Radweg in Tempo-30-Zone in Hennef

In Hennef Warth an der Gesamtschule Meiersheide ist die Zufahrt eine Straße mit Tempo-30-Zone. Kurz davor beginnt noch ein nutzungspflichtiger Radweg (gemeinsam mit dem Gehweg). Man sieht im Bild den Anfang des Radweges, und kurz dahinter die Tempo-30-Zone.

Etwas weiter in die Straße rein kommt dann ein Zeichen, dass den Kraftverkehr zu Schulzeiten aussperrt. Nur Busse sind ausgenommen, Lehrkräfte ebenfalls. Diese Straße führt für Kraftverkehr nur zum Lehrerparkplatz.

Schaut man in die andere Richtung, so ist auch hier das Hochbord verpflichtend für Radfahrer*innen.

Auch ein Stück weiter in Richtung Wohnhäuser wird das Zeichen noch einmal wiederholt:

Am Ende der Straße ist dann das Ende dieses Radweges signalisiert.

Ich finde das Hochbord da ziemlich nervig zu fahren, weil es kleinteiliges Pflaster ist. Die Fahrbahn hingegen hat glatten Asphalt.

Das wirklich merkwürdige ist aber, dass in Tempo-30-Zonen gar keine Radwege existieren dürfen. Dort ist nämlich keine Gefahr für den Radverkehr auf der Fahrbahn. In StVO 45(1c) steht das auch explizit drin (Hervorhebung von mir):

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

Ich kann mir vorstellen, dass hier wegen den Elterntaxen der Gehweg zum Fahren mit dem Fahrrad freigegeben werden soll. Aber damit wird der Radverkehr verdrängt, damit der Autoverkehr mehr Freiraum bekommt. Das erscheint mir nicht so wirklich sinnvoll. Zumal der Radverkehr ja auch auf dem Gehweg freigegeben werden kann, wenn man unsicheren Radfahrer*innen diese Möglichkeit bieten möchte.

Die Ironie dabei ist, dass entlang der parallelen Durchgangsstraße »Wingenshof« kein echter Radweg existiert, dort aber der Gehweg freigegeben ist. Also auf der Durchgangsstraße ist die Fahrbahn anscheinend nicht gefährlich genug für ein Fahrbahnverbot, in der Straße zur Schule aber schon?

In Hennef antwortet mir der zuständige Abteilungsleiter schon länger nicht mehr. Daher schreibe ich jetzt an das zentrale Postfach der Stadt.

E-Mail an info@hennef.de am 25.06.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Zufahrt zur Gesamtschule Meiersheide, die Straße »Meiersheide«, ist eine Tempo-30-Zone. Laut StVO 45(1c) darf eine solche Zone nur dann ausgewiesen werden, wenn es keine nutzungspflichtigen Radwege in ihr gibt. Die Straße hat jedoch auf beiden Seite ebensolche Radwege (Zeichen 240). Wie ist dieser Widerspruch zu erklären?

Ich habe Ihnen Fotos der Örtlichkeit angehängt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Keine Reaktion

Darauf habe ich wenig überraschend keine Antwort bekommen. In Bonn reagiert man auf derartige Fragen und verspricht Nachbesserungen. Der Prozess ist transparent, ich als Bürger werde informiert. So stelle ich mir die vertrauensvolle und konstruktive Arbeit mit einer Stadtverwaltung vor. Aber aus Hennef antwortet man mir gar nicht mehr. Also habe ich da einmal nachgefragt, ob sie es lieber schriftlich haben wollen.

Es kann nicht im Interesse der Verwaltung sein, da noch mehr Arbeit mit dem offiziellen Weg zu haben. Aber andererseits versuchen sie anscheinend auch Anliegen zu ignorieren. Natürlich haben sie nur eine beschränkte Menge Arbeitskraft, jedoch könnte man mir eben auch schreiben, dass sie gerade keine Zeit haben. Dafür hätte ich Verständnis. Aber einfach so ignoriert zu werden missfällt mir dann doch.

E-Mail an info@hennef.de am 22.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine E-Mail vom 25.06.2022 zur Zufahrt Meiersheide habe ich bis heute keine Antwort bekommen.

Da IFG-Anfragen für Verwaltungen einen erheblichen Aufwand bedeuten, versuche ich es meist zuerst auf dem formlosen Weg per E-Mail. Allerdings habe ich auch auf andere E-Mails schon keinerlei Reaktion bekommen. Wird seitens der Stadtverwaltung die Kombination von IFG-Anfrage und Untätigkeitsklage bevorzugt?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Darauf bekam ich dann auch keine Antwort.

IFG-Anfrage

Weil die Verwaltung in Hennef anscheinend keine Lust hat, mir zu Antworten, habe ich das ganze dann am 15.10.2022 noch einmal über Frag den Staat als IFG-Anfrage eingetütet. Damit wird die Sache jetzt für die Stadt unnötig groß, aber ich habe ihnen ja schließlich zwei Chancen gegeben.

Da keine Antwort kam, habe ich am 28.11.2022 per De-Mail auf die Anfrage hingewiesen und noch einmal um eine Antwort gebeten.

Auf diese bekam ich 16.01.2023 eine Antwort per De-Mail:

Bedauerlicherweise ist diese im De-Mail-System "hängen gebieben". Nach der Umstellung des DE-Mail-Dienstes von T-Systems auf den neuen Anbieter, gab es einen Konfiguartionsfehler in der Benachrichtigungsfunktion. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Ihre Mail ist nun an die entsprechenden Mitarbeiter weitergeleitet und Sie werden in Kürze eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten.

Es ist ja nicht so, als hätten sie nicht schon reguläre E-Mails über Frag-den-Staat oder mir bekommen. Meine erste E-Mail ist ja von 25.06.2022 gewesen, das war also schon über ein halbes Jahr her.

Darauf habe ich am 17.01.2023 geantwortet und gefragt, was eigentlich mit den ganzen anderen E-Mails passiert ist, die ich geschickt hatte. Man teilte mir dann innerhalb von einer Stunde kleinlaut mit, dass man sich für die Umstände entschuldigt und sich die Rechtsabteilung jetzt um eine Antwort kümmern würde. Bei der Stadt Hennef hatte man wohl jetzt verstanden, dass die Untätigkeitsklage unmittelbar bevorstand. Nun haben sie durch ihre Reaktion wohl einen Aufschub erwirkt, den ich ihnen auch zugestehe.

Am 18.02.2023 ist mir dann aber die Geduld ausgegangen. Es waren dann über vier Wochen, die wieder nichts kam. Also habe ich den Generator für die Klageschrift genutzt und das ganze per De-Mail beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Dafür braucht es die »absenderbestätigte« Variante, die mich 0,24 EUR gekostet hat. Diese Kosten kann ich mir später versuchen von der Stadt wiederzuholen. Durch meine ersten Verwaltungsklage habe ich gelernt nicht nochmal eine Kostenmarke zu lösen. Das VG Köln soll mir einfach eine Rechnung schicken, die ich dann bezahle. Das scheint robuster zu funktionieren.

Antwort der Stadt

Am 27.02.2023 bekam ich dann doch noch eine Antwort seitens der Stadt. Also habe ich erstmal die Klage zurückgezogen. Ich bekam per De-Mail ein eingescanntes PDF eines unterschriebenen Schreibens, dessen Text dann wieder mit OCR (Texterkennung) kopierbar gemacht worden ist. Der Kern ist dieser:

Die Tempo 30-Zone mit ausgewiesener Geh-/Radwegepflicht soll die im dichten Schul- und Berufsverkehr fahrenden Schüler abseits der von Bussen, Lehr- und Schulpersonal sowie Eltern stark frequentierten Straße geschützt auf den Geh-/Radwegen führen. Beides wurde wegen der Gesamtschule eingerichtet, damit die Rad fahrenden Schüler nicht auf der Fahrbahn gemeinsam mit den Bussen und Pkw in der Hauptverkehrszeit fahren müssen. Die den Bestimmungen der StVO widersprüchliche Anordnung ist dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Schüler) geschuldet.

Mit dieser Antwort hat die Stadt jetzt die Anfrage an sich erfüllt. Inhaltlich finde ich das allerdings ernüchternd. Um es einmal überspitzt zu formulieren: Damit Schüler*innen nicht von den Eltern anderer Kinder plattgefahren werden werden sie auf das Hochbord verbannt. Die Stadt hält es für total normal vor einer Schule entsprechend chaotische Bedingungen vorzufinden.

Auf der Hauptstraße, die zur Schulstraße führt, gibt es keine Radwegnutzungspflicht. Dort ist das Radfahren auf dem Gehweg freigegeben. Zu Schulzeiten wird die Geschwindigkeit dort auf der Fahrbahn per Schild auch von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt. Das scheint wohl sicher genug zu sein, damit die Kinder dahinkommen. In der Schulstraße selbst müssen sie aber von der Fahrbahn ferngehalten werden.

Die Stadt Hennef, sei es Politik oder Verwaltung oder Beide, sieht hier die Notwendigkeit die schwachen Verkehrsteilnehmer*innen vor den Starken zu schützen, indem sie die Schwachen aus der Schusslinie nimmt. Man könnte die Zufahrtsstraße zur Schule auch für den PKW-Verkehr sperren und nur die Busse dort einfahren lassen. Man könnte den Gehweg für Radverkehr freigeben, dann haben die Kinder dort ein Nutzungsrecht aber keine Nutzungspflicht.

Mir ist das inhaltlich nicht weiter wichtig. Ich komme an der Stelle nur selten auf Radtouren vorbei, in der Regel nicht werktags vor Schulbeginn. Das hier war eine einfache Gelegenheit die Stadt Hennef einmal zum Antworten zu bekommen. Das hat sie jetzt gemacht. Und damit habe ich mein Ziel erreicht. Ob sie bei der nächsten Anfrage dann schneller sind, wird sich zeigen.