Laserbehandlung beim Orthopäden

Vor vielen Jahren war ich wegen akuten Beschwerden beim Orthopäden. Rückblickend hat es sich einfach um eine Reizung aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung gehandelt, die dann auch komplett ohne Behandlung abgeheilt wäre. Zu dem Zeitpunkt war ich allerdings Privatpatient, also ein Geldbringer für eine Praxis. Und so bekam ich dann auch schnell einen Termin bei einem Orthopäden, der mich als Privatpatient natürlich gerne nahm.

Vor Ort hörte er sich kurz meine Symptome an, fragte allerdings nicht wirklich im Detail zu dem Sport, den ich mache. Er nutzte anstelle dessen diverse teuer aussehende Diagnosegeräte, mit denen er dann in kürzester Zeit aus minimalen Dingen irgendwelche Krankheiten diagnostizierte. Bildgebende Verfahren in der Orthopädie können sinnvoll eingesetzt werden, aber zu häufig kommt da nichts gutes bei heraus.

Bei einer akuten Überlastung sollte man einfach ruhen und sich überlegen, wie man die Belastung in Zukunft etwas verträglicher gestalten kann. Zum Beispiel sitze ich inzwischen mit mehr Spannung im unteren Rücken auf dem Fahrrad und habe weniger Druck in den Handgelenken. Dadurch werden die nicht überlastet. Der Orthopäde wollte aber nur die Symptome behandeln.

Um akuten Schmerz zu lindernd, hatte er einen tollen Laser von Zimmer. Das ist schon ein interessantes Gerät, das Modell damals hatte 7.000 mW Laserleistung. Die speziell ausgesuchte Wellenlänge soll laut Hersteller in tiefere Gewebeschichten eindringen können, als eine einfache Wärmelampe oder Salben. Für mich ist das weiterhin reine Symptombehandlung, aber in Premium.

Als Physiker hatte ich diverse Schulungen bezüglich Lasersicherheit absolviert. Ich weiß sehr genau, welche Laser man ohne weitere Schutzvorrichtung nutzen darf. Und das sind sehr wenige. Schaut man einmal in die Laserklassen, findet man dort die Klassen 1 bis 4. Klasse 1 ist für das Auge nicht gefährlich, Klasse 2 ist mit dem normalen Liedschlussreflex auch eigentlich problemlos. Alles darüber sollte man echt nicht mehr ins Auge bekommen. Anhand der Grafik kann man ablesen, dass die maximale Leistung für einen Laser der Klasse 1 oder 2 bei grob 1 bis 20 mW liegt, je nach Wellenlänge.

Während der ersten Behandlung wusste ich nicht, welche Leistung der Laser hat. Ich bin davon ausgegangen, dass der Arzt den Laser gemäß der Sicherheitsvorschriften nutzt. Er hatte mit keine Schutzbrille gegeben, daher ging ich von Klasse 1 aus. Er selbst trug auch keine. Während der Behandlung habe ich aus Neugier nachgefragt, welche Leistung der Laser denn hätte, es wurde schon angenehm warm. Er sagte, dass dieses Modell 7.000 mW Leistung hat. Ich war skeptisch, aber nicht skeptisch genug, um es unsicher zu halten. Schließlich war ich bei einem Arzt, der ein professionelles Medizingerät nutzt.

Die Zweifel wurden aber größer, und so habe ich Zuhause dann einmal den Hersteller angeschrieben. Dieser war entsetzt und teilte mir mit, dass dieser Laser wirklich nur mit Schutzbrille genutzt werden darf. Nicht umsonst hätte das Gerät einen Passwortschutz, einen Schlüssel einen Not-Aus-Schalter und ein Fußpedal zur Anwendung.

Bei der nächsten Behandlung (erwähnte ich die Geldschneiderei?) habe ich ihn darauf dann angesprochen. Außen am Behandlungszimmer fehlte auch eine Warnlampe »Laser«, die Tür hätte ebenfalls mit einem Ausschalter für den Laser verbunden sein müssen, war sie aber nicht. Hier waren eklatante Sicherheitsmängel vorhanden. Der Orthopäde war sich keiner Schuld bewusst. Der Vertreter von dem Gerät hätte bei Vorführungen auch nie eine Schutzbrille genutzt. Nur bei Behandlungen im Gesicht hätte er den Patient*innen eine aufgezogen. Und wenn irgendwo im Seminarraum zur Präsentation ein Spiegel war, hätte er eine angezogen. Aber da wäre nie was passiert. manchmal hätte er abends so ein Punktemuster gesehen, am nächsten Tag war das wieder weg. Für mich klingt das klar nach Laser-Speckles und ein klares Indizes für fahrlässige Anwendung.

Ich bestand auf eine Schutzbrille. Mir wurde jedoch mit einem genervten Blick mitgeteilt, dass ich übertrieben vorsichtig sei. Ich habe noch angekündigt zum Augenarzt zu gehen und meine Netzhaut prüfen zu lassen, schließlich wurde hier ein Klasse-4-Laser mit unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen genutzt. Er fragte mich entsetzt, ob ich ihn »in die Pfanne hauen wolle«. Das hatte ich dann so stehen gelassen.

Die Augenärztin untersuchte meine Netzhaut dann ausführlich, konnte aber keine Verletzungen finden. Der Laser war auch sehr aufgeweitet, und der Arzt hat mir damit nicht direkt ins Auge geleuchtet. Jedoch hätten bei der Leistung schon kleine Reflexionen ausgereicht, um potentiellen Schaden zu verursachen. Ich bin froh, dass nichts passiert ist.

Auf meine Erzählung hin hat die Augenärztin auch nur mit den Augen gerollt. Es scheint wohl nicht so selten zu sein, dass Laser in diesem Bereich der Medizin unsachgemäß angewandt werden.

Und es ist ja nicht nur der Laser gewesen. Die komplette Behandlung war eine reine Symptombehandlung, die an den Ursachen überhaupt nichts verändert hat. Ich bin erst durch ein vollkommen anderes Gespräch darauf gekommen, dass meine Sitzposition am Fahrrad nicht korrekt war. Das hätte der Orthopäde eigentlich leisten müssen.