Ende des verkehrsberuhigten Bereiches nur schwer erkennbar

Der Buschweg in Vilich-Müldorf ist eine Wohnstraße, die einige Einmündungen hat. Die Einmündung des Nelly-Sachs-Wegs sieht so aus:

Man erkennt da effektiv nichts, weil da ein Transporter steht. Aber dann ist es im Zweifelsfall halt Rechts-vor-Links. Fährtman etwas weiter, so sieht man das auch explizit ausgeschildert.

Nun kommt als nächstes dann der Adele-Schopenhauer-Weg. Die Einmündung sieht eigentlich genauso aus:

Schaut man hier ganz genau, sieht man in der Nebenstraße den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches.

Und da gilt dann StVO §10:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Und somit ist man gegenüber allen anderen wartepflichtig.

Die Straße hat keine klare Bordsteinkante, die man von der Hauptstraße aus erkennen könnte. Es gibt einen Wechsel der Texturen, aber ohne Kante.

Die nächste Einmündung, jetzt der Clara-Schumann-Weg, hat das Schild sogar noch etwas versteckter hinter einer Hecke.

Es ist an sich nicht schlimm, wenn man da im Zweifel langsamer fährt, um die Vorfahrt zu achten. Aber ob dann immer allen klar ist, wie die Vorfahrt hier geregelt ist? Am Ende warten beide. Die Person auf dem Buschweg wegen Rechts-vor-Links, die Person aus der Nebenstraße wegen dem Ende des verkehrsberuhigten Bereichs. Hat ein bisschen was von den vier Stoppschildern an US-Kreuzungen.