Radweg wird zu Gehweg

In Beuel entlang der B 56 zwischen Niederkassler Straße und Kaiser-Konrad-Straße wird der Radweg auf dem Hochbord geführt. Ist man noch auf der anderen Seite der Niederkassler Straße und fährt entlang der B 56 stadteinwärts, schaut man auf eine Kreuzung, die natürlich den MIV ins Zentrum stellt:

Straßenbahn in der Mitte, drei Fahrstreifen für den MIV. Aber der Fuß- und Radverkehr ist auf dem Hochbord zusammengequetscht. An der Kreuzung selbst wird es nicht besser, die Radstreifen sind lächerlich schmal.

Hat man es dann auf die andere Seite geschafft, wird man auf das Hochbord gezwungen, mit Zeichen 240. Das ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

Schauen wir einmal in die in diesem Blog vielzitierten Verwaltungsvorschriften zur StVO, so findet man für innerorts eine Mindestbreite von 250 cm.

An der Stelle sind Gehwegplatten mit 40 cm Kantenlänge verlegt, acht Stück. Das macht 320 cm, läuft also wunderbar, keine Einwände.

Wenn da halt nur nicht die nächste Stelle wäre, das Brückengeländer über dem Bröltalbahnweg. Da sind es dann nur noch fünf dieser Platten, also nur noch 200 cm. Tja, das ist zu wenig für die Anordnung von Zeichen 240.

Aber es wird noch schlimmer. Als nächstes kommt noch ein Schildermast, der nur ein Zeichen für den MIV trägt. Der muss natürlich auch auf die »Nebenanlage« Geh- und Radweg. Und dann sind das effektiv nur noch vier Platten dort, also 160 cm. Ohje.

Im nächsten Abschnitt stehen dann noch Mülltonnen da. Die kleinen Steine dort sind 10 cm breit, wir haben also noch 140 cm. Da Geh' und Radverkehr mischen, das ist schon sportlich fahrlässig.

Man hat aber erkannt, dass die Breite ab da nicht mehr ausreicht. Sie reicht schon vorher nicht aus, aber jetzt hatte die Verkehrslenkung ein Einsehen. Oder ab hier hat sie dann Angst, verklagt zu werden. Da wechselt der gemeinsame Geh- und Radweg dann zu einem Gehweg, mit Freigabe für Radverkehr. Ab diesem Punkt dürfen Radfahrende dann nur noch dem Fußverkehr untergeordnet fahren. Da dort auch die Hauseingänge sind, muss man auch ohne direkt sichtbaren Fußverkehr sehr vorsichtig sein.

Ab diesem Punkt erlischt auch die Nutzungspflicht und das Fahrbahnverbot. Das Problem ist allerdings, dass es keine adäquate Überleitung gibt. Schaut man einmal von der Fahrbahn, so sieht man, dass der Bordstein die ganze Zeit hoch ist. Erst später gibt es eine kleine Absenkung, die aber auch keine angemessene Einleitung auf die Fahrbahn ist.

Wenn man nicht gerade für den Autoverkehr unvermittelt auf die Fahrbahn ziehen möchte, bremst man also weiter ab, und fährt ganz langsam weiter. Die Gehwegplatten in diesem Abschnitt sind 50 cm lang, somit haben wir hier im vorderen Teil fast 200 cm, bei den Mülltonnen dann 140 cm, beim Pflanzenkübel 130 cm, bei den E-Scootern 110 cm.

Am Ende, beim Mast für die Oberleitung, sind es dann so 120 cm, wenn man großzügig ist.

Für die Mindestbreite für Gehwege mit Freigabe für Radverkehr konnte ich 250 cm finden. Das haben wir hier definitiv nicht.

Kontakt zur Stadt

Soweit die Schilderung der Lage. Das Problem ist zum einen die Anordnung eines gemeinsamen Geh- und Radweges an einer Stelle, an der es schon zu schmal ist. Dann ist das Problem, dass die Überleitung zu spät kommt. Und die Freigabe für den Radverkehr im Bereich des Gehweges erscheint mir auch sehr fragwürdig.

Hier wird die VwV-StVO nicht eingehalten, dazu gibt es anscheinend auch mindestens ein Urteil:

»Die Nichteinhaltung der VwV-StVO kann der betroffene Radfahrer als willkürlichen Eingriff in seine Rechte (Art. 3 I GG) geltend machen.« VG Berlin, 28.09.2000, 27 A 206/99 (ZfS 2001, 337) Quelle

Das Antwortverhalten der Verkehrslenkung ist eigentlich recht gut. Von daher habe ich jetzt eher freundlich geschrieben und nicht direkt mit IFG-Anfrage gedroht.

E-Mail an verkehrslenkung@bonn.de am 17.06.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist gestern der Radweg entlang der B 56 zwischen Niederkassler Straße und Kaiser-Konrad-Straße aufgefallen. Dieser beginnt zuerst als gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240). Man kann es auf dem Foto anhand der 40er-Platten erkennen, 320 cm Platz; also mehr als die innerorts vorgeschriebenen 240 cm für einen solchen Weg.

Auf Höhe des Bröltalbahnweges wird das ganze aber auf ungefähr 200 cm verengt. Aber hier ist die Anordnung des gemeinsamen Weges nicht mehr konform zur VwV-StVO. Der Mast für das Zeichen 209-30 erzeugt eine Engstelle mit vielleicht 160 cm verbleibender Breite. Bei den Mülltonnen sind es dann temporär nur noch 140 cm, dahinter dann aber auch nur 200 cm. Das ist zu wenig.

Im weiteren Verlauf des Hochbords wird der gemeinsame Geh- und Radweg dann zu einem reinen Gehweg, mit Freigabe für den Radverkehr (Zeichen 239 mit 1022-10). Wie man auf dem Foto von der Fahrbahn aus gut erkennen kann, gibt es aber keinerlei Bordsteinabsekung, keine Überleitung auf die Fahrbahn. Durch die Anordnung eines reinen Gehweges erlischt aber die Nutzungspflicht und das Fahrbahnverbot. Durch die Nutzungspflicht werde ich hier also in eine Art Sackgasse geführt.

Die Freigabe für den Radverkehr erscheint mir auch fraglich, so ist zwischen Häusern und nur noch 200 cm Platz, durch die Blumenkübel und rausgestellten Mülltonnen aber nur noch unter 150 cm. Beim Zwangspunkt durch den Mast der Oberleitung sind es wohlwollend noch 120 cm. Das ist auch schon für einen reinen Gehweg zu schmal.

Die anschließende Überleitung zur Fahrbahn, ohne Leitboy oder andere Protection kann man nur als »Fleischbremse« verunglimpfen.

Diese Nutzungspflicht erscheint mir unhaltbar. Der Radverkehr muss schon in der Kreuzung auf die Fahrbahn geleitet werden. Die Leistungsfähigkeit wird dadurch nicht eingeschränkt, vor der nächsten Einmündung wird der Radverkehr eh auf die Fahrbahn geleitet. Ich bitte Sie hier zeitnah eine rechtlich einwandfreie Führung für den Radverkehr, die nicht Radverkehr gegen Fußverkehr ausspielt, zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Da ist jetzt eine neue automatische Antwort gekommen:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist bei den Bürgerdiensten - Verkehrslenkung - der Bundesstadt Bonn eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anliegen per E-Mail wird um Verständnis gebeten, dass die Bearbeitung und Beantwortung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bitte sehen Sie von zeitnahen Rückfragen ab. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Man ist gerade wohl ziemlich überlastet. Ich habe keine Ahnung, ob das alles so Bürger*innen sind wie ich, oder Autofahrer*innen, die jetzt auf dem Zahnfleisch gehen. Ich würde ja aufhören E-Mails zu schreiben, wenn man es halt direkt richtig machen würde. Bis dahin schreibe ich halt E-Mails.

Keine Reaktion

Am 22.10.2022 war die Stelle unverändert. Das ist jetzt über vier Monate her. Ich gehe nicht davon aus, dass da jetzt noch was kommt. Die B 56 wird an der Stelle auch überplant, möglicherweise wollen sie das bis dahin erstmal aussitzen.