Vorladung vor Amtsgericht wegen Falschparker

Am 23.01.2022 stand am Falschparker-Hotspot in Hangelar jemand mit dem Auto auf dem Gehweg. Ich kam dort zu Fuß entlang, vom Gehweg war nur noch ein sehr schmaler Streifen übrig. Im Vorbeigehen habe ich ein Foto gemacht, und später am 24.01.2022 die Anzeige über Weg-Li an die Stadtverwaltung Sankt Augustin geschickt. Am 01.02.2022 hat sich der Sachbearbeiter gemeldet, er hätte die Fahrzeuge verwarnt.

Normalerweise hört man von solchen Dingen dann nichts mehr. Manchmal habe ich zu einem Einspruch dann Stellung nehmen müssen. Das passiert, wenn sich Leute irgendwie herausreden wollen. Meist versuchen sie dann von Parken auf Halten zu kommen, weil das weniger kostet. Diesmal erreichte mich aber am 29.07.2022 ein Brief vom Amtsgericht Siegburg. Früher war ich sehr nervös, wenn ich so offizielle Post bekomme, inzwischen habe ich einen viel entspannteren Blick auf die Vorgänge im Rechtssystem.

Der Brief war eine Ladung, ich sollte als Zeuge vor Gericht erscheinen. Es wurde ein Aktenzeichen genannt, und der Nachname der beschuldigten Person. Ohne Datum und Kennzeichen konnte ich das aber nicht zuordnen. Ich habe also angerufen, man wollte mir am Telefon aber auch nicht zu viel Auskunft erteilen. Nachdem ich es auf zwei Kennzeichen eingegrenzt hatte, konnte man mir aber dann bestätigen, um welches es ging.

Natürlich habe ich mich gefragt, warum es überhaupt zu dieser Verhandlung kommt. Das ganze ist ja schon mit dem neuen Bußgeldkatalog, bei dem die neuen Strafen gelten. Dort gibt es diese Möglichkeiten:

Tat Geldstrafe Punkte
Halten auf Gehweg 50 EUR 0
Halten auf Gehweg, mit Behinderung 55 EUR 0
Parken auf Gehweg 55 EUR 0
Parken auf Gehweg, mit Behinderung 70 EUR 1

In der Anzeige habe ich einen Zeitraum von 4 Minuten angegeben. Damit ist es dann Parken, und nicht mehr nur Halten. Dazu war der Gehweg weniger als 1 m frei, daher habe ich Behinderung angegeben. Es geht wahrscheinlich darum, den Punkt wegzubekommen. Vielleicht hängt ja der Führerschein an diesem Punkt.

Die vier Minuten werde ich auch beobachtet haben. Der Tatzeitpunkt war ein Sonntagnachmittag. Wenn Fahrzeuge dort auf dem Gehweg stehen, sind meist die 9 Parkplätze beim Bäcker voll. Es ist die Zeit, zu der die Leute Kuchen holen; aus dem Grund war ich auch dort. Es gab eine lange Schlange draußen, sodass ich genug Wartezeit hatte, um das Auto zu beobachten. Der Fahrer war auch entsprechend lange in der Bäckerei beschäftigt.

Ich sehe zwei Wege, wie sie sich aus dem Punkt herauswinden wollen. Entweder wird versucht die vier Minuten zu hinterfragen. Da ich nur ein Foto gemacht habe, und dann weiter beobachtet und auf die Uhr geschaut habe, gibt es natürlich keine Beweismittel für die Zeit. Wobei eh fraglich ist, wie man die Zeit durch einzelne Fotos beweisen wollen würde. Das andere wäre die Behinderung in Frage zu stellen. Auf dem Foto kann man erkennen, dass es nur noch ungefähr 70 cm Gehweg waren. Je nach Kommune gelten da anscheinend andere Auslegungen, üblich sind aber Mindestbreiten von 80 bis 120 cm. Das sollte hier also auch der Fall gewesen sein.

Terminverlegung

Das Problem war jedoch, dass ich am Tag der Verhandlung im Urlaub war. Gebuchter Urlaub ist ein akzeptierter Hinderungsgrund, man muss dann allerdings auch nachweisen, dass man den Urlaub gebucht hat. Ich habe also einen entsprechenden Brief an das Amtsgericht verfasst, und Kopien der Buchungen angehängt. Damit sie den Termin aber nicht jene Tage legen, an denen mein Arbeitgeber sein Jubiläum in den Niederlanden feiert, habe ich das auch noch angegeben. Und damit das auch akzeptiert wird, habe ich bei meinem Arbeitgeber noch nach einer Buchungsbestätigung dafür gefragt. Es ist schon interessant, vor Gericht muss ich mich auch als Erwachsener noch so entschuldigen, wie ich es als Schüler in der Schule tun musste.

Der Termin wurde dann nicht verlegt, meine Ladung wurde hinfällig. Ich scheine also gar nicht so dringend gebraucht worden zu sein. Irgendwie schade, es wäre bestimmt eine interessante Erfahrung gewesen. Andererseits hat mir das jetzt auch einen Termin erspart.