Umlaufsperre Gustav-Kessler-Straße wieder da

An der Einmündung der Gustav-Kessler-Straße ist die Umlaufsperre wieder da, nachdem sie eigentlich halbiert worden ist. Die Begründung erscheint sehr schwach und unvollständig.

Damals hatte ich noch einen Artikel zur Halbierung der Sperre geschrieben. Im Juli 2022 war die Sperre komplett, im Dezember 2022 war sie dann halbiert. Und seit Juli 2023 ist sie wieder vollständig:

Man hat sie komplett erneuert.

Was mich dabei am meisten stört ist dass im Transparenzbericht zum Radentscheid noch extra ein Abschnitt zu Umlaufsperren steht (Hervorhebung von mir):

2.3.3 Umlaufsperren-Leitfaden

Eine Umlaufsperre ist eine Anordnung von Gittern, die am Ende eines Weges aufgestellt werden. Sie erzeugen eine Barriere, die in Form einer Schlangen- oder Z-Linie umlaufen oder umfahren werden muss. Umlaufsperren stehen oftmals an Querungsstellen von Radwegen und Straßen, wenn schlechte Sichtverhältnisse oder ein besonders hohes Verkehrsaufkommen eine Gefährdung des Rad- und Fußverkehrs darstellen. Durch die Umlaufsperren wird der Rad- und Fußverkehr vor der Querungsstelle abgebremst, so soll die Aufmerksamkeit erhöht werden.

Umlaufsperren sind für Menschen mit Fahrradanhänger, Lastenrad, Liegerad oder Dreirad oft jedoch nur schwer passierbar. Bereits die Durchfahrt mit normalem Fahrrad und Packtaschen kann schwierig sein. Auch Rollstuhlfahrende oder Menschen mit Kinderwagen oder Gehhilfe können durch die Aufstellung von Umlaufsperren behindert werden. Um dem Radentscheid-Ziel 1 (durchgängiges Rad- und Gehwegenetz) Rechnung zu tragen, wurde in der Verwaltung daher ein Leitfaden erarbeitet, um Alternativen zum Einsatz von Umlaufsperren aufzuzeigen. Demnach sind Umlaufsperren künftig in Bonn grundsätzlich zu vermeiden und vorrangig andere planerische Mittel zu prüfen, um potenziell konfliktreiche Querungsstellen verkehrssicher zu gestalten.

Hierunter fallen beispielsweise klare Markierungslösungen zum Aufzeigen der verkehrsrechtlichen Situation oder auch verlangsamende Markierungen, die Radfahrende frühzeitig auf den Konfliktpunkt aufmerksam machen. Ist eine Markierungslösung nicht ausreichend, kann anstelle von Umlaufsperren auf andere bauliche Elemente zurückgegriffen werden, die den Verkehr abbremsen. Diese sind je nach Anwendungsfall im Einzelfall zu prüfen. Die Anordnung und damit die Entscheidung über das Aufstellen oder Entfernen von Umlaufsperren erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde.

Wenn Umlaufsperren erforderlich sind, sollten sie stets so bemessen sein, dass einerseits ein bequemes und sicheres Durchfahren möglich ist, andererseits der bremsende Charakter erhalten bleibt. Ziel ist es, Menschen an der Durchund Weiterfahrt nicht zu behindern, daher sollte die Einrichtung so erfolgen, dass Rollstuhl- und Lastenradfahrende die Umlaufsperre problemlos passieren können. Hierfür sollte der Abstand zwischen den Umlaufsperren bei allen Wegbreiten mindestens 1,5 m betragen. Die Gitter sollen sich hierbei nicht überlappen. Nach Möglichkeit und Wegbreite sollen die Gitter diagonal im 45-Grad-Winkel aufgestellt werden, um auch Lastenrädern und Fahrrädern mit Kinderanhängern das Durchfahren ohne besondere Schwierigkeiten zu ermöglichen.

Die 1,5 m Abstand haben sie wohl eingehalten, die stehen schon relativ weit auseinander. Sie überlappen auch nicht. Aber toll ist das alles nicht.

Möglicherweise hat es irgendwie etwas mit dem Fahrradunfall an der Stelle zu tun, man kann da einen Zeugenaufruf sehen:

E-Mail an die Stadt

Ich finde es jedenfalls ernüchternd, dass die Umlaufsperre wieder da ist. Also habe ich einmal an die Stadt geschrieben.

E-Mail an verkehrslenkung@bonn.de am 03.07.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Gustav-Kessler-Straße an der Kreuzung zum Bröltalbahnweg ist die Umlaufsperre inzwischen wieder komplett da, nachdem sie längere Zeit halbiert war.

Aus dem Transparenzbericht zum Radentscheid hatte ich entnommen, dass Umlaufsperren in der Regel nicht mehr verbaut werden sollten:

Demnach sind Umlaufsperren künftig in Bonn grundsätzlich zu vermeiden und vorrangig andere planerische Mittel zu prüfen, um potenziell konfliktreiche Querungsstellen verkehrssicher zu gestalten.

Daher verwundert es mich, dass dort nun doch wieder eine Umlaufsperre aufgestellt worden ist. Wie ist dieser Widerspruch aufzulösen?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Darauf bekam ich keine Antwort.

IFG-Anfrage

Da man es bei der Stadt Bonn mal wieder nicht für nötig hielt mir auf meine direkte Frage zu antworten, habe ich am 06.08.2023 eine IFG-Anfrage gestellt. Dort habe ich folgendes angefragt:

Abwägung und Begründung der wiederhergestellten Umlaufsperre am Ende der Gustav-Kessler-Straße an der Kreuzung zum Bröltalbahnweg.

Insbesondere die Begründung, warum von der Aussage aus dem Transparenzbericht zum Radentscheid abgewichen wird. Dort steht »Demnach sind Umlaufsperren künftig in Bonn grundsätzlich zu vermeiden und vorrangig andere planerische Mittel zu prüfen, um potenziell konfliktreiche Querungsstellen verkehrssicher zu gestalten.«

Ich bitte um die Dokumentation der Abwägung aller anderen planerischen Mittel und der Begründung, warum es zwingend eine den Radverkehr (insbesondere Anhänger, Lastenrad, ...) behindernde Umlaufsperre sein soll.

Am 14.08.2023 bekam ich eine erste Antwort aus der Rechtsabteilung der Stadt Bonn, man würde aus den Fachabteilungen Informationen abholen.

Am 12.10.2023 bekam ich dann die vollständige Antwort:

Die Aufstellung der von Ihnen genannten Umlaufsperre am Ende der Gustav-Kessler-Straße an der Kreuzung zum Bröltalbahnweg wurde mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 14.07.1992 angeordnet.

Bei der dortigen Verkehrssituation handelt es sich um einen abschüssigen Gehweg, welcher für das Radfahren freigegeben ist und in den Bröltalbahnweg mündet. Vor der Einmündung in den Bröltalbahnweg befindet sich die o.g. Umlaufsperre. Im Kreuzungsbereich haben sich in der Vergangenheit Unfälle mit erheblichem Personenschaden ereignet, sodass an der abschüssigen Strecke aus Sicherheitsgründen die Anbringung einer Umlaufsperre notwendig war. Dies ist bereits der Begründung der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 14.07.1992 zu entnehmen, welche ich Ihnen im Anhang inklusive des dazugehörigen Plans beigefügt habe. Die in den Unterlagen enthaltenen Unterschriften wurden aus Datenschutzgründen geschwärzt. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Antrag ohnehin nicht hierauf bezieht.

Die Umlaufsperre wurde ausschließlich zur Durchführung von Bauarbeiten durch das Tiefbauamt der Stadt Bonn entfernt und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder aufgestellt.

Nach Mitteilung des zuständigen Fachamtes liegen keine weiteren Unterlagen vor, welche in Bezug auf die Aufstellung/Wiederherstellung der o.g. Umlaufsperre eine schriftliche Begründung bzw. Abwägung aller anderen planerischen Mittel enthalten. Allerdings wurde mitgeteilt, dass eine dauerhafte Entfernung der Umlaufsperre aus den o.g. Sicherheitsgründen weiterhin nicht in Betracht kommt.

In besagter Anordnung von 1992 steht letztlich nur das hier drin:

Wegesperrung durch herausnehmbare Gitter gemäß Planskizze vom 19.06.1992.

Aktenvermerk: Radfahrunfälle durch abschüssige Strecke.

Einordnung

Es gab hier den Neubau des Weges. Es gab die zeitweise Halbierung. Und die Sperre wurde auch gegen ein neues Modell ausgetauscht. Da ist also noch mehr passiert. Und dazu gibt es angeblich keinerlei Unterlagen?

Eine weitere Frechheit finde ich die Aussage, dass da keine Abwägung schriftlich festgehalten worden ist und man aber trotzdem aus Sicherheitsgründen die Sperre nicht entfernen kann.

Um nochmal aus dem Transparenzbericht zu zitieren:

Demnach sind Umlaufsperren künftig in Bonn grundsätzlich zu vermeiden und vorrangig andere planerische Mittel zu prüfen, um potenziell konfliktreiche Querungsstellen verkehrssicher zu gestalten.

Es ist jetzt nicht ganz klar, welche Abteilung das zuständige Fachamt ist, was hier geantwortet hat. Vielleicht ist das die Verkehrslenkung. Den Transparenzbericht hat das Stadtplanungsamt geschrieben.

Hier haben wir offenbar einen Konflikt der verschiedenen Ämter der Stadt Bonn. Die einen wollen Umlaufsperren als letztes Mittel, die anderen finden sie alternativlos. Da muss sich intern wohl noch einiges klären.

Davon ab finde ich es schon ziemlich spannend, dass man Umlaufsperren baut weil es zu Fahrradunfällen gekommen ist. Man schränkt hier massiv die Leichtigkeit des Radverkehrs ein um Radfahrende zu schützen. Da reicht auch schon ein Unfall, und zack ist so eine Umlaufsperre da. Hat man aber Unfallhäufungspunkte mit Autoverkehr, passiert meist gar nichts. An derartigen Stellen kann man halt nichts machen, ohne den Autoverkehr einzuschränken. Das ist auch eine Doppelmoral, die mich ankotzt.

Es bleibt also spannend, ob die Stadtverwaltung irgendwann mal eine gemeinsame Linie bezüglich Umlaufsperren findet.