Freie Gehwege Samstags erst ab 10 Uhr

In NRW sind die Ordnungsämter für den ruhenden, die Polizei für den fließenden Verkehr zuständig. Die Polizei übernimmt aber nicht, wenn das Ordnungsamt keinen Dienst hat.

Wir haben hier einige notorisch zugeparkte Ecken. Und häufig ist da zu wenig Platz um noch auf dem Gehweg zu passieren, man muss dann auf die Fahrbahn treten. Das ist gefährlich. Und Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl sind noch gefährdeter. Ruft man zu den Arbeitszeiten des Verkehrsordnungsdienstes beim Ordnungsamt an, so schicken die auch jemanden und die schleppen auch ab. Das klappt inzwischen wirklich gut.

Das Problem ist aber, wenn das Samstags vor 10 Uhr ist. Da ist das Ordnungsamt noch nicht im Dienst. Meiner Auffassung nach wäre dann die Polizei zuständig.

Schaut man einmal in das Polizeigesetz NRW, so findet man unter § 1 Aufgaben der Polizei (Hervorhebung von mir):

  1. Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint; dies gilt insbesondere für die den Ordnungsbehörden obliegende Aufgabe, gemäß § 1 Ordnungsbehördengesetz Gefahren für die öffentliche Ordnung abzuwehren. Die Polizei hat die zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsbehörden, unverzüglich von allen Vorgängen zu unterrichten, die deren Eingreifen erfordern.

  2. Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

Beim Straßenverkehr gilt nicht die Ausnahme in § 1(2), somit ist für mich die Polizei zuständig, wenn das Ordnungsamt nicht da ist. Nun muss man natürlich abwägen, ob da wirklich eine so schwere Gefährdung vorliegt, dass nicht noch ein paar Stunden warten kann. Ich finde, dass wenn Leute in einer schwer einsehbaren Kurve an einer Hauptstraße auf die Fahrbahn treten müssen, ist es schon dringend.

Bei der Polizei BN ist man da aber anderer Ansicht. Ich hatte da auf der Wache angerufen, man fragte mich nach Details. Ich habe gesagt, dass da weniger als ein Meter frei ist. Beim Ordnungsamt Bonn ist das hinreichend für eine Behinderung. Bei der Polizei schien das dem Disponenten nicht zu genügen. Ich sollte mich ans Ordnungsamt wenden.

Und somit gilt dann wohl in Bonn: Freie Gehwege gibt es Samstags erst ab 10 Uhr. Vorher darf man so gefährdend parken, wie man das möchte.