IFG-Anfrage mit Kostenschätzung abgewehrt

Die Stadt Hennef wehrt unangenehme IFG-Abfragen einfach mit hohen Kostenschätzungen ab. Auch eine Art seine Probleme nicht lösen zu wollen.

In Hennef hatte man sich entschlossen mir nicht mehr zu antworten. Das habe ich teilweise dann mit IFG-Anfragen versucht zu forcieren, beim Radweg in der T30-Zone hatte das auch halbwegs geklappt.

Beim fehlenden Radwegzeichen in Bülgenauel sowie der Radverkehrsführung am Ortseingang hatte ich bisher keinerlei Erfolg. Also habe ich am 06.08.2023 eine IFG-Anfrage zum Radwegzeichen und eine IFG-Anfrage zum Ortseingang gestellt.

Auf diese bekam ich dann zusammen am 24.08.2023 eine Antwort:

Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)

Straßenverkehrszeichen / Radwegführung

Sehr geehrter Herr Ueding,

ich nehme Bezug auf Ihre Auskunftsbegehren vom 06.08.2023 über das Portal www.fragdenstaat.de mit der Anfragennummer # 285594 und # 285578. Sie stellen Anträge auf Erteilung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW.

Ihre Anfrage lautete:

[…]

Ich beabsichtige, Ihnen die beantragten amtlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern diese Informationen der Stadt Hennef (Sieg) vorliegen und die Informationen unter Berücksichtigung etwaiger Rechte Dritter zugänglich gemacht werden können.

Entsprechend Ihres Hinweises im Antrag teile ich ihnen vorab mit, dass ich davon ausgehe, dass es sich bei einer positiven Beantwortung Ihrer Anfrage nicht um eine einfache und somit gebührenfreie Amtshandlung handelt.

Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. 8 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs.

Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen.

Der aktuell geschätzte Zeitaufwand für eine Vor-Ort-Recherche und Aufbereitung beläuft sich auch ca. sechs Stunden. Gemäß den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren (Runderlass des Ministeriums des Innern - 14-36.08.06 - Vom 17. April 2018) wird zur Berechnung des Verwaltungsaufwandes ein Stundensatz für eine Sachbearbeitung für die Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) ein Stundensatz von 70,00 EUR empfohlen. Bei sechs Stunden ergibt sich somit ein Aufwand von 420 EUR. Die hieraus resultierende Gebühr wird sich voraussichtlich am unteren Mittelfeld des Gebührenrahmens orientieren. Die genaue Festsetzung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Tatsache, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt grundsätzlich nicht zu einer Befreiung, da vom Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst sind. Sollten Ihre Anträge abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.

Bitte teilen Sie mir mit, welchen Fortgang das Verfahren nehmen soll.

Das Drohen mit Gebühren ist eine übliche Masche um sich da aus der Affaire zu ziehen. 420 EUR für eine wahrscheinlich nicht hilfreiche Antwort ist schon echt eine Hausnummer.

Erschreckend finde ich allerdings, was dann wohl dahinter steckt. Die Kommunalverwaltung hat also keine Übersicht darüber was die einzelnen Wege bedeuten. Da müsste dann jemand rausfahren und sich das mal in aller Ruhe anschauen. Das kann einfach nicht sein. Es erklärt aber, warum das alles so ein Chaos in Hennef ist.

Ich habe dann am 02.09.2023 die Anfragen zurückgezogen. Ich sehe nicht ein dafür Geld auszugeben.

Die Stadt Hennef hat dann also gewonnen. Sie müssen an ihrer furchtbaren Infrastruktur nichts verbessern. Die Verwaltung ignoriert meine E-Mails. Ich könnte entweder direkt klagen und ein hohes finanzielles Risiko dabei eingehen. Oder ich versuche mich irgendwie über die Politik dort einzubringen. Vielleicht schreibe ich mal den Grünen dort.

Andererseits soll es mir auch egal sein. Durch Hennef komme ich nur manchmal bei Radtouren. Beim Ortseingang komme ich nie vorbei, entweder fahre ich südlich durch den Geistinger Wald oder komme nördlich an der Sieg entlang. Und das fehlende Radweg-Schild soll mir doch egal sein.

Das ist ernüchternd, frustrierend und macht auch wütend. Sie werden wohl fürs erste mit dieser Arbeitsverweigerung durchkommen. Man soll sich ja seine Schlachten aussuchen. Und die hier steht nicht oben auf meiner Liste.