Radverkehrsführung für Hellseher
In Düren-Bickesdorf habe ich noch einen linken Radweg für Hellseher gefunden. Eine Fotostrecke zum genießen.
Die Straße Weidenpesch hat keine gesonderte Fahrradinfrastruktur, man fährt auf der Fahrbahn.
Dann kommt man da an und hat eine Verkehrsinsel. Gut, man bleibt dann wohl rechts davon.
Auch von dieser Perspektive aus kann man nichts erkennen.
Seht ihr das jetzt auch? Da sind hinten links zwei Radweg-Schilder!
Also da links ist die Querungsmöglichkeit für den Radverkehr.
Ah, wie kommt man da jetzt hin? Tja, das hätte man vorher wissen müssen. Dann hätte man einfach schon früher queren sollen.
Dabei gibt es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, in dem das hier steht:
Da Verkehrszeichen sofort befolgt werden müssen (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO), muss eine durch das Aufstellen von Verkehrszeichen bekannt gegebene Regelung klar und eindeutig sein. Verkehrszeichen sind deshalb nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon „mit einem raschen und beiläufigen Blick“ erfassen kann.
Gut, Radfahrer sind keine Kraftfahrer. Damit gilt der Erkennbarkeitsgrundsatz wohl nicht für die. Verstehe.