Auflösung der Radverkehrsführung Lindenstraße/Alte Heerstraße

Die Radverkehrsführung an der Lindenstraße in Sankt Augustin war mir bisher nicht klar. Sie wurde zweimal verändert und nicht klarer. Erst durch eine IFG-Anfrage wurde halbwegs klar, wie es dort gemeint ist.

Diese Stelle beschäftigt mich etwas länger. Die Radverkehrsführung ist dort nicht sonderlich einfach zu erfassen. Am 03.10.2021 schrieb ich der Stadtverwaltung und habe auch den dazu passenden Blogeintrag veröffentlicht.

Auf diese Kontaktaufnahme erhielt ich am 27.04.2022 eine Eingangsbestätigung. Mir war auch aufgefallen, dass das beschmierte »Radverkehr frei« Zeichen entfernt worden ist. Eine Antwort von der Verwaltung bekam ich aber nicht.

Später wurde noch ein weiteres »Radverkehr frei« Zeichen entfernt. Hier habe ich am 23.10.2022 wieder eine E-Mail an die Stadtverwaltung geschickt. Ich bekam zwar am Tag darauf eine Eingangsbestätigung, allerdings nie eine Antwort. Am 28.12.2022 habe ich dann den ersten Blogeintrag dazu veröffentlicht.

Irgendwie wurde dann kurz darauf noch das Radrouten-Schild entfernt, dazu habe ich am 14.01.2023 noch einen Blogartikel geschrieben. Das hat das ganze aber nicht klarer gemacht.

Ich habe am 30.04.2023 noch einmal bei der Stadt Sankt Augustin generell nachgehakt und gefragt, warum ich keine Antworten bekomme. Am 02.05.2023 bekam ich eine Antwort: Man wartet auf eine Rückmeldung der Verkehrsplanung und würde mir hierzu kurzfristig berichten. Die kam aber nicht. Am 06.08.2023 habe ich direkt bei der zuständigen Person nachgehakt. Da kam dann auch nichts.

IFG-Anfrage

Am 19.08.2023 war es mir dann zu blöd und ich habe eine IFG-Anfrage gestellt. Darin habe ich um folgendes gebeten:

Unterlagen, aus denen die verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Radverkehr für die Strecke von Lindenstraße (Höhe Nonnenstrombergstraße) bis Alte Heerstraße (Höhe Großenbuschstraße) hervorgehen.

Insbesondere möchte ich wissen, welche Abschnitte der Nebenanlagen als Gehwege, Gehwege mit Fahrradfreigabe, gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege deklariert sind.

Am 29.08.2023 bekam ich dann die Antwort auf IFG-Anfrage und einige Unterlagen zugeschickt. Das hier der Text der Antwort:

Der Bereich befindet sich in einer Tempo-30-Zone; der Radverkehr wird daher auf der Fahrbahn geführt.

Die Lindenstraße war vor Jahrzehnten an die Bonner Straße angebunden; seinerzeit bestand die Regelhöchstgeschwindigkeit innerorts (50 km/h) sowie ein angeordneter Geh-/Radweg. Nach Abbindung der Lindenstraße von der Bonner Straße erfolgte eine Ausweisung als Tempo-30-Zone und eine Rücknahme der Radweganordnung. Die diesbezüglichen Verkehrsanordnungen befinden sich nicht im laufenden Aktenbestand der Örtlichen Verkehrsbehörde und müssten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand im Archiv recherchiert werden.

Maßnahmen 2017

Das erste Dokument ist eine Verkehrsanordnung vom 25.10.2017. Dort enthalten ist die Arbeitsanweisung die Schilder gemäß dem folgenden Plan aufzustellen:

Plan

Das einzig interessante Zeichen ist das Zeichen 241-30 (getrennter Geh- und Radweg), das dann im hinteren Teil gilt.

Schaut man im hinteren Teil nach, dann findet man da einen getrennten Geh- und Radweg eingezeichnet:

Detail des Plans

Das sollte damals auch schon im Teil vor dem Schild gelten. Das ist interessant.

Detail des Plans

Maßnahmen 2018

Dann wurde mir auch noch eine Verkehrsanordnung vom 25.08.2018 und Arbeitsauftrag vom 31.07.2018 beigelegt. Dort enthalten ist die Anweisung die in den folgenden Bildern dargestellten Änderungen vorzunehmen. Wir haben einmal die Markierung von der alten Heerstraße:

Foto der Örtlichkeit mit Arbeitsanweisung

Dort soll also die Markierung entfernt werden der gemeinsame Geh- und Radweg zu einem reinen Gehweg geändert werden.

Im zweiten Bild soll das Piktogramm ausgetauscht werden und noch ein Schild abgehängt werden.

Foto des zu entfernenden Piktogramms

Zusammen haben wir also folgende Maßnahmen:

  1. Piktogramm gegen weißes austauschen.
  2. Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) entfernen.
  3. An der Einmündung von der alten Heerstraße das Radweg-Zeichen entfernen und durch ein Zeichen 239 (Gehweg) ersetzen.
  4. Schutzstreifen vor Einmündung Lindenstraße auslaufen lassen.

Maßnahmen nach IFG-Anfrage

Die IFG-Anfrage hatte ich am 19.08.2023 gestellt, die Antwort bekam ich am 29.08.2023. Daher ist es schon interessant, dass dabei noch eine Verkehrsanordnung vom 30.08.2023 dabei war. Ich gehe davon aus, dass diese als Konsequenz der IFG-Anfrage erlassen worden ist. Dort steht im Anordnungstext:

  1. Das unter dem VZ 239 angebrachte (mit Farbe beschmierte) ZZ 1022 (Radfahrer frei) ist ersatzlos zu entfernen.
  2. Das weiße Piktogramm VZ 237 in weiß erneuern.
  3. Den Richtungspfeil an dem Piktogramm in Richtung Hangelar, Bonner Straße, restlos entfernen.

Das beschmierte Zeichen ist schon längst entfernt. Von daher scheint diese Anordnung auf dem Bild vom 03.10.2021 zu basieren. Am 22.10.2022 war das Schild nämlich schon entfernt. Aber gut, wahrscheinlich haben sie da nicht noch einmal vor Ort geschaut sondern nur irgendwelchen alten Bilder (vielleicht meine) als Grundlage genommen.

Fazit

Wenn das Piktogramm erneuert werden soll, dann soll das dort aber klar ein Radweg sein. Es ist mit einem Gehweg-Schild (Zeichen 239) beschildert, hat aber ein Fahrrad-Symbol auf dem Boden. Weil der Weg zwei verschiedene Texturen hat, wirkt das auf mich wie ein Gehweg auf der rechten Hälfte und ein nicht nutzungspflichtiger Radweg auf der linken Seite.

Da das ganze in einer Tempo-30-Zone ist, darf es dort keine nutzungspflichtigen Radwege geben. Ich lese das nun so, dass man am Ende der T30-Zone auf das Hochbord fahren darf, aber nicht muss. Das ist an sich die für den Radverkehr flexibelste Lösung.

So richtig sicher, ob ich das jetzt ganz korrekt interpretiere, bin ich aber nicht. Es ist schon bemerkenswert, wie viel Aufwand ich betreiben musste, um wenigstens eine halbwegs klare Antwort zu bekommen. Effektiv ändert sie aber nichts, schließlich fahren die Leute da eh schon auf der Nebenanlage.