Schmaler Radweg in T30-Zone bei Duisdorf Bahnhof

Am Bahnhof Duisdorf gibt es einen nutzungspflichtigen Radweg in einer Tempo-30-Zone:

Innerhalb von T30-Zonen darf es aber keine Radinfrastruktur geben. Oder anderes herum, eine T30-Zone darf nur dort angeordnet werden, wo es keine Radwege gibt.

In StVO 45(1c) steht das auch explizit drin (Hervorhebung von mir):

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

Dazu kommt noch, dass dieser geteilte Geh- und Radweg sehr schmal ist. Ich verrate hier einmal meinen Trick, wie man hier die Breite ohne Maßband bestimmt. Die kleinen Betonsteine haben 10 cm × 20 cm Kantenlänge. Die kleinen quadratischen Platten haben demnach 30 cm Kantenlänge. Und die großen quadratischen Platten ganz links haben 40 cm.

Somit hat der Radweg eine Breite von 90 cm. Der Trennstreifen hat 30 cm, und der Gehweg hat 100 cm. Das ist alles viel zu wenig. Die VwV-StVO fordert 150 cm alleine für den Radweg bei so einer Anordnung.

Auch die Verschwenkungen machen es nicht einfach. Hinter der Hecke kommt eine Links- und dann Rechtskurve, da habe ich einen Fußgänger ziemlich erschreckt, weil er mich erst in der Kurve kommen sah.

Hinter der Kurve ist die Breite großzügiger, der Radweg kommt auf 140 cm, der Trennstreifen bleibt bei 30 cm, der Gehweg bekommt 120 cm.

Kurz vor den Bushaltestelle wird das ganze dann zum reinen Gehweg, aber mit Freigabe für den Radverkehr. Dass das Schild auf der linken Seite steht, geschenkt.

Man kommt dann auf die Fahrbahn, wenn man nicht auf dem Gehweg durch die wartenden Menschen fahren möchte.

Dort ist die Fahrbahn dann wohl nicht mehr so gefährlich, dass es einen nutzungspflichtigen Radweg braucht.

Der Gehweg wird dann hinter den Bushaltestellen wieder zu einem nutzungspflichtigen Radweg.

Die Auffahrt ist wieder so schmal.

Und dann hat man einen zugewachsenen Radweg mit einem noch schmaleren Gehweg daneben:

Der Endet dann auch wieder in einer Linkskurve in einem Busch.

Man soll dort die Einmündung queren, und weiter auf dem Hochboard fahren. Diesmal allerdings als gemeinsamer Geh- und Radweg.

Schaut man auf den Bahnhof zurück, so ist da auch in die andere Richtung ein nutzungspflichtiger Radweg. Auch hier das Schild wieder auf der falschen Seite, man ist es ja gewohnt.

Weiter geradeaus hört der Radweg dann auf, es ist nur durch Bodenmarkierung als Gehweg markiert. Die Ausrichtung deutet auch eher auf Baumarktkund*innen hin, die den Fußverkehr nicht überfahren sollen.

Erst danach endet die T30-Zone.

Kontakt zur Stadt

Dieser Radweg ist an sich schon eine Zumutung und so wohl nicht haltbar. In einer T30-Zone aber auch nicht. Aktuell bin ich etwas ambivalent mit der Stadt Bonn. Sie machen zwar viel, aber meine Anliegen bleiben trotzdem eher liegen. Auf meine IFG-Anfrage habe ich bisher nach über drei Monaten keine Antwort. Ich werde hier jetzt freundlich schreiben. Aber wenn da nichts kommt, dann könnte man es einmal mit einer IFG-Anfrage zur Begründung der Nutzungspflicht versuchen. Oder direkt einer Verwaltungsklage.

E-Mail an verkehrslenkung@bonn.de am 23.07.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Bahnhof Duisdorf ist die Ladestraße eine Tempo-30-Zone. Solche dürfen nach StVO 45(1c) nur dann angeordnet werden, wenn es dort keine Radwege gibt. Nun gibt es dort allerdings einen geteilten Geh- und Radweg (Zeichen 241), entlang Im Pützengarten einen gemeinsamen (Zeichen 240). Entweder Tempo-30-Zone oder Nutzungspflicht müssen entfernt werden.

Da der Radweg viel zu schmal ist, im ersten Abschnitt von der Bahnhofsstraße kommend, nur 90 cm. Daneben sind 30 cm Trennstreifen und 100 cm Gehweg. Vom Gehweg ist durch den Überwuchs wenig übrig. Daher scheint mir die Nutzungspflicht auch hier nicht haltbar, weil die Belange des Fußverkehrs nicht hinreichend berücksichtigt werden.

Ich bitte Sie daher hier die Nutzungspflicht aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 04.08.2022 bekam ich seitens der Stadtverwaltung eine Rückmeldung. Man würde sich die Situation einmal vor Ort anschauen, sich mit anderen Fachämtern abstimmen, Maßnahmen einleiten und mich selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Am 23.08.2022 bekam ich eine weitere Nachricht von der Stadtverwaltung. Man hätte sich mit der Polizei abgestimmt und würde die Nutzungspflicht aufgehoben werden.

Seitdem war ich nicht noch einmal schauen, irgendwie hatte sich das nicht mehr ergeben.