Schutzstreifen und linker Radweg in Auerberg

Ich war ausnahmsweise mal in Auerberg und habe da direkt eine inkonsistente Stelle gefunden. Ein Schutzstreifen und gleichzeitig ein linker Radweg.

An der Kreuzung der Kölnstraße mit der Straße An der Josefshöhe wird man über die Aufstellflächen am Rand geleitet. Möchte An der Josefshöhe folgen, so soll man erstmal bis zur nächsten Aufstellfläche queren. Es gibt aber auch einen Schutzstreifen. Und einen linken Radweg. Ich habe die drei Stellen mit Pfeilen markiert, wir schauen uns sie auf den folgenden Fotos noch im Detail an.

Die Streuscheibe zeigt klar das Fahrrad-Sinnbild. Ich soll also hier queren und dann auch wieder auf der Aufstellfläche rauskommen. Dann soll ich aber nicht den Zebrastreifen nehmen und auf dem Hochbord fahren, ich soll den Schutzstreifen da auf der Fahrbahn nehmen.

Zu dem kann ich aber gar nicht sicher hinkommen von der Aufstellfläche aus. Der parallel zu mir fahrende Kraftverkehr wird nicht damit rechnen, dass ich da auf die Fahrbahn trete. Ich könnte von der hinteren Aufstellfläche diagonal Richtung Schutzstreifen fahren, komme dann aber dem Autoverkehr immer näher. Ob der mir Platz lässt?

Auf der linken Seite beginnt aber noch ein getrennter Geh- und Radweg. Auch wenn das Schild von vor 1992 ist, so ist der nutzungspflichtig. Ich darf dann gar nicht mehr auf der Fahrbahn fahren, zumindest nach meinem Verständnis.

Bei der Einmündung der Richthofenstraße zeigt sich das gleiche Bild. Links der nutzungspflichtige Radweg, rechts der Schutzstreifen.

Und bei der Einmündung der Seehausstraße ist dann plötzlich der rechte Gehweg für den Radverkehr freigegeben. Anscheinend möchte man hier dem Autoverkehr die Möglichkeit geben die Radfahrer*innen auf den Gehweg zu scheuchen.

Auf der anderen Seite zeigen die Streuscheiben nur Fußverkehr, der linke Radweg muss irgendwann geendet haben.

Bei der Straßenbahnhaltestelle beginnt dann auf der rechten Seite ein nutzungspflichtiger Radweg.

Ich werde aus dieser Stelle nicht schlau. Da ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig.

E-Mail an verkehrslenkung@bonn.de am 23.07.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verkehrsführung entlang An der Josefhöhe zwischen Kölnstraße und Seehausstraße erscheint mir inkonsistent. Es gibt einen Schutzstreifen, auf der linken Seite allerdings einen nutzungspflichtiges Radweg (Zeichen 241-31 in Ausführung von vor 1992). Nach meinem Verständnis habe ich einen linksseitigen Radweg zu nutzen und dürfte den Schutzstreifen aufgrund des impliziten Fahrbahnverbotes gar nicht nutzen.

Außerdem ist im Signalgeber eine kombinierte Streuscheibe installiert. Radfahrende sollen also auf die gegenüberliegende Aufstellfläche fahren, können von dort aber nicht sicher zum Schutzstreifen gelangen.

Die Zulässigkeit des linken Radweges erscheint mir auch fraglich. Es gibt zwar mit der LSA eine sichere Querungsmöglichkeit am Anfang, jedoch gibt es zwei Einmündungen bis zur Kreuzung mit der Pariser Straße.

Bilder der Örtlichkeit habe ich Ihnen angehängt.

Könnten Sie bitte einmal prüfen, ob diese Anordnung so noch aktuell ist?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Darauf gab es dann keine Reaktion. Mir wurde mehrfach versichert, dass sie bei der Stadtverwaltung alle E-Mails lesen und sich Gedanken machen. Das hier ist aber wohl wieder eine dieser Situationen, bei denen sie keine einfache Lösung finden konnten.

In solchen Fällen antworten sie einfach gar nicht. Sollte es dort nun zu einem Unfall kommen, können sie abstreiten davon etwas gewusst zu haben. Antworten sie aber, so nehmen sie das zur Kenntnis.

Man könnte jetzt wieder eine IFG-Anfrage stellen. Das schlimme ist nur, dass dies am Ende auch wieder beim Radverkehrsteam landen würde, weil es ja um Radverkehrsführung geht. Und das würde dann wieder Kapazität binden.

Es ist traurig, aber das hier ist wohl einfach die nächste Stelle, die im Bodensatz meines Ticketsystems untergehen wird.