Unklare Radverkehrsführung am Kreisverkehr Siegstraße

Als ich neulich mit dem Rad nach Köln zur Arbeit gefahren bin, hat mich der Bikerouter durch Menden (Sankt Augustin) geleitet. Dabei bin ich an dem tollen Kreisverkehr an der L 143 entlanggekommen. Zur Orientierung hier die Karte von Open Street Map:

Ich kam von Süden und war südlich der Tankstelle noch auf einem getrennten Geh- und Radweg (Zeichen 241-30).

Dieser wird dann noch etwas weitergeführt, vor der Tankstelle ist noch eine Bushaltestelle.

Danach beginnt dann aber das Chaos. Dort ist dann eine Furt. Und derartige Furten sind vorgesehen, wenn der Radverkehr dort Vorfahrt hat. Die Ausfahrt aus der Tankstelle ist wartepflichtig, der Radweg begleitet die Vorfahrtsstraße. Alles konsistent.

Das Problem ist jedoch danach. Dort fehlt die klare Aufteilung über Bodenmarkierung- oder Belag, es ist also nur ein unbeschildeter Weg. Das macht es innerorts zu einem reinen Gehweg, ohne Freigabe für Radfahrende. Man darf dort also nicht mehr weiterfahren.

Man müsste dort auf die Fahrbahn wechseln, also einmal die Ausfahrt nutzen und nach rechts auf die Vorfahrtsstraße abbiegen.

Im Kreisverkehr sind aber auch Furten mit einem Sinnbild Fahrrad.

Diese gibt es in alle Richtungen.

Und auch hier noch:

Am Ende hat man dann noch den freien Rechtsabbieger. Natürlich hat der Kreisverkehr einen freien Rechtsabbieger, ist ja Sankt Augustin. Jedenfalls ist auch dort ein solches Sinnbild.

Das Zeichen 205 (Vorfahrt achten) für den Fahrverkehr steht hinter dem Zebrastreifen. Die Furt ist für den Radverkehr also ohne Vorfahrt gedacht, scheint mir. Die Furt selbst darf aber nur markiert werden, wenn man Vorfahrt hat. Wieder ziemlich inkonsistent.

Und direkt dahinter beginnt dann noch ein Radweg, den man nutzen muss. Wieder in getrennter Ausführung, so wie vor der Tankstelle.

Dieser Radweg führt einen auf die Brücke nach Troisdorf. Der Radweg hört dann vor der Brücke auf, nur mit ein bisschen Farbe auf der Fahrbahn.

Da muss man stehenbleiben und schauen, dass man eine Lücke in der Blechlawine findet. Vorfahrt hat man dort nämlich nicht. Und es gibt auch keine Warnbake/Leitboy, die Autofahrende dort auf Abstand zwingt.

Das ganze ist auch innerorts, man kann das gut am Ortsausgangsschild Richtung Brücke sehen:

Und auch wenn man dann wieder von Troisdorf auf den Kreisverkehr zufährt, sieht man den Ortseingang deutlich vorher:

Rechtliche Situation

Auf Twitter habe ich das ganze Anhand eines Videos mit @Leo_Proettel und @BerlinCyclist diskutiert, beide kennen sich sehr gut mit der StVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften aus.

Zum einen ist der Weg um den Kreisverkehr herum nicht beschildert. Daher ist es einfach nur ein Gehweg, man darf dort gar nicht mit dem Fahrrad fahren. Dadurch erübrigt sich eigentlich schon die restliche Diskussion.

Angenommen, es wäre an dieser Stelle als gemeinsamer Geh- und Radweg gemeint. Dann wäre dieser erstmal nutzungspflichtig. Ein Radweg, der eine Fahrbahn begleitet, hat die gleiche Vorfahrt. Damit hat der kreisförmige Radweg auch Vorfahrt gegenüber denen, die aus dem Kreisverkehr ein- oder ausfahren wollen.

In der Einfahrt zum Lidl ist der aber mehr als fünf Meter vom Kreisverkehr abgesetzt, der Weg begleitet somit die Kreisfahrbahn nicht mehr. Damit gilt die Regelung mit der Vorfahrt nicht mehr, es ist einfach nur eine Querung einer Straße. Da der Radverkehr hier einen Bordstein hat, ist er wartepflichtig. Dadurch erlischt aber auch die Nutzungspflicht für diesen Abschnitt. Man hätte also vorher auf die Fahrbahn fahren können. Die Furtmarkierung für den Radverkehr ist dann aber auch irreführend, weil der Radverkehr dort keine Vorfahrt hat.

Die Zeichen 205 (Vorfahrt achten) für den Kreisverkehr stehen aber erst hinter dem Fußgängerübergang und der Radverkehrsfurt. Das zeigt eigentlich, dass der Radverkehr hier keine Vorfahrt bekommt.

Man kann einem begleitenden Radweg die Vorfahrt nehmen, dann erlischt aber auch die Nutzungspflicht. Es könnte hier also auch als Gehweg mit Zeichen 1022-10 (Fahrrad frei) gedacht sein. Dann wären die Radfahrer zu Gast, und hätten keine Vorfahrt. An den Armen des Kreisverkehrs, bei denen der Radweg weniger als fünf Meter abgesetzt ist, müssten dann aber noch Zeichen 205 (Vorfahrt achten) hin.

Insgesamt muss sich die Straßenverkehrsbehörde von Sankt Augustin hier entscheiden:

  1. Gar keinen Radverkehr auf dem Sonderweg erlauben, Radfahrende müssen vor der Tankstelle auf die Fahrbahn.
  2. Den Gehweg für Radfahrende freigeben (Zeichen 1022-10, Radfahrer frei), an den Ein- und Ausfahrten aber keine Vorfahrt, also Zeichen 205 (Vorfahrt achten) für den Radverkehr. Die Furten müssen entfernt werden.
  3. Nutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240), mit Vorfahrt für den Radverkehr. Die Zeichen 205 für den Fahrverkehr müssen dann vorgezogen werden.

Kontakt zur Stadt

Auch wenn meine Erwartungshaltung an die Stadt Sankt Augustin eher gering sind, schreibe ich da nochmal hin. Diesmal aber nicht mehr an die Sachbearbeiterin, sondern direkt an den auf der Webseite genannten Ansprechpartner. Somit können sie in der Verwaltung selbst aussuchen, wer das bearbeitet. Außerdem geht meine E-Mail dann nicht unter.

E-Mail an Sicherheit und Ordnung am 13.11.2021

Sehr […],

ich bin neulich die Siegstraße durch Menden Richtung Troisdorf mit dem Fahrrad gefahren. Beim Kreisverkehr Am Bauhof war mir von Süden kommend nicht klar, ob ich dort auf der Fahrbahn oder dem Hochbord fahren soll.

Beim KP Katharinenstraße steht an der Siegstraße ein Zeichen 241-30, der Radweg führt vor der Star-Tankstelle getrennt. Bei der nördlichen Einmündung der Tankstelle ist eine Fußgängerfurt markiert, jedoch folgt kein Verkehrszeichen. Eine bauliche Trennung des Radweges ist dort ebenfalls nicht mehr zu erkennen. Ich interpretiere dies als unbeschilderten Gehweg, auf dem ich als Radfahrer nicht fahren darf.

In den Armen des Kreisverkehrs sind jedoch Furten für den Radverkehr markiert, der Radverkehr soll also dort entlang fahren. Die Furten sind teilweise über und teilweise unter fünf Meter von der Kreisfahrbahn entfernt. Die Zeichenkombination 205 und 215 für den Fahrverkehr steht jedoch hinter der Furt. Der Radverkehr soll hier wartepflichtig sein, hat jedoch kein eigenes Zeichen 205 an der Furt.

Die VwV-StVO zu Zeichen 215 schreiben jedoch vor, dass eines davon umgesetzt wird:

Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.

Dieser Kreisverkehr liegt innerorts. Die Führung an der Tankstelle leitet auf den baulich getrennten Weg, der wahrscheinlich ein nutzungspflichtiger Radweg mit Zeichen 240 sein soll. Die Zeichen 205 für den Fahrverkehr sollten dann vorgezogen werden, damit die Vorfahrtsregelung klar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 15.11.2021 bekam ich dann eine Eingangsbestätigung. Mein Anliegen würde bearbeitet werden, und ich würde in ein paar Wochen unaufgefordert eine Antwort bekommen.

Keine Antwort

Nun sind zehn Monate vergangen, und ich habe noch keine Antwort bekommen. Bei meiner letzten Vorbeifahrt an der Stelle hatte sich auch nichts verändert. Das bleibt dann wohl einfach so.