Wie funktioniert eigentlich Kommunalverwaltung?

Als ich vor einigen Jahren angefangen habe mich bezüglich der Verkehrswende zu engagieren, wusste ich viele Dinge noch nicht. Hier möchte ich einmal einen Überblick geben, der den Einstieg vielleicht einfacher macht.

Deutschland hat eine Hierarchie von Gebietskörperschaften. Wir haben den Bund, dann kommen die Bundesländer. Hier heißen einige Länder (NRW), andere heißen Staaten (Bayern, Sachsen). In jedem der Bundesländer sind Details anders, ich schreibe aus Sicht von Bonn in NRW. Im Bundesland hat man Regierungsbezirke, Bonn liegt im Regierungsbezirk Köln. Innerhalb eines Regierungsbezirkes gibt es dann Kreise, wie den Rhein-Sieg-Kreis oder die kreisfreie Stadt Bonn.

Innerhalb der Kreise gibt es Kommunen, welche entweder Städte oder Gemeinden sein können, je nach Status und Größe. Bonn ist eine Kommune, so ist es auch Sankt Augustin, Hennef oder Troisdorf. Innerhalb der Stadt Bonn haben wir noch die vier Stadtbezirke (z.B. Beuel).

Auf Bundesebene haben wir die Bundesregierung, den Bundesrat und die Bundesministerien. Auf Landesebene gibt es die Landesregierung, den Landtag und die Landesministerien. Ein Regierungsbezirk hat eine vom Land bestimmte Bezirksregierung, welche die Aufsicht über diverse Kommunalbehörden hat. Im Kreis gibt es gewisse Behörden. Die Kommune hat eine Kommunalverwaltung.

Der für die Verkehrspolitik relevante Teil der Kommunalverwaltung setzt sich in Bonn aus Amt 33 Straßenverkehrsbehörde, Amt 61 Stadtplanungsamt und Amt 66 Tiefbauamt zusammen. Grob gesprochen kümmert sich die Straßenverkehrsbehörde um verkehrsrechtliche Anordnungen wie Schilder. Sie richtet sich nach der StVO und untersteht der Bezirksregierung. Auf sie kann nur begrenzt politisch Einfluss genommen werden, weil sie vor allem die StVO anwendet. Das Stadtplanungsamt plant Straßen in der Stadt, dort sitzt auch das Fahrrad-Team. Und im Tiefbauamt kümmert man sich um die konkrete Ausführung und das Bauen. Das Tiefbauamt berät auch das Stadtplanungsamt, damit diese keine Dinge planen, die am Ende gar nicht realisiert werden können.

Landstraßen liegen in der Baulast vom Landesbetrieb Straßen NRW. Trotzdem ist erstmal die Kommune zuständig und kann dann entsprechend an den Landesbetrieb weiterleiten. Die Kommunen planen, der Landesbetrieb berät und setzt um.

Dann gibt es noch die politischen Gremien. So hat jeder Stadtbezirk eine eigene Bezirksvertretung. In diesen werden Anliegen besprochen, die nur einen Stadtbezirk betreffen. Dann gibt es noch den Stadtrat, der sich um Anliegen aus der ganzen Stadt kümmert. Dieser hat wiederrum Ausschüsse, wie den MoVe, den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. Dort werden politische Beschlüsse gefasst.

Die Politik kann Anträge eingeben, dann wird darüber abgestimmt. Häufig enthalten diese dann einen Auftrag an die Verwaltung etwas zu planen oder zu prüfen. Bürger*innen können auch Bürgeranträge einreichen, diese werden dann ebenfalls diskutiert und beschlossen oder abgelehnt. Zuletzt kann auch die Verwaltung Beschlussvorlagen eingeben und sich so ein Mandat von der Politik holen etwas zu tun.

Wenn man also ein Anliegen hat, kann man sich an die Verwaltung wenden. Die Kommunalverwaltung ist immer ein guter erster Ansprechpartner. Man kann sich aber auch direkt an Straßen NRW oder die Bezirksregierung wenden. Ansonsten kann man sich natürlich auch an die Politik wenden. Da kann man entweder zum Abgeordneten in seinem Wahlkreis gehen, oder einfach zu der Partei, zu der man sich am nächsten fühlt. Dann kann daraus ein Antrag werden, den man über den politischen Weg eingibt.

Mein Weg war bisher vor allem über den verwaltungsrechtlichen Weg an die Verwaltung heranzutreten. Das klappt bei Kleinigkeiten manchmal ganz gut, bei großen gestalterischen Dingen ist aber die Politik gefragt.