Bei einer Baustelle war der Radverkehr der Beschilderung nach nicht ausgesperrt, durch die Absperrungen dann aber schon. So ganz verstanden habe ich das nicht.

Auf dieser Seite der Kreuzung steht das Zeichen 214-30 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links), darunter das Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei). Damit ist klar: Autoverkehr darf nicht geradeaus fahren, Radverkehr aber schon.

An der Baustelle selbst steht das Zeichen 260 (Verbot für Kraft­fahrzeuge), Radverkehr ist damit auch nicht verboten. Also an sich alles konsistent. Nur kommt man da an der Absperrung nicht vorbei. Das verschmutzte Stück ganz rechts wurde später noch hinzugefügt.

Ich verstehe das nicht wirklich. Ob da die Stadtverwaltung das eine angeordnet hat und die Bauarbeiter:innen vor Ort etwas anderes gedacht haben? An sich ist diese Beschilderung nämlich ziemlich sinnvoll gemacht. Und weil die Baustelle in der Straße augenscheinlich nur auf der linken Seite ist, könnte man mit dem Fahrrad noch gut rechts fahren.