Schmaler Zweirichtungsradweg in Fischenich

Durch Hürth-Fischenich verläuft die L 182 Bonnstraße, die einen nutzungspflichtigen Radweg auf der westlichen Seite für beide Richtungen hat. Im südlichen Teil ist das auch noch in Ordnung, aber zwischen Schmittenstraße und Gennerstraße ist es katastrophal schmal. Man sieht das hier direkt hinter der Kreuzung Sehmittenstraße. Dort verschwenkt es, um Platz für parkende Autos zu schaffen.

Der Radweg ist an dieser Stelle allerdings nur noch 150 cm breit. Das ist für zwei Richtungen deutlich zu eng. Selbst für eine Richtung finde ich das schon sehr knapp. Insbesondere ragen die Seitenspiegel der geparkten Autos noch in den Radweg hinein, einige parken sogar leicht auf dem Radweg. Wenn man jetzt noch den Türbereich freihalten möchte, um nicht erwischt zu werden (Dooring), so kann man den Radweg effektiv nicht nutzen.

Schauen wir einmal in die hier im Blog häufig zitierten VwV-StVO, so finden wir im Abschnitt »Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge« unter laufender Nummer 21 eine Mindestbreite von 150 cm für einen Radweg in eine Richtung, wenn dieser (wie hier) mit Zeichen 241 zum getrennten Radweg ausgewiesen ist. Das gilt aber nur für eine Richtung! Wenn es um die Freigabe linker Radwege geht, so findet man unter laufender Nummer 37 diese Angaben:

die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;

Das ist auch leicht ersichtlich, denn die Standardwerke (ERA und RASt) nehmen als Breite für ein Person auf dem Fahrrad 1,0 m an. Somit braucht es im Begegnungsverkehr mindestens 2,0 m.

Das hier angebrachte Zeichen 241 ordnet eine Nutzungspflicht und auch ein Nutzungsrecht an. Die Pflicht scheint mir hier indiskutabel zu sein. Das Recht aber auch, schließlich ist einfach nicht genug Platz für die Begegnung. Es muss also beides weg.

In den Abschnitten davor ist es nicht ganz so arg, in den Abschnitten dahinter ist der Radweg genauso schmal, aber immerhin ohne parkende Autos. Sinnvollerweise soll die Stadt hier einmal komplett die Anordnung prüfen und entsprechend den Radverkehr auf die Fahrbahn verlagern.

Über Twitter hatte ich mit einem Kontakt, der diese Strecke anscheinend öfters fährt. Gerade an der Einmündung der Schmittenstraße kommt es aufgrund der durch geparkte Autos eingeschränkten Sicht wohl häufiger zu brenzligen Situationen, wenn jemand links abbiegen möchte und den Radfahrer auf der linken Seite nicht sieht. Derjenige hatte sich auch schon bezüglich diesem und anderer Anliegen an die Stadt Hürth gewandt. Da hier Straßen NRW Baulastträger ist, hat die Stadt Hürth das Anliegen weitergegeben oder auf Straßen NRW verwiesen, herausgekommen ist da allerdings nichts.

Mit der Stadt Hürth hatte ich bisher noch keinen Kontakt, daher werde ich mit einer freundlichen, aber bestimmten Anfrage anfangen. Generell nehme ich die Stadt eher fahrradfreundlich, daher ist die Stadtverwaltung womöglich in dieser Sache schon auf meiner Seite, unterliegt jedoch Straßen NRW. Hier erstmal die E-Mail an die Stadt Hürth:

E-Mail an rathaus@huerth.de am 26.06.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Hürth-Fischenich entlang der L 182 Bonnstraße wird der Radverkehr in beide Richtungen auf der westlichen Straßenseite auf einem geteilten Geh- und Radweg (Zeichen 241) geführt. Im Abschnitt zwischen Schmittenstraße und Gennerstraße ist die Breite des Radweges allerdings nur 1,5 m. Dies reicht für den Begegnungsverkehr definitiv nicht aus.

ERA und RASt nehme eine Breite von 1,0 m bei einer Person auf einem Fahrrad an. Somit ist für den Begegnungsverkehr eine Mindestbreite von 2,0 m nötig, genauso steht es auch in den VwV-StVO zu §2, Nummer 37. Der Radweg ist also definitiv zu schmal für eine Nutzung in beide Richtungen.

Darüber hinaus legen die VwV-StVO hohe Hürden an linke Radwege innerorts, die hier ebenfalls nicht erfüllt sind. So ist hier zusätzlich die Sichtbeziehung zum Kraftfahrzeugverkehr durch die im Teil südlich der Schmittenstraße eingeschränkt. Linksabbieger in die Schmittenstraße können so Radfahrende nicht rechtzeitig wahrnehmen. Diese Gefahr ist nicht nur hypothetisch, Beinaheunfälle scheinen hier

Durch die parkenden Autos auf dem Gehweg zwischen ALDI und Schmittenstraße wird auch hier die Mindestbreite für gemeinsame Wege von 2,40 m innerorts unterschritten.

Die Radwegnutzungspflicht auf der linken Seite sollte innerorts aufgehoben werden, der Radverkehr am Kreisverkehr auf die Fahrbahn geleitet werden.

Ich habe Ihnen Fotos der Örtlichkeit angehängt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Straßen NRW hingegen erscheint mir inzwischen als stur, da braucht es dann härte Mittel. Daher habe ich direkt eine IFG-Anfrage über Frag den Staat gestellt, mit der Bitte um Übersendung von:

Begründung der Nutzungspflicht des linken Radweges entlang der L 183 Bonnstraße in Hürth-Fischenich, insbesondere zwischen Kreisverkehr ALDI und Gennerstraße.

Jetzt hat Straßen NRW einen Monat Zeit, mir Auskunft zu geben. Da diese Nutzungspflicht aber unhaltbar ist (so meine laienhafte Einschätzung), werden die das nicht machen können. Saugen sie sich jetzt etwas aus den Fingern, was aber nicht haltbar ist, kann ich das ganze über eine Verwaltungsklage abreißen lassen. Antworten sie mir nicht, kann ich nach drei Monaten Untätigkeitsklage erheben. Nehmen sie das Schild weg, entfällt der Grund, und es ist erledigt.

Nun muss man schauen, ob die Stadt Hürth antwortet, Straßen NRW antwortet, und welche Frist wann verstrichen ist.

Seitens Straßen NRW hat mir am 28.06.2022 geantwortet. Diese Straße würde in die Baulast der Stadt Hürth fallen, daher hätten sie damit nichts zu tun. Ich solle mich an die Stadt Hürth wenden.

Da ich mich ja schon an die Stadt Hürth gewandt hatte, und dort nichts bekommen habe, müsste man dort nachhaken.

Diskussion in der Gemeinschaft

Ich bin nicht der erste, der sich an diesem Radweg stört. Über Twitter hatte ich Kontakt mit jemanden, der in Brühl wohnt und regelmäßig diesen Radweg fährt. Er findet diesen linken Radweg ebenfalls als Zumutung und sehr gefährlich. Jedoch würde er sich und insbesondere Kinder auch nicht gerne auf der Fahrbahn fahren sehen.

Wir haben länger über die Situation telefoniert. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass man mit Gewalt die Nutzungspflicht wegbekommen kann, dadurch dann aber kein vernünftiger Radweg entsteht. Man müsste die parkenden Autos auf der gegenüberliegenden Seite wegnehmen und dort einen geschützten Radweg bauen. Das braucht allerdings einen politischen Beschluss, den man über Verwaltungsrecht nicht bekommen wird.

Er wird versuchen die Politik und Verwaltung in Hürth davon zu überzeugen, dass dort etwas verändert werden muss. Ich halte hier erstmal die Füße still.

Rückmeldung aus Hürth

Aus Hürth bekam der Herr noch eine Antwort. Die Verwaltung gibt ihm Recht, kann aber kurzfristig an der Situation nichts ändern. Sie sind im Kontakt mit Straßen NRW, die jedoch auf den Bestandsschutz verweisen. Es wird geprüft, ob man die Nutzungspflicht entfernen kann.

Bestandsschutz gibt es in der Form aber bei verkehrsrechtlichen Anordnungen nicht. Diese sind immer aktuell zu halten. Das bedeutet, dass die Behörden hier bei der Prüfung gar nicht anders entscheiden dürfen, als diese Nutzungspflicht wegzunehmen. Auch ein Nutzungsrecht erscheint mir umsetzbar. Falls das also nicht kommt, kann man hier noch immer klagen (oder den indirekten Weg über IFG-Anfrage nehmen).

Fazit

Ich selbst meide die Strecke inzwischen. Das ist auch nicht schwer, ich kann besser über Wesseling und Köln-Meschenich fahren. Er tut das auch, nimmt einen Umweg und Höhemeter in Kauf um die gefährlichen Situationen dort zu umgehen.

Es ist schon ziemlich ernüchternd, wenn die Prüfung der Entfernung einer in meinen Augen offensichtlich rechtswidrigen Nutzungspflicht das beste ist, was die zuständigen Behörden machen kann. An dieser Stelle werden wahrscheinlich jeden Tag Menschen auf dem Fahrrad gefährdet. Und das wird dann auch erstmal so bleiben.