Private Überwachungskamera schaut in öffentlichen Raum

Videoüberwachung öffentlicher Räume ist meines Verständnisses nach eine hoheitliche Aufgabe und darf nur durch die Polizei oder andere Behörden durchgeführt werden. Bei einer Firma schaut eine Kamera vermutlich in den öffentlichen Raum, das fand ich merkwürdig.

Bei der Autovermietung gibt es eine Einfahrt, und dort schaut die Kamera zum öffentlichen Gehweg.

Wenn ich vom Gehweg der Kamera ins Objektiv schauen kann, dann kann sie mich wohl auch sehen.

Einschlägig scheint hier das Bundesdatenschutzgesetzes § 4:

Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

  1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
  2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
  3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen.

Die Autovermietung mag durchaus ihre dort geparkten Autos schützen wollen. Daher ist es zur Wahrnehmung des Hausrechtes gedacht. Und vielleicht ist Diebstahlprävention auch ein »berechtigtes Interesse«. Es könnte also sein, dass das zulässig ist.

Mir scheint es allerdings eher fragwürdig und sollte vielleicht mal geklärt werden.

Zuerst musste ich verstehen, wer hier überhaupt Zuständig ist. Da es in der Stadt Köln ist, habe ich einmal bei deren Datenschutzbeauftragtem geschaut. Dort steht sehr hilfreich, dass sie nicht zuständig sind:

Für Tätigkeiten privater Unternehmen sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, in bestimmten Fällen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.

Von daher kann ich mich wohl an die Firma wenden, oder an die Landesbehörde.

In den Datenschutzhinweisen von Sixt findet man eine E-Mail-Adresse. Die habe ich als erstes einmal angeschrieben. An die Landesbehörde kann ich mich dann noch immer wenden.

E-Mail an dataprotection-chauffeur@sixt.com am 02.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Ihrer Filiale in der Widdersdorfer Str. 369, 50933 Köln, gibt es eine Überwachungskamera, die von der »Sixt-Allee« auf den öffentlichen Gehweg entlang der Widdersdorfer Str. gerichtet ist. Mir scheint, dass diese Kamera den öffentlichen Raum erfasst, was nach meinem Verständnis vom Datenschutz nicht zulässig ist.

Ich bitte Sie einmal zu prüfen ob die Positionierung der Kamera datenschutzrechtlich zulässig ist und sie gegenfalls umhängen zu lassen. Auch bitte ich über ein Ergebnis informiert zu werden damit ich weiß, dass es geprüft worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 15.03.2023 bekam ich eine Antwort. Das Datenschutzteam entschuldigt sich für die späte Antwort und sagt, dass sie sich kümmern werden. Sobald sie Informationen haben, würden sie sich bei mir melden.

Am 28.03.2023 kam dann die eigentliche Antwort. Die fragliche Kamera sei schon länger nicht mehr in Betrieb. Dadurch sei das ganze kein Problem.

Schön fand ich auch, dass sie mein Rechtsverständnis bestätigt haben:

Es entspricht auch unserem Verständnis, dass öffentliche Bereiche (z.B. Straßen, Gehwege) nicht erfasst werden dürfen. Als SIXT Data Protection Team begrüßen wir es, wenn unsere Kunden diesbezüglich sensibilisiert sind. Selbstverständlich werden wir auf derartige Hinweise hin aktiv.

Somit ist dann wohl alles in Ordnung. Vielleicht sollten sie die Kamera dann mal abhängen, damit das auch eindeutig von außen sichtbar ist.