Verwaltungsklage wegen Ampel bei Reinold-Hagen-Straße

An der Einmündung der Reinold-Hagen-Straße in die B 56 habe ich inzwischen drei Anläufe unternommen, siehe den dritten Anlauf. Dort hatte mir Straßen NRW mitgeteilt, dass das »Straßenverkehrsamt Bonn« dafür zuständig sei. Ich hatte der Verkehrslenkung ja schon im zweiten Anlauf geschrieben, nachdem mein Bürgerantrag im ersten Anlauf zwar bewilligt, aber bisher nicht umgesetzt worden ist.

Mir reicht es inzwischen einfach. Seit über zwei Jahren wartet man an dieser Kreuzung immer auf die extra Ampel über den Rechtsabbieger. Bis die Kreuzung dann wirklich einmal ausgebaut wird, kann es noch lange dauern. Und ich bin inzwischen davon überzeugt, dass die aktuelle Anordnung rechtswidrig ist. Es ist also nicht mehr nur etwas, was ich mir wünsche, sondern ich glaube ein Recht darauf zu haben, dass das umgebaut wird.

Um mal subtil mit einer Verwaltungsklage zu drohen, habe ich jetzt eine Anfrage per Frag-den-Staat angeworfen.

Dies ist mein Anfragetext:

Die Einmündung der Reinold-Hagen-Straße in die B 56 verfügt über einen inzwischen signalisierten Rechtsabbieger. Das Lichtsignal für den Rad- und Fußverkehr ist allerdings nicht mit dem Lichtsignal über die restlichen Fahrstreifen der Reinold-Hagen-Straße gekoppelt. Außerdem sind am Radweg auf jeder Seite des Rechtsabbiegers je ein Zeichen 205 (Vorfahrt achten) angebracht. Der Radweg entlang der B 56, zwischen Reinold-Hagen-Straße und Kautexstraße, ist mit einem Zeichen 240 nutzungspflichtig, daraus ergibt sich ein Fahrbahnverbot. Durch diese Signalisierung müssen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen immer getrennt ein Signal anfordern, um den Rechtsabbieger zu queren.

Dies ist unüblich und erscheint mir rechtswidrig. Radwege, die eine Straße begleiten, müssen auch an der Vorfahrtsregelung der begleiten Straße teilnehmen.

Ich bitte Sie mir die rechtliche Begründung für diese Ausnahme zukommen zu lassen. Eine Zusammenschaltung der Signalisierung und Entfernen der Zeichen 205 erfüllt diese Anfrage ebenfalls.

Generell sind Personen, die IFG-Anfragen an Behörden stellen, nicht so geschätzt, weil das wohl ein scharfes Schwert ist und man damit sehr penetrant sein kann. Und auch wenn ich inzwischen einen ganz brauchbaren Kontakt zur Verkehrslenkung habe, geht mir diese Kreuzung inzwischen echt auf den Geist. Daher erscheint es mir angemessen eben dieses Schwert einmal zu nutzen.

Von hier aus kann es vier Möglichkeiten geben:

  1. Die Stadtverwaltung verändert innerhalb der Frist die Ampelschaltung. Das halte ich allerdings für sehr unrealistisch.
  2. Die Stadtverwaltung gibt mir eine fadenscheinige Begründung und hofft, dass ich das nicht merke.
  3. Ich bekomme eine gute Begründung. Es könnte ja auch sein, dass es wirklich so machbar ist, und die Kreuzung so sein darf.
  4. Innerhalb der Frist von einem Monat bekomme ich keine Antwort.

Ich fürchte, dass es das letzte sein wird.

Ablauf der Frist

Und natürlich ist die Frist abgelaufen. Am 21.05.2022 schickte mir Frag den Staat die Benachrichtigung und bot direkt an, eine Erinnerung zu verschicken. Das habe ich dann auch gemacht.

Auf die Erinnerung kam aber keine Reaktion.

Einreichen der Verwaltungsklage

Nach drei Monaten ohne Antwort kann man nach IFG eine Untätigkeitsklage einreichen. Weil meine Geduld mit dieser Ampelschaltung inzwischen am Ende ist, habe ich das auch gemacht. Es fühlte sich zwar ein bisschen unangenehm an, einerseits über den Radentscheid ein Vertrauensverhältnis zur Verwaltung aufzubauen, jetzt aber dann Klage einzureichen. Jedoch hat die Verwaltung diverse Ämter, und gerade jene Ämter, die wahrscheinlich dafür zuständig sind, haben bei mir ein weniger hohes Ansehen als jene, die glaubhaft an der Verkehrswende arbeiten.

Bisher habe ich noch niemanden verklagt, weder privat, noch eine Verwaltung. Glücklicherweise hat Frag-den-Staat hier einen Klage-Automaten, der einfach eine Klageschrift erzeugt. Damit war es dann ganz einfach aus der Anfrage eine Verwaltungsklage zu machen. Diese konnte ich als DOCX-Datei herunterladen, ein paar oberflächliche Änderungen vornehmen, und in zweifacher Ausfertigung ausdrucken. Nun gibt es ein Papier mit meinem Namen als Kläger drauf, daran muss ich mich noch gewöhnen. So sieht es aus:

Bei Verwaltungsklagen muss die Kläger*in die Kosten im Voraus bezahlen. Um hier unnötige Schriftwechsel zu sparen, habe ich direkt den wahrscheinlich fälligen Betrag beigelegt. Hier muss man bei Bundesamt für Justiz eine Kostenmarke kaufen. An sich sind Gerichtskosten nach Streitwert organisiert. Das erscheint mir auch sinnvoll, bei großen Dingen ist auch mehr Arbeit nötig. Jedoch ist mir nicht klar, welchen Streitwert eine IFG-Anfrage eigentlich hat. Da werden dann 5000 EUR angenommen. Daraus ergeben sich dann 483 EUR, mit denen ich in Vorleistung gehen muss, damit die Klage überhaupt zugestellt wird. Und so habe ich dann die entsprechende Kostenmarke online gekauft:

Das ganze Konzept erscheint irgendwie in sich sinnvoll, und total absurd für Außenstehende. Es ist irgendwie wie ein Geschenkgutschein, den man auch ein bisschen als Währung nutzen kann. An anderen Stellen muss man ja auch erst Geld überweisen, bevor man zum Beispiel Aktien an einer Börse kaufen kann.

Die Klage ging dann per Post am 24.07.2022 an das VG Köln.

Rechnung vom VG Köln

In einem Schreiben, das auf den 27.07.2022 datiert ist, bekam ich eine Eingangsbestätigung. Meine Klage würde an einen Einzelrichter verwiesen.

Witzig war, dass auf der zweiten Seite darauf hingewiesen worden ist, dass ich weitere Schriftsätze doch bitte nicht tackern sollte, die würden nämlich automatisch gescannt. Das Schreiben an mich war aber getackert. Ich musste die Tackernadel entfernen, um es scannen zu können …

Am 28.07.2022 wurde der Streitwert vom anscheinend zuständigen Richter auf 5000 EUR festgesetzt, also genau wie abgeschätzt.

Das irritierende war allerdings eine auf den 03.08.2022 datierte Rechnung über jene 483 EUR, die ich doch schon mit der Kostenmarke bezahlt haben wollte. Das Schreiben hatte ich aber erst am Freitag den 05.08.2022 Nachmittags im Briefkasten gefunden, sodass ich auch nicht mehr anrufen konnte. Das habe ich dann am 09.08.2022 nachgeholt. Ich rief bei den angegebenen zentralen Rufnummer an. Dort war zuerst besetzt, dann ging niemand ran, und irgendwann erreichte ich jemanden. Ich wurde dann an die zuständige Kammer weitergeleitet. Von dort aus wurde ich an die Abteilung weitergeleiet, die sich um die Kosten kümmert. Und dort wurde in der Akte dann die Kostenmarke gefunden. Mir wurde zugesichert, dass die Rechnung auf Null gesetzt würde, und das entsprechend mit der Kostenmarke verrechnet würde. Hierüber sollte ich noch einen gesonderten Brief bekommen.

Ich finde es schon echt etwas skurril. Auf meiner Seite gehe ich mit den Dokumenten digital um. Auf deren Seite wird offensichtlich auch digital gearbeitet. Aber die schriftliche Kommunikation geht nur über Brief oder Telefax. Vielleicht geht auch noch De-Mail, das ist aber auf den Briefen nicht angegeben. Und ich habe da auch keinen Zugang zu. Wenn man PDF-Dokumente also rechtssicher übertragen möchte, muss man sie ausdrucken und per Post verschicken. Oder man schickt sie per Fax, was natürlich besonders witzig ist, wenn auf beiden Seiten ein virtuelles digitales Fax genutzt wird.

Nach einem Anruf am 08.08.2022 beim VG Köln konnte das ganze geklärt werden. Die Kostenmarke wurde genutzt, und die Rechnung auf Null gestellt. Ich gehe davon aus, dass die Klage dann relativ zeitnah an die Stadt Bonn zugestellt worden ist.

Reaktion der Stadt Bonn

Über Frag-den-Staat bekam ich dann am 17.08.2022 von der Stadt Bonn eine Antwort. Ich hatte in der IFG-Anfrage der Stadt die Wahl gegeben, mir die Begründung mitzuteilen, oder die Situation zu verändern. In der Antwort steht, dass sie meinen Antrag dahingehend auslegen wollen, die Änderungen durchzuführen:

Ich lege Ihren Antrag dahingehend aus, dass eine Begründung für die Anordnung der o.g. getrennten Signalisierung sowie der Vorfahrt-achten-Beschilderung erwünscht wird, sofern die Änderung der bisherigen Verkehrsregelung von Seiten der Stadt Bonn nicht beabsichtigt wird. Sofern die Stadt Bonn jedoch entsprechend Ihrer Eingabe die Zusammenschaltung der Signalisierung und das Entfernen der Zeichen 205 beabsichtigt, genügt Ihnen die Information über die Durchführung dieser Maßnahmen.

Für mich heißt das klar, dass es keine rechtliche haltbare Begründung gibt, wenn sie hier gar nicht erst versuchen zu argumentieren. Da ich Verwaltungsklage eingereicht habe, ist wohl auch klar, dass ich gegen die Begründung klagen würde.

Und somit wird ausgeführt, dass sowohl die Verkehrszeichen, als auch die Umprogrammierung der Ampel, jetzt zeitnah erfolgen sollen.

Die Stadt Bonn beabsichtigt, die Änderung der Schaltung der genannten Lichtsignalanlage anzuordnen. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (kurz: Straßen. NRW) ist für die Umsetzung dieser Änderung zuständig. Hierzu wurde bereits ein Angebot der Herstellerfirma der Lichtsignalanlage eingeholt, welche die Software der Anlage ändern wird. Dieses Angebot soll nun zur Umsetzung beauftragt werden. Hierzu erfolgt derzeit die Abstimmung mit Straßen.NRW.

Des Weiteren wurde seitens der Stadt Bonn bereits die Entfernung der beiden (kleinen) Verkehrszeichen 205 entlang des Radwegs der B56 veranlasst. Die Umsetzung durch Straßen. NRW steht noch aus. Straßen. NRW wurde bereits um Rückmeldung gebeten, sobald eine Umsetzung erfolgt ist.

Die Entfernung der Zeichen wurde bereits veranlasst. Es liegt jetzt bei Straßen NRW, dies umzusetzen. Aber das sollte jetzt eine Sache von Wochen bis wenigen Monaten sein.

Dass bereits ein Angebot eingeholt worden ist, klingt ebenfalls sehr konkret.

Meldung ans Gericht

Da ich nicht wusste, ob die Stadt Bonn das jetzt wegen der Klage gemacht hat, und ob sie auch eine Kopie an das Gericht schicken, habe ich das ganze noch an das Gericht geschickt. Dazu einen Brief, in dem ich erklärt habe, was mein Ziel dabei ist.

Ich lese das so, dass die Stadt Bonn dies plant und schon mit den Schritten der Umsetzung angefangen hat. Am 18.08.2022 waren sowohl Lichtsignalanlage als auch Verkehrszeichen noch unverändert. Seitens der Stadt Bonn scheint die IFG-Anfrage schon jetzt als erledigt gesehen zu werden. Meiner Anfrage nach ist sie aber erst erledigt, wenn die Änderungen auch tatsächlich umgesetzt sind.

Schon 2020 hat die Stadt Bonn beschlossen, dass sie diese Änderungen machen wollte, allerdings ohne Zeitangabe. Da diesmal auch keine konkrete Zeitangabe genannt wurde, bin ich noch etwas misstrauisch, dass es jetzt auch wirklich zeitnah umgesetzt wird. Mein Ziel ist es, dass die Stadt Bonn die gewünschten Änderungen auch tatsächlich zeitnah umsetzt.

Diesen Brief habe ich am 19.08.2022 abgeschickt.

Bitte um Stellungnahme

Einige Tage, nachdem ich meinen Brief abgeschickt hatte, bekam ich vom Gericht noch einen weiteren Brief. Darin dann das, was die Stadt Bonn an das Gericht geschickt hat. In der Stellungnahme der Stadt Bonn steht, dass das Rechtsamt der Stadt Bonn erst mit der Klagezustellung von der IFG-Anfrage erfahren hatte. Der Antrag vom 19.04.2022 lag keinem der zuständigen Fachämter vor, sodass auch der Eingang nicht mehr geklärt werden konnte.

Meine E-Mail vom 21.05.2022 sei an die Fachämter weitergeleitet worden, worauhin auch Änderungen an Lichtsignalen und Verkehrszeichen eingeleitet worden seien. Da allerdings die ursprüngliche E-Mail verlorengegangen sei, hätte man versäumt mir eine Antwort zu schreiben.

Die gerichtliche Verfügung sei wohl vom 28.07.2022. Man hätte dann alle Verwaltungsvorgänge übersandt. Man hätte umgehend nach Zustellung der Klage den Antrag beschieden und erachtet die Klage daher als erledigt.

Das ist schon interessant, dass die IFG-Anfrage dort verlorengegangen ist. Dann muss man das wohl das nächste Mal per Brief-Einschreiben mit Empfangsbestätigung machen.

Mir ist das ja herzlich egal, solange es jetzt wirklich erledigt wird.

Zu diesem Brief soll ich jetzt Stellung nehmen. Irgendwie habe ich das mit meinem Brief vom 19.08.2022 ja auch schon gemacht, jedoch wusste ich nicht, was die Stadt dem Gericht geschrieben hat. Ich soll innerhalb von drei Wochen antworten. Nun warte ich vielleicht noch ein paar Tage, vielleicht kommt mein Brief ja noch an. Insgesamt alles eher verwirrend. Wie man ja schon an der Rechnung gesehen hat, ist das System wohl echt nicht auf Mitdenken ausgelegt. Man darf dann nur das machen, wozu man auch wirklich explizit aufgefordert worden ist.

Bescheid der Stadt

Von der Stadt bekam ich dann noch einen Bescheid, dass sozusagen meine Stellungnahme abgelehnt worden ist. Das Informationsfreiheitsgesetz bietet nur Zugang zu Informationen, nicht zu tatsächlicher Umsetzung von anderen Dingen.

Das ist so auch okay, dann habe ich mit der IFG-Anfrage jetzt möglichst viel erreicht. Die Umsetzung wird ab da dann hoffentlich nicht zu lange dauern.

Rückfrage vom Gericht

Das Gericht übersandte mir die Stellungnahme der Stadt an das Gericht. Dort steht im Prinzip das gleiche drin, was sie mir auch schon direkt geschickt hatten. Das Gericht fragt mich, ob die Klage damit erledigt wäre.

Ich habe dann einen Brief geschrieben und nur kurz gesagt, dass es von meiner Seite aus damit dann erledigt ist.

Ende des Verfahrens

In einem Schreiben vom 21.09.2022 kam der Beschluss, das Verfahren wird eingestellt, die Stadt Bonn muss die Kosten tragen. Das ganze kam per förmlichen Umschlag bei mir an, das sah schon sehr offiziell aus.

Damit habe ich die Verwaltungsklage gewonnen, die Stadt Bonn muss die Kosten ersetzen. Leider habe ich keinen Hebel über den die versprochenen Änderungen dann auch wirklich zeitnah umgesetzt werden.

Kostenerstattung

Ich habe die Klage gewonnen, und somit muss die beklagte Stadt die Prozesskosten tragen. Die Auswahlung passiert aber nicht automatisch, ich muss erst noch einen Antrag auf Kostenfestsetzung/Kostenausgleichung stellen. Damit bekomme ich auch nicht direkt das Geld, sondern nur einen vollstreckbaren Titel gegen die Stadt. Dieses Formular habe ich dann in zweifacher Ausführung dem letzten Brief beigelegt.

Weil die Stadt Bonn sich zur Zahlung bereit erklärt hat, sind die Kosten des Verfahrens von 483 auf 161 EUR herabgesetzt worden. Mir sollen also 322 EUR vom Gericht zurückerstattet werden. In einem Schreiben vom 18.10.2022 wurde ich gebeten meine Bankverbindung dem VG Köln mitzuteilen. Am 25.10.2022 habe ich per De-Mail meine Kontonummer an das VG Köln geschickt. Am 17.11.2022 bekam ich dann von der Zahlstelle der Justiz 322 EUR überwiesen.

Die restlichen 161 EUR müssen jetzt erst bei der Stadt Bonn eingesammelt werden. Daher wird das länger dauern. Diese werden allerdings mit 5 % Zinsen versehen für die Zeit seit meinem Antrag.

Bisher kein Umbau

An der Kreuzung hat sich bisher allerdings nichts verändert; daher veröffentliche ich diesen Blogartikel nun und warte nicht noch länger. Ich fürchte, dass das noch eine ganze Weile dauert.

Die Stadt Bonn hat es nie geschrieben, aber wahrscheinlich ist dieser Rechtsabbieger nicht mit der restlichen Ampelanlage zusammengeschaltet. Man müsste dann wohl die komplette Signalisierung der Kreuzung noch einmal neu machen, und das braucht Zeit. Ich schätze, dass sie auch noch neue Kabel legen müssen. Vielleicht geht das auch bei der Kälte nicht so wirklich.

Sollte es also irgendwann einmal geändert werden, gibt es einen fünften Blogeintrag zu dieser einen Ampel.

Erstattung der Kosten

Am 23.01.2023 wurde ich seitens der Rechtsabteilung der Stadt Bonn nach meiner Kontoverbindung gefragt, damit der Betrag überwiesen werden kann. Diese habe ich direkt danach verschickt. Am 02.02.2023 hatte ich dann eine Überweisung von 163,85 EUR auf dem Konto. Das sind also 161 EUR plus Zinsen im Wert von 2,85 EUR.

Die Ampelanlage wurde auch bisher nicht verändert.