Verkehrszeichen wirken regelmäßig nach links
Schilder wirken regelmäßig nach links, so steht es in der Straßenverkehrordnung:
Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts.1
Und auch in den Verwaltungsvorschriften:
Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist.2
Das hält aber Behörden nicht davon ab, sie links von den betreffenden Wegen aufzustellen:
Liest man das hier streng, so ist das links ein sehr breiter Geh- und Radweg mit Schäden, und rechts ein unbeschilderter Seitenstreifen. Gemeint ist das so wohl nicht, die Zeichen sollen hier wohl nach rechts wirken.
An anderer Stelle das gleiche Prinzip. Da ist es dann aber deutlich schwerer zu lesen, was damit gemeint ist. Darf man als Fußgänger*in da jetzt rechts vorbei gehen? Gilt das Zeichen nur nach links?
Am Schweizer Ausblick gibt es noch eine Kombination, bei der das obere Zeichen nach rechts, das untere Zeichen nach links wirkt:
Damit ist das Chaos dann komplett. Am Ende weiß niemand mehr so richtig, was die Regeln genau sind. Man interpretiert irgendwas rein, so wie es einem gerade passt. Wie es nach einem Unfall vor Gericht dann aussieht, kann ich überhaupt nicht sagen. Im Zweifelsfall wird es aber nicht positiv sein.
Ich hatte schon immer wieder Kontakt zu Behörden wegen diesen Fällen. Bisher wurde das immer weggewischt, schließlich würde das an jener Stelle nicht anders gehen, oder man wüsste doch eindeutig, was gemeint sei.
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StVO 39(2), Satz 3. ↩
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VwV-StVO
Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Nummer 28 ↩