Wieder ein inkonsistenter Kreisverkehr

In Hürth-Kalscheuren habe ich den nächsten inkonsistenten Kreisverkehr gefunden. An sich nichts neues, was auch schon traurig in sich ist.

Der Kreisverkehr der L 92 mit der Max-Planck-Straße kam schon im Blog vor, ich schrieb über den kurzen Radweg an einem der Arme. Da hatte ich schon angekündigt wegen der inkonsistenten Beschilderung noch einmal zu schreiben.

Kreisverkehre werden innerorts und außerorts unterschiedlich beschildert. Wobei es auch innerorts wie außerhalb beschildert werden kann, falls es sich nicht im bebauten Gebiet handelt. Das ist bei Landstraßen teilweise der Fall.

Dieser Kreisverkehr ist jedenfalls innerorts, somit könnte er zumindest auch so beschildert werden.

Die Zeichenkombination 205 (Vorfahrt achten) und 215 (Kreisverkehr) steht hinter der Furt für den Radverkehr:

Wenn man das so macht, dann fehlen allerdings die kleinen Zeichen 205 für den Radverkehr. Von dieser Seite sieht man keines:

Und auch hier kann man erkennen, dass es auf beiden Seiten fehlt.

Da ist wohl Straßen NRW zuständig.

E-Mail an kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de am 02.07.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Kreisverkehrsplatz L 92/Max-Planck-Straße in Hürth-Kalscheuren ist die Beschilderung inkonsistent. Der Kreisverkehr liegt innerorts, aber nicht unbedingt im bebauten Gebiet. Somit könnte dieser wohl in beiden Varianten beschildert werden.

Hier ist es allerdings inkonsistent: Die Zeichenkombination 205 mit 215 für den Fahrverkehr steht hinter der Furt für den Radverkehr. Der Radverkehr hat aber keine Zeichen 205.

Ich bitte Sie hier einmal zu prüfen, ob dieser Kreisverkehr wie innerorts oder wie außerorts beschildert werden soll. Und dann müssen entweder die Zeichen 205+215 nach vorne gesetzt werden, oder die Radwege noch mit Zeichen 205 ausgestattet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 05.07.2023 bekam ich von Straßen NRW eine Antwort: Die Stadt Hürth ist zuständig.

Also habe ich mich direkt an die Kommunalverwaltung gewendet. Dort bekam ich am 13.07.2023 eine Antwort, man sehe kein Problem. Radfahrende seien ja nicht bevorrechtigt. Aha, aber dann fehlen doch die Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren)?

Ich habe am 23.07.2023 nochmal zurückgeschrieben:

E-Mail an Hürth am 23.07.2023

Vielen Dank für die Auskunft! Mir erscheint es allerdings weiterhin inkonsistent. Wenn innerorts der Radweg um die Kreisfahrbahn nutzungspflichtig ist, so muss sie auch an deren Vorfahrtsregelung teilnehmen.

Die Abwesenheit einer Furt würde für mich nur passen, wenn das ganze als Gehweg mit Fahrrad frei (Zeichen 239 mit 1022-10) geführt würde.

Wäre das ganze außerorts, so würde es gar keine Fußgängerüberwege geben. Das kann man direkt nebenan beim außerorts liegenden Kreisverkehrsplatz Jagdweg/Eifeltor/Im Feldrain/Kalscheurener Straße sehen (siehe Anhang). Dort gibt es Verkehrsinseln, aber keine Furt oder FGÜ. Die »Haifischzähne« an den Furten regeln aber klar die Wartepflichtigkeit des Radverkehrs.

Mir scheint also entweder die Nutzungspflicht hinfällig zu sein oder aber die Furt zu fehlen. Da entlang des Jägerpfades wohl die Nutzungspflicht auf dem linken Radweg beibehalten werden soll, und der Kreisverkehr die dafür nötige sichere Querungsmöglichkeit bereitstellen soll, muss der Radverkehr hier entsprechend auch bevorrechtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Darauf gab es dann keine Antwort mehr.

Gut, man will es also wirklich nicht sehen. Da bleibt eigentlich nur noch eine Klage. Aber dafür ist mir das nicht wichtig genug.

In der Praxis ist das auch nicht so schlimm. Man fährt halt langsam hin. Die meisten Kraftfahrer sind eh ziemlich verwirrt und halten aus Freundlichkeit an. Von daher passt es für mich.