Car-Sharing Parkplatz anstelle Radweg
Die Tage bin ich mit dem Fahrrad durch Siegburg gekommen. Die Stadt glänzt ja generell nicht als fahrradfreundliche Stadt, um es mal nett auszudrücken. Und so war ich dann auch gar nicht wirklich überrascht als ich diese Stelle hier gefunden habe. Nur enttäuscht. Da ist in der Nähe des Bahnhofs ein Kreisverkehr, von dem ein Arm unter die Eisenbahnbrücke führt. Irgendwie muss man da mit dem Fahrrad hinfahren können. Dort, wo ich beim ersten Foto stehe, ist ein nutzungspflichtiger Radweg (Zeichen 240).
Es ist schon merkwürdig, dass das die Zeichenkombination Vorfahrt achten und Kreisverkehr erst nach dem Fußgängerüberweg kommt. Schließlich wirkt das hier eher innerhalb bebautem Gebiet, und daher sollte das vor dem Fußgängerüberweg stehen.
Man überquert dort am Kreisverkehr mit dem Fahrrad, und steht dann auf der anderen Seite. Wie geht es jetzt weiter? Ich habe zuerst gedacht, dass dort ein besonders dreister Falschparker unter der Brücke steht. Auf der rechten Seite sieht man ein Schild »Richtung Innenstadt«, aber nur für Fußverkehr. Mit dem Fahrrad ist es unklar. Und einfach geradeaus geht nicht, da ist ein Gehweg, und Radfahrende müssen absteigen. Also weiter nach links? Das Zeichen steht links vom Weg, dabei müsste es rechts stehen.
Geht man etwas näher, sieht man, dass das wohl ein legaler Parkplatz sein könnte.
Da sind wirklich Markierungen angebracht:
Und entsprechend steht da noch ein Schild für das Car-Sharing:
Wenn man dann hinter dem Auto steht, sieht man einen Schutzstreifen, der im nichts beginnt.
Man soll mit dem Fahrrad wohl weiter im Kreis fahren und dann auf die Fahrbahn abbiegen. Ausgeschildert ist da nichts, intuitiv ist das auch nicht. Und es scheinen die Leute wohl auch nicht anzunehmen, sie fahren einfach mit dem Fahrrad geradeaus über den Gehweg. Denn durch so einen Scheiß ermuntert eine Stadt das Gehwegradeln und kann sich dann an anderer Stelle beschweren, dass die bösen Radfahrer*innen ja die Fußgänger*innen bedrängen würden.
Den Frust muss man bei der Kommunalverwaltung abladen, die den Mist verzapft hat. Also schrieb ich am 13.06.2022 an rathaus@siegburg.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir sind am Kreisverkehr Konrad-Adenauer-Straße/Mahrstraße einige Inkonsistenzen aufgefallen, die Sie beheben sollten.
Zum einen ist die Zeichenkombination 205 und 215 erst hinter dem Fußgängerüberweg aufgestellt. In den VwV-StVO zu Zeichen 215 steht allerdings, dass innerhalb bebauter Gebiete diese Zeichen vor begleitenden Radwegen aufgestellt werden sollen. Durch die Zeichen 240 handelt es sich auch um nutzungspflichtige Radwege. Mir scheint die Örtlichkeit schon im bebauten Gebiet zu sein, daher müssen die Schilder versetzt werden.
Dann steht kurz vor dem Arm Mahrstraße noch ein Zeichen 240, allerdings links. Verkehrszeichen stehen regelmäßig rechts des Weges, auf den sie sich beziehen.
Dann ist die Führung für Radfahrende nicht klar ersichtlich. Anstelle hier eine sinnvolle Überleitung auf die Fahrbahn einzurichten, wurde lieber ein Parkplatz geschaffen. In der kurzen Zeit, die ich dort war, gab es viele Gehwegradler unter der Brücke. Dies ist bei der Führung auch nicht weiter verwunderlich.
Intuitive Infrastruktur für den Radverkehr ist das nicht. Ich hoffe, dass der Radverkehr in der Stadt Siegburg mehr als ein Feigenblatt sein soll? Dann sollte diese Stelle noch einmal überdacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Ueding
Keine Reaktion
Anscheinend sieht man da in Siegburg keine Notwendigkeit zu Antworten. Gut, ich habe auch keine Frage gestellt.