Feldwege mit und ohne Radverkehr

Die meisten Feldwege sind für den Kraftverkehr gesperrt. Das wird mit Zeichen 260 (Verbot für Kraft­fahrzeuge) gemacht. Für den landwirtschaftlichen Verkehr wird dann eine Ausnahme gemacht, damit die Landwirt*innen auf ihren Feldern arbeiten können. Diese Feldwege darf man mit dem Fahrrad befahren.

Hier ist auch Radverkehr und landwirtschaftlicher Verkehr gleichberechtigt.

Es gibt aber auch diverse Feldwege, die mit einem Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gesperrt sind:

Auch hier ist wieder der Landwirtschaftliche Verkehr freigegeben. Man darf doch zu Fuß gehen, aber man darf nicht mit dem Fahrrad fahren. Mir kommt das etwas merkwürdig vor, aber gut.

In anderen Kommunen (hier Sankt Augustin) wurde diese Freigabe aber explizit hinzugefügt:

In Wachtberg habe ich dann noch die Kombination von Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) mit Freigabe für die Landwirtschaft gesehen:

Hier scheint es keine Gleichberechtigung zu geben, sondern der landwirtschaftliche Verkehr muss sich unterordnen.

Die komplette Sperrung für Radverkehr kommt mit nach wie vor merkwürdig vor. Ich schreibe da einmal die Gemeinde Grafschaft an und frage, ob das so beabsichtigt ist.

E-Mail an info@gemeinde-grafschaft.de am 28.07.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Holzweiler bei der Josefskapelle ist einer der Feldwege mit einem Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gesperrt, mit einer Ausnahme für den Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr. Damit ist der Weg auch für den Radverkehr gesperrt. Die meisten mir bekannten Feldwege sind mit Zeichen 260 (Verbot für Kraft­fahrzeuge) und der gleichen Ausnahme beschildert.

Ist das an der Stelle beabsichtigt, dass der Radverkehr auch ausgeschlossen ist?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Da gab es keine Reaktion drauf.