Parken am Bundeshäuschen

Das Bundeshäuschen oder zumindest die anliegenden Wiesen in Bonn-Oberkassel sind ein beliebtes Ausflugsziel am Rhein. Entsprechend viele Autos werden dort geparkt, auch auf den Grünflächen. Und das ist legal so.

Kommt man mit dem Auto dort an, so sieht man erstmal das Stopschild vor dem Radweg.

Nach links gibt es irgendwie einen Parkplatz.

Interessant ist dieses Schild, das kein offizielles Verkehrsschild darstellt aber das Logo der Stadt trägt. Das erlaubt das Parken auf der linken Seite.

Schaut man nach rechts, so kann man aufgrund der Steine schlecht auf der Wiese parken.

Nach links aber kann man wunderbar auf der Wiese parken.

Schaut man genau hin, so steht das Verkehrszeichen für den Parkplatz aber erst dort, wo auch der versiegelte Bereich anfängt. Die Wiese gehört wohl nicht zum Parkplatz.

Die Wiese wird da gut als Parkplatz genutzt, teilweise sogar zwei Autos hintereinander.

Aber ist das erlaubt?

Schaut man einmal ein bisschen im Internet, so findet man zum Beispiel diese Seite. Dort steht, dass das Parken auf Grünstreifen neben einer Straße nicht erlaubt ist. Das Parken in einer Grünanlage hingegen, die eigentlich gar nicht für den Verkehr gedacht ist, ist meist auch verboten. Hier kann die jeweilige Kommune Bußgelder festlegen. Von der Seite:

Wird die Grünfläche nicht als Verkehrsfläche gezählt, ist sie in der Regel Eigentum der Gemeinde. In diesem Fall gelten regionale Verordnungen, deren Regelungen sich je nach Gemeinde unterscheiden können.

Man kann jetzt nicht wirklich erkennen, wie das hier zu werten ist. Die Wiese liegt zwar neben einer Straße, ist aber auch ziemlich klar Teil vom Rheinufer. Von daher würde ich die jetzt eher als Grünfläche zählen. Durch das Schild der Stadt Bonn, das ja auch kein offizielles Verkehrszeichen ist, würde ich es ebenfalls als Fläche der Gemeinde werten. Darf man auf Grünflächen der Stadt Bonn parken?

Für Bonn kann man diesen General-Anzeiger-Artikel von 2005 finden. Dort steht, dass die Stadt Bonn schon Bußgelder erhebt und die Leute auch für die verursachten Schäden aufkommen müssen. Traurigerweise waren vor 18 Jahren die Ordnungshüter genauso überfordert wie heute. Aus dem Artikel:

Weil die Stadt nicht hinter jedem Baum einen Ordnungshüter verstecken könne, appelliert Hartmann an die Bürger, ein wachsames Auge zu haben. Parksünder sollten mit Kennzeichen, Uhrzeit und - wenn möglich - Namen beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Aber was gilt nun an der Stelle? Darf man da jetzt wegen dem Schild parken, oder gilt das nur für den Parkplatz?

Ich habe einfach mal bei der Leitstelle des Ordnungsamtes angerufen. Der Disponent hat es mir freundlich erklärt: Das ist eine städtische Grünfläche, auf der die Stadt mit dem eigenen Schild explizit das Parken erlaubt. Es ist also in dieser Form alles richtig so.

Das ganze verallgemeinert natürlich nicht auf andere Grünflächen in der Stadt. Das gilt nur für diese eine.