Würden die Anzeigen ignoriert, so hätte man auch auf Aufstellen der Schilder verzichten können.

Gesetzeslage

Die Verwaltung ist natürlich an Verwaltungsrecht gebunden. Und schaut man dann einmal in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), so findet man im Abschnitt Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen dies (Hervorhebung von mir):

  1. Eine Parkflächenmarkierung ist an Parkuhren vorzunehmen und überall dort, wo von der vorgeschriebenen Längsaufstellung abgewichen werden soll oder das Gehwegparken ohne Anordnung des Zeichens 315 zugelassen werden soll. Die erkennbare Abgrenzung der Parkflächen kann mit Markierungen, Markierungsknopfreihen oder durch eine abgesetzte Pflasterlinie erfolgen. In der Regel reicht eine Kennzeichnung der Parkstandsecken aus.

  2. Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegen den Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind. Die Zulassung des Parkens durch Markierung auf Gehwegen ist dort zu erwägen, wo nur wenigen Fahrzeugen das Parken erlaubt werden soll; sonst ist die Anordnung des Zeichens 315 ratsam.

Es ist jetzt nicht klar benannt, welche Breite dort bleiben soll. Allerdings ist auf den Fotos ganz klar eine unzureichende Breite ersichtlich. Das Gehwegparken wurde hier also gegen die Verwaltungsvorschriften angeordnet.

Kontakt über Twitter

Ich habe damals die Stadt Bonn über Twitter gefragt, was das denn sollte. Es kam zu einer Diskussion, bei der das Team der Stadt behauptete, sie müssten dort das Parken erlauben. Jemand fragte nach, nach welcher Rechtsvorschrift sich das ergeben würde. Die Antwort zeigt, wie lächerlich man sich machen kann.

Aus dem Grundgesetz, wonach jeder machen kann, was er will, solange er nicht die Rechte anderer verletzt. Das ist der Maßstab jeder gesetzlichen Ermessensabwegung. Wir können hier nicht willkürlich das Parken verbieten, obwohl niemand dadurch behindert wird. — @BundesstadtBonn

Das Parken auf Gehwegen ist durch StVO generell verboten. Dies kann durch ein Zeichen 315 erlaubt werden, jedoch ist das durch die VwV-StVO geregelt. Hier mit dem Grundgesetz kommen ist selten dämlich.

Bürgerantrag

Ich bin nicht der einzige, der sich daran stört. So habe ich diesen Bürgerantrag von Frühjahr 2020 gefunden:

Ihr Antrag Der Rat möge beschließen, […] das Gehwegparken nur noch dort zu erlauben, wo die Mindestbreite von 2,50 Meter eingehalten werden kann, mit folgenden Begründungen:

[…]

[…] Bewohner[…], die aber auf Gehwege angewiesen sind (insbesondere Schulkinder, Eltern mit Kinderwagen, Kinder auf Kinderräder, Rollatoren-NutzerInnen und RollstuhlfahrerInnen) brauchen freie Gehwege mit Mindestmaßen (2,50 Meter Breite) auf denen das Parken nicht länger legalisiert ist. Sind Wege teilweise in die Innenstadt nur 1 Meter breit, können sich Menschen mit Einkaufstaschen nicht mehr störungsfrei begegnen und die Gefahr ist groß, daß verstärkt online eingekauft wird.

[…]

Der Antragsteller fordert also nur dazu auf, dass die Verwaltung das geltende Recht umsetzt. Die Notwendigkeit eines Antrags dafür ist doch schon peinlich genug. Aber es wäre nicht die Stadtverwaltung Bonn gewesen, wenn die Stellungnahme der Verwaltung den Antrag nicht ablehnen würde:

Sofern der Anregung des Bürgers gefolgt würde, das Parken auf Gehwegen nur noch zuzulassen, wo mind. 2,50 m Restbreite verbleiben, würden ganze Ortsteile wie z.B. die Nordstadt und Südstadt sämtliche Parkplätze verlieren.

Dies ist nach Ansicht der Verwaltung unverhältnismäßig und damit nicht umsetzbar. Der Fußgängerverkehr unterliegt nur in den wenigsten Fällen Einschränkungen durch parkende Fahrzeuge. Sofern im Einzelfall festgestellt wird, dass sich Fußgängerstärke und verbleibender Verkehrsraum nicht in Einklang bringen lassen, könnte man punktuell Verbesserungen umsetzen. Pauschalen Forderungen kann hier seitens der Verwaltung nicht nachgeganen werden.

Der Bürger hat ja nicht gefordert, dass alle Fahrbahnen gegen Grünflächen getauscht werden und er ein Pony bekommt. Es ging nur darum, dass die Stadtverwaltung die geltenden Richtlinien umsetzt. Und pauschal abzulehnen, sich an das Recht zu halten, ist schon ein starkes Stück. Man würde sich nur dazu herablassen an einzelnen Stellen etwas zu machen, und packt die Nachweispflicht auch noch auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Und so rein als Gedankenexperiment: Angenommen, man hätte keinerlei illegal angeordnetes Gehwegparken gehabt. Leute gehen tatsächlich zu Fuß und so. Ein autofahrender Bürger stellt einen Antrag um auf allen Gehwegen das Parken zu erlauben. Fußgänger müssten ab dann einfach schauen, wie sie klarkommen. Ist das nicht auch eine pauschale Forderung? Und ist es nicht unverhältnismäßig? Wir haben hier also Pfadabhängigkeit. Und nur weil die Verwaltung sich bisher nicht an die Vorschriften gehalten hat, soll dieser Zustand aufrechterhalten werden?

Ausblick

Im Entwurf für den Koalitionsvertrag für Bonn soll folgendes stehen:

Grundsätzlich soll auf jedem Gehweg für Fußgänger*innen mindestens 1,20 m übrigbleiben. Wo dies nicht der Fall ist, entfällt das Parken auf dem Gehweg – abgesehen von besonders begründeten Ausnahmefällen. Dies ist baulich oder durch verstärkten Personaleinsatz sicherzustellen.

Das ist schon einmal schön, dann geht es wenigstens etwas in die richtige Richtung.

Im offiziellen Entwurf habe ich diese genaue Passage dann nicht mehr finden können, allerdings stehen dort sehr positive Punkte:

Wir bringen auf den Weg: präventive Maßnahmen und eine stärkere Kontrolle von Durchfahrtsverboten und Parken auf Gehwegen und eine Stärkung des Stadtordnungsdiensts zur Verkehrsüberwachung, um sichere und attraktive Mobilität zu Fuß sicherzustellen;

Und später noch das hier:

Wir bringen auf den Weg: barrierefreien Gehwegen, Radwegen, Außengastronomie und Stadtbäumen Priorität gegenüber dem Parken auf öffentlichen Flächen geben und die Anzahl von Straßenparkplätzen verringern.

Es steht also keine konkrete Breite (mehr) im Dokument, aber es ist ja trotzdem ein klares Signal.

Und dann ist da natürlich die Möglichkeit formal dagegen vorzugehen. Der Verein weGErecht e.V. aus Darmstadt hat dazu auch eine Hilfestellung. Leider wohne ich aktuell nicht mehr in der Nähe einer solchen unzulässigen Anordnung von Gehwegparken, sodass ich nicht unmittelbar betroffen bin. Aber da es ja einige Stellen dieser Art in Bonn gibt, findet sich bestimmt ein Anwohner, dem die aktuelle Situation ähnlich auf den Geist geht, wie mir.