Neugestaltung Endenicher Allee

Die Endenicher Allee wurde gegen Ende meiner Studentenzeit neugestaltet. 2020 war sie noch eine Baustelle, Anfang 2022 war sie dann so gut wie fertig. Ich hatte am 24.03.2022 einen Ortstermin dort und ein paar Fotos gemacht. Hier möchte ich die neue Straße einmal zeigen und kritisieren.

Schauen wir von Poppelsdorf aus, sieht man noch einen alten Teil der Straße. Dort ist ein Schutzstreifen direkt neben parkenden Autos markiert. Gut, das kennt man ja leider.

Danach fängt der neue Abschnitt als Tempo-30-Zone an.

Schaut man hier auf dem Gehweg, sieht man die großzügige Breite, die dort angelegt worden ist. Dieser ist jetzt breit genug, sodass sich dort Fußgänger*innen angenehm begegnen können. Einzelne Mülltonnen versperren auch nicht mehr den kompletten Gehweg.

Parkplätze

Auf der Fahrbahn ist ein absolutes Halteverbot angeordnet, es darf nur in den Parkbuchten geparkt werden.

Vorher waren die Parkplätze dort schräg angelegt und dichter. Die Anzahl der Parkplätze wurde also enorm reduziert. Die alten Bäumen wurden im Zuge der Bauarbeiten gefällt, da sie schon in einem schlechten Zustand waren. Dafür wurden jetzt neue Bäume gepflanzt. Der Bedarf an Parkplätzen ist wohl nicht weniger geworden, daher sind dort wahrscheinlich immer alle Parkplätze belegt. Auf den Fotos sieht man auch einen LKW, der auf der Fahrbahn steht. Mit dem wurde angeliefert, jedoch gibt es keine Ladezone. Auch im weiteren Verlauf der Straße gibt es nur auf einer Seite Parkbuchten, auf der anderen Seite einen breiten Gehweg. Und so stand während des Ortstermins jemand mit seinem Auto auf dem Gehweg und hat Dinge eingeladen. Es war kein legaler Parkplatz frei.

Dass dort auf dem Gehweg und im absoluten Halteverbot geparkt wird, ist nicht in Ordnung. Allerdings ist es ein klares Symptom, dass hier Ladezonen fehlen. Die ganzen Parkplätze sind belegt. Der Grünstreifen im zuerst gezeigten Teil hätte eigentlich auch ein Parkstreifen sein sollen. Die Planung wurde wohl recht kurzfristig noch geändert. Insgesamt hat man nun eine Situation geschaffen, in der die Auslastung der vorhandenen Parkplätze immer sehr hoch sein wird. Paket- und Lieferdienste haben keine Chance legal zu parken.

Eine Seitenstraße, die Max-Bruch-Straße, ist komplett zugeparkt. Dort ist der Gehweg auf einer Seite nur 150 cm breit, und trotzdem stehen dort komplett Fahrzeuge:

Es ist ein enger Tunnel, der selten breiter als 100 cm ist. Mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ist dort kein vernünftiges Durchkommen möglich. Der Schlauch zieht sich die komplette Straße entlang.

Die Straße hatte ich schon im Blog, dort wird das Falschparken geduldet, weil ja so ein hoher »Parkdruck« herrschen würde. Gerade auch wegen der Umgestaltung der Endenicher Allee stehen jetzt noch mehr Fahrzeuge in der Max-Bruch-Straße.

Es wurden allerdings viele sichere Stellplätze für Fahrräder geschaffen. Das ist löblich und praktisch.

Ohne Ladezonen ist das allerdings nicht so wirklich durchdacht, da werden die Lieferdienste in zweiter Reihe stehen und zwei Buslinien behindern.

Fußgängerquerung

Es gibt eine Fußgängerquerung in der Straße. Dort ist der Bordstein abgesenkt und eine taktile Führung für Blinde angelegt.

Allerdings gibt es dort keine Fußgängerüberwege (Zebrastreifen). In einer Tempo-30-Zone dürfen die nämlich nicht einfach so angelegt werden. Erst ab einer gewissen Menge Fahrzeug- und Fußverkehr ist das erlaubt. Es müsste also erst eine Zählung durchgeführt werden, damit man anhand dessen trotzdem einen Fußgängerüberweg anlegen darf. So richtig sinnvoll erscheint mir das nicht.

Einmündung

Die Einmündung der Max-Bruch-Straße wurde inspiriert von der niveaugleichen Führung, die man in den Niederlanden finden kann. Allerdings nicht komplett kopiert. Wir müssen vielleicht einmal ein bisschen Terminologie einführen, damit wir da korrekt drüber sprechen können:

  • Die Straße ist der komplette Teil zwischen den Häusern.
  • Die Fahrbahn ist jener Teil der Straße, auf dem der Fahrverkehr fährt.
  • Das Hochbord ist die bauliche Höherlegung, auf dem ein Gehweg und/oder Radweg geführt werden kann.
  • Ein Aufpflasterrung ist eine aus kleinteiligen Pflastersteinen hergestellte Erhöhung der Fahrbahn. Dies kann ein Kissen zur Verkehrsberuhigung in der Mitte der Fahrbahn sein, oder wie hier in einer Einmündung.
  • Ein Bordstein ist ein Stein, der das Hochbord von der Fahrbahn abtrennt.
  • Ein Richtungsfeld ist ein Bereich eines Gehweges, der aus speziellen Platten gelegt wird. Diese haben Rillen, an denen sich seheingeschränkte Personen orientieren können. Sie geben eine Richtung vor. Sind sie senkrecht zur Gehrichtung angeordnet, so nennt man es auch Stopfeld.
  • Ein Aufmerksamkeitsfeld dient auch zur taktilen Orientierung. Anstelle von Rillen sind hier Noppen angebracht. Sie rütteln am Gehstock und bedeuten eine besondere Stelle.
  • Eine Sinusschwelle ist eine spezieller Stein, mit dem ein Höhenunterschied überbrückt werden kann. Im Gegensatz zum Rampenstein ist die Sinusschwelle geschwungen kann mit höheren Geschwindigkeiten befahren werden.
  • Eine Tastkante ist ein abgesenkter Bordstein, der allerdings noch ungefähr 3 cm Höhenunterschied hat. Dies ist ein Signal für blinde Personen, dass sie nun auf die Fahrbahn treten.

Im Bereich der Einmündung der Max-Bruch-Straße in die Endenicher Allee wurde eine Aufpflasterung angebracht, damit die Fußgänger*innen hier nicht komplett auf das Fahrbahnniveau herunter müssen. Auch verlangsamt die Aufpflasterung den Autoverkehr, sodass hier mehr Sicherheit für den Fußverkehr entsteht. Die dort illegal abgestellten Fahrzeuge behindern jedoch die Sicht, sodass der Sicherheitsgewinn geringer als möglich ist.

Schauen wir uns das ganze nun einmal im Detail an. Man sieht, dass die Aufpflasterung nicht die Höhe des Hochbords hat. Man hat hier absichtlich noch eine Tastkante eingebaut. Der Niveauunterschied ist also nicht hoch, allerdings spürbar.

In der Draufsicht sieht man die taktilen Elemente für die seheingeschränkten Personen. Das Richtungsfeld führt sie über die Einmündung. Man kann auch die Sinusschwellen erkennen.

Schaut man von der anderen Seite, sieht man, dass das Hochbord auch ein bisschen abgesenkt worden ist. Durch die Aufpflasterung kommt die Fahrbahn höher, der Gehweg wird etwas abgesenkt, es bleiben noch 3 cm für die Tastkante.

Interessant ist die Vorfahrtsregelung an dieser Stelle. Wenn man mit einem Fahrzeug von der Endenicher Allee in die Max-Bruch-Straße abbiegt, so muss man dem querenden Fußverkehr in jedem Fall Vorrang einräumen, StVO §9(3). Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, müssen normalerweise dem Fußverkehr keinen Vorrang einräumen, dem Fahrzeugverkehr auf der Vorfahrtsstraße jedoch schon. Das ist schon einmal etwas inkonsistent. Durch die Bordsteinkante wird dem Fußverkehr allerdings die Bevorrechtigung genommen. Auch die Aufpflasterung ändert daran nichts, weil die Tastkante weiterhin Hochbord von Fahrbahn abtrennt. Erst wenn es eine niveaugleiche Führung gäbe, wäre hier der Fußverkehr wahrscheinlich bevorrechtigt. Es hängt also an diesen 3 cm.

Das ist schon einmal besser als vorher. Aber so richtig überzeugend ist es nicht, weil die Führung des Fußverkehrs nicht komplett niveaugleich ist. Man muss hier einmal die Bedürfnisse der Beteiligten durchgehen:

  • Gesunde Fußgänger*innen möchten an dieser Stelle die Fahrbahn queren. Dabei wären sie gerne bevorrechtigt gegenüber dem Fahrzeugverkehr aus der Nebenstraße. Ob da eine Kante ist, ist vom reinen Gehen her letztlich egal.
  • Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl profitieren von einer niveaugleichen Führung. Sie haben keine Lästige Kante, und können einfach über die Einmündung fahren.
  • Seheingeschränkte Personen brauchen jedoch eine Führung, die für sie klar wahrnehmbar ist. Eine Tastkante ist so ein klares Signal.

Die Tastkante ist allerdings nicht das einzige Signal, das möglich ist. An anderen Orten gibt es an dieser Stelle eine Kombination. Die Hälfte, die zur Hauptstraße hin liegt, ist niveaugleich mit der Fahrbahn. Dort ist ein Stopfeld angebracht, das die seheingeschränkten Personen von der Hauptstraße weg führt. Dort ist dann ein Richtungsfeld nach vorne über die Einmündung, mit einer klaren Tastkante. So kann jede Person selbst wählen, welche Seite genutzt wird. Niemand hat eine unnötige Kante, es ist aber auch klar, dass auf die Fahrbahn getreten wird. Wie das allerdings rechtlich mit der Bevorrechtigung aussieht, wusste bisher niemand.

Es bleiben also noch weitere Diskussionsrunden mit diversen Interessenvertreter*innen, bis eine für alle zufriedenstellende Musterlösung gefunden ist.