Radroute mit implizitem Fahrradverbot

Auf meiner Mountainbiketour habe ich eine Radroute gefunden, die streng genommen für den Radverkehr gesperrt ist. So ganz geht das also nicht auf.

An der Straße durch den Wald hängt ein Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen 1026-37 (Forstwirtschaftlicher Verkehr frei).

Laut StVO sind Fahrräder aber auch Fahrzeuge und dürfen dürfen Radfahrer*innen diesen Weg nicht befahren. Das Schild mit der Fahrradroute zeigt aber klar, dass der Radverkehr hier eigentlich zugelassen sein soll.

Die Beschilderung von Feldwegen ist häufig inkonsistent, da gibt es auch die wildesten Kombinationen. Hier fehlt entweder das Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) oder aber das Zeichen 250 muss gegen das Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) getauscht werden.

Das ganze liegt in der Gemeinde Ruwer im Landkreis Trier-Saarburg. Die kann ich einmal anschreiben.

E-Mail an info@ruwer.de am 26.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache gerade Urlaub in Ihrem schönen Kreis und bin bei einer Radtour über die Beschilderung der Waldwege gestolpert. An einem Waldweg von der L 146 aus ist die Radroute 8 ausgeschildert, der Weg allerdings beschildert mit Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatzzeichen 1026-37 (Forstwirtschaftlicher Verkehr frei).

Die genaue Stelle finden Sie hier auf der Karte: https://www.openstreetmap.org/#map=18/49.6720/6.8432

Strenggenommen darf man diesen Weg dann gar nicht mit dem Fahrrad befahren. Das ist bestimmt nicht die Absicht. Wahrscheinlich ist es generell so zu verstehen, dass die Zeichen 250 keine Fahrräder einschließen sollen?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 31.05.2023 bekam ich eine Antwort von der Tourist-Information Hochwald-Ferienland e.V. an die mein Anliegen weitergeleitet worden ist. Man gibt mir Recht im Hinblick auf die exakte Auslegung der Verkehrszeichen, hat aber natürlich im Sinn gehabt, dass man dort mit dem Fahrrad langfahren kann:

Im Zuge der Implementierung der Radrouten vor 20 Jahren erfolgte aber eine Absprache mit den zuständigen Forstbehörden, die das Befahren dieser Wege mit dem Fahrrad im Rahmen des entstandenen Fahrradwegenetzes erlaubten.

Ich finde das ziemlich interessant, weil hier letztlich Schilder anders interpretiert werden sollen, als ihre offizielle Bedeutung ist. Das ist letztlich etwas, was im strengen Sinne gar nicht geht. Man muss hier also auf eine Duldung des Radverkehrs vertrauen.

Für alle anderen Feldwege gilt das wahrscheinlich genauso. Das Verbot für Fahrzeuge aller Art ist dann so gemeint, dass es den Radverkehr trotzdem zulässt. Rechtssicherheit ist das allerdings nicht. Insbesondere bei Haftungsfragen könnte das wirklich interessant werden. Ich bezweifele allerdings, dass sich das wirklich klären lassen kann. Keine Behörde möchte für die Unbedenklichkeit die Hand ins Feuer legen, und sie werden wohl nicht alle »Fahrrad frei« Schilder nachrüsten. Hoffentlich werde ich nie einen Unfall auf einem derartigen Feldweg haben.