Unklarer Linker Radweg am Krewelshof
In Lohmar beim Krewelshof habe ich wieder eine Ampel gefunden, an der möglicherweise alte Streuscheiben sind. Mir ist nämlich nicht klar, wie hier die Radverkehrsführung gedacht ist. Man kommt auf dem linken Radweg an, dann ist dort eine Ampel. Die Streuscheibe sagt Fußverkehr, das Blindenleitsystem ist aber ein geteiltes. Das könnte für Radverkehr stehen.
Auch in die andere Richtung über die Landstraße wirkt es nicht besser, gleiches Problem.
Fährt man aber weiter auf der linken Seite, so kommt dann irgendwann wieder ein Radwegs-Zeichen.
Ab da muss man wieder dort fahren.
Darf und soll man denn zwischen Ampel und Ortsausgang wieder da fahren? Baulastträger in Lohmar entlang der L 288 Sülztalstraße ist wohl Straßen NRW, Niederlassung Rhein-Berg.
E-Mail an kontakt.rnl.rb@strassen.nrw.de am 13.06.2022:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist die Radverkehrsführung entlang der L 288 Sülztalstraße am Knotenpunkt Sülzaue, An der Burg Sülz, nicht klar. Richtung Rösrath ist der Radweg auf der linken Seite geführt. Am Knotenpunkt habe ich geradeaus nur eine Streuscheibe für Fußverkehr, nach rechts über die L 288 aber auch. Zeichen 240 sind auch nicht zu sehen. Es ist also unklar, ob ich weiter geradeaus auf dem linken Radweg fahren darf. Etwas später am Ortsausgang ist wieder das Zeichen 240, der Abschnitt dazwischen ist unklar.
Es wäre nicht die erste Streuscheibe, die an der L 288 noch nicht der neuen Regelung seit 2017 entspricht, obwohl das bei der Verkehrsschau hätte auffallen müssen.
Wie ist die Radverkehrsführung an dieser Stelle gedacht?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Ueding
Am 15.06.2022 bekam ich eine Antwort von einer unbekannten Person von Straßen NRW. Es wurden ein paar Bilder mitgeschickt, und noch einmal nachgefragt, ob es um die richtige Kreuzung geht. Dann noch dieser Absatz:
Somit gehe ich der Kontinuität halber davon aus, dass die Nutzung des Radweges hier eindeutig erwünscht und erlaubt ist. Man könnte der Vollständigkeit halber noch ein VZ 240 an das VZ aus dem vorigen Bild anbringen. Das wäre aber vermutlich des Guten zuviel.
Die Person kann also nur Mutmaßen, wie es gemeint ist. Das bestätigt mich darin, dass es unklar ist. Und dass die Behörde, die den Verkehr lenken soll, mit »man kann sich denken, was gemeint ist« zufrieden ist, erklärt natürlich auch, warum die Infrastruktur so inkonsistent ist. Entsprechend habe ich darauf geantwortet.
E-Mail an Radverkehr-RB@strassen.nrw.de am 13.06.2022:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich in der Tat um genau diesen Knotenpunkt.
Sie schrieben:
Am 15.06.22 um 12:42 schrieb Radverkehr-RB@strassen.nrw.de:
Somit gehe ich der Kontinuität halber davon aus, dass die Nutzung des Radweges hier eindeutig erwünscht und erlaubt ist. Man könnte der Vollständigkeit halber noch ein VZ 240 an das VZ aus dem vorigen Bild anbringen. Das wäre aber vermutlich des Guten zuviel.
Soweit ich weiß, müssen derartige Verkehrszeichen an jeder Kreuzung wiederholt werden, genauso wie Höchstgeschwindigkeiten. Wenn eine Person von Osten kommend nach Norden links abbiegt, so sieht sie das rote Radrouten-Zeichen nicht.
Leider ist »Kontinuität« ein Prädikat, das ich in Deutschland nur selten der Radverkehrsführung zuschreiben würde. Dieser Knotenpunkt ist nur einer von drei Knotenpunkten mit inkonsistenten Streuscheiben. Zudem müssen Radfahrende zwischen reiner Fahrbahn, Schutzstreifen, Radstreifen, geschütztem Radstreifen, nutzungspflichtigem gemeinsamen (Zeichen 240), nutzungspflichtigem getrennten (Zeichen 241), gemeinsamen oder sonstigem (nur Zeichen 1022-10) Radweg unterscheiden, dazu noch Fahrradstraßen, Gehweg mit Freigabe (Zeichen 239 mit Zeichen 1022-10), Fußgängerzone mit Freigabe. Dazu noch Führungen auf der linken Seite. »Mit beiläufigem Blick leicht zu erfassen« würde ich das nicht nennen.
Es kommt leider auch vor, dass eine Radverkehrsführung eine Schiebestrecke vorsieht. In diesem Fall hier könnte es sein, dass ich die Landstraße überqueren und auf der Fahrbahn fahren soll; ausgeschlossen ist das nicht, und würde der Beschilderung entsprechen.
Von daher würde ich vorschlagen hier die Streuscheibe auszutauschen und mit einem Zeichen 240 klarzustellen, dass der linke Radweg benutzt werden darf, als auch muss.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Ueding
Darauf bekam ich keine Antwort, bin aber auch nicht mehr an der Stelle gucken gefahren. Wahrscheinlich hat sich nicht viel verändert, wenn überhaupt.