Viel zu schmale Einbahnstraße für Fahrradfreigabe

In Bonn-Geislar gibt es eine Einbahnstraße, die in Gegenrichtung für den Radweg freigegeben ist. Das wirkt aber viel zu schmal dafür.

Die Liestraße in Geislar ist aktuell gesperrt, daher fahre ich die Geislarstraße länger als sonst. Kommt man an der Abzweigung der Abtstraße an, so muss man mit dem Auto nach rechts in die Abtstraße abbiegen, mit dem Fahrrad kann man allerdings weiter geradeaus der Geislarstraße in die Einbahnstraße folgen:

Allerdings ist die Fahrbahn dort sehr schmal. Der asphaltierte Teil ist ziemlich genau so breit wie ein Auto. Fährt man da mit dem Fahrrad rein und hat plötzlich Gegenverkehr, so muss man mit dem Fahrrad in den Rinnstein ausweichen. Man muss sein Fahrrad dann schon gut unter Kontrolle haben, damit man dort nicht das Gleichgewicht verliert. Der Abstand zur Hauswand ist auch eher gering.

Generell ist die Straße ziemlich schmal. Schaut man sich die andere Seite der geparkten Autos an, so sieht man wie die nicht auf den Parkplätzen stehen sondern auf dem Gehweg. Die rote Linie wird da deutlich überschritten.

Wirklich angenehm ist es dann für Fußgänger nicht mehr, insbesondere mit Kinderwagen. Letztlich ist das so knapp, man könnte schon fast umsetzen (umparken oder abschleppen) lassen.

Man kann erkennen, warum die Leute so parken. Sie parken in der Flucht des Hauses, damit die Fahrbahn noch etwas breiter wird. Ansonsten wird das mit dem Begegnungsverkehr nur noch schwieriger.

Schaut man einmal in die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung unter »Zu Zeichen 220 Einbahnstraße«, so findet man dort:

Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn

  • eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,

[…]

Bei der Begegnungsbreite im Sinne von Satz 1 Buchstabe a handelt es sich um den unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten tatsächlich beim Begegnen der am Verkehr Teilnehmenden zur Verfügung stehenden Raum.

Und dort fahren tatsächlich die Buslinien 540 und 640. Der asphaltierte Bereich sind vielleicht 1,8 m, vielleicht 2,0 m. Das Selbst mit den Rinnsteinen halte ich die Breite von 3,5 m da nicht gegeben.

Am 20.09.2023 habe ich eine E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde geschickt und darum gebeten die Fahrradfreigabe zu prüfen. Mir kommt das einfach sehr seltsam vor.

Nun ist über ein Monat vergangen, ich habe noch keine offizielle Rückmeldung erhalten. Falls sich etwas neues ergibt, schreibe ich darüber.