Zweiter Versuch bei Reinold-Hagen-Straße

Mir ist, obwohl ich schon oft die Reinold-Hagen-Straße gequert habe, neulich zum ersten mal das Zeichen 205 (Vorfahrt achten) aufgefallen, das Radfahrer*innen sehen.

Dort ist das Schild zu sehen:

Als ich letzten Sommer den Bürgerantrag gestellt habe, kannte ich noch gar kein Verwaltungsrecht. Jetzt kenne ich so ein paar Dinge hier und da, und daher sehe ich einige Dinge als klar rechtswidrig und nicht mehr nur als ungünstige Regelungen. Und so gibt es dann auch diesen Widerspruch: Radwege dürfen nur nutzungspflichtig sein, wenn sie die Fahrbahn begleiten. Begleiten Radwege die Fahrbahn, haben sie die gleiche Vorfahrtsregelungen. Die B 56 ist hier die Vorfahrtsstraße. Daher muss ich als Radfahrer die gleiche Vorfahrt haben.

Die Verkehrszeichen sind nur die Notbeschilderung für einen Ampelausfall. Aber auch die muss konsistent sein. Durch das Zeichen 205 dort muss ich als Radfahrer vor den abbiegenden Autofahrer*innen warten, das ist falsch. Bekloppterweise haben die abbiegenden Autofahrer*innen selbst ein Zeichen 205, das bezieht sich aber nur auf die B 56 und nicht auf den Radverkehr. Das ist komplett falsch.

Es ist dann aber konsistent mit der Ampelanlage. Die ist für die Radfahrer*innen dort nur eine Bettelampel, die nicht mit den restlichen Ampeln gekoppelt ist. Dadurch sind die Radfahrer*innen effektiv auch unter den abbiegenden Kraftfahrer*innen angesiedelt. Diese Kopplung wollte ich mit dem Bürgerantrag erreichen. Das wurde auch angenommen, jedoch bis heute nicht umgesetzt.

Mit meinem jetztigen Wissen im Verwaltungsrecht habe ich dann aber einen besseren Hebel. Es ist nicht nur so, dass ich die Bettelampel doof finde, sie ist schlicht illegal! Und so sollte man sie auch dann direkt wegbekommen können. Ich habe mich dann noch an die Verkehrslenkung gewendet, um sie auf diesen Missstand hinzuweisen.

E-Mail an verkehrslenkung@bonn.de am 24.06.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin heute mit dem Fahrrad von der Kautexstraße kommend entlang der B 56 an die Kreuzung der B 56 mit der Reinold-Hagen-Straße gekommen. Dabei habe ich zum ersten Mal bewusst das Zeichen 205 wahrgenommen, das dort für den Radverkehr hängt. Dies können Sie im angehängten Foto sehen.

Dieses Zeichen scheint dort rechtswidrig zu sein. Der Radweg dort ist ein mit Zeichen 240 ausgeschilderter gemeinsamer linksseitiger Geh- und Radweg, somit also auch nutzungspflichtig. Es dürfen jedoch nur fahrbahnbegleitende Radwege nutzungspflichtig sein. Begleitet ein Radweg aber die Fahrbahn, so haben Nutzer die gleichen Vorfahrtsrechte, wie die Nutzer der Fahrbahn. Da die B 56 die Vorfahrtsstraße ist, ist das Zeichen 205 für den Radverkehr an dieser Stelle rechtswidrig. Vielmehr muss es für den von der Reinold-Hagen-Straße kommenden Kraftverkehr angebracht werden.

Die Beschilderung gilt für den Ausfall der Lichtzeichenanlage. Diese erscheint mir bei näherer Betrachtung mit der Beschilderung konsistent und daher ebenfalls unzulässig zu sein. Der Rechtsabbieger ist nachträglich signalisiert worden, jedoch nicht an die restlichen Signale gekoppelt. Radfahrer müssen hier also immer halten und den Taster betätigen.

Dazu gab es letztes Jahr einen Bürgerantrag:

https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=7466&refresh=false

Mir scheint eine entsprechende Kopplung der Signale im Hinblick auf die fahrbahnbegleitende Natur des Radwegs nunmehr kein optionales Detail, sondern ein die komplette Nutzungspflicht des Radweges negierendes Ausschlusskriterium zu sein.

Ich bitte daher darum, dass das Zeichen 205 zeitnah an die richtige Stelle gesetzt und die Kopplung der Lichtsignale entsprechend eingerichtet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Darauf bekam ich am 15.07.2021 eine Antwort aus der Stadtverwaltung. Meine Anliegen würden bearbeitet, aber da gerade sehr viel zu tun sei, könnte es dauern. Sie würden sich auch nicht unbedingt melden, wenn es fertig ist.

Da für die geplante Aufweitung Straßen NRW zuständig ist, kann die Stadt Bonn hier wahrscheinlich auch wenig machen. Von daher können sie das nur weitergeben, und Straßen NRW wird das ganze dann einfach aussitzen.

Darauf bekam ich nie eine Antwort. Daher habe ich es im dritten Versuch direkt bei Straßen NRW probiert.