Unklare Querung für Radverkehr in Meschenich

Auf dem Weg nach Hürth kam ich in Köln-Meschenich vorbei. Karte kommt gleich, erstmal möchte ich die Verwirrung teilen. Ich wurde als Radfahrer auf der Fahrbahn geführt, sollte aber vor der Kreuzung dann aber auf das Hochbord. Dort steht ein Zeichen 240, soweit erstmal in Ordnung.

Dann ging es von dort aus weiter zur Kreuzung. Und ich konnte schon sehen, dass es keine Ampel gibt, die den Radverkehr geradeaus über die querende Straße führt:

Ich konnte erkennen, dass es einen linken getrennten Weg gibt. Aber ich konnte nirgendwo sehen, dass dies auch ein Radweg wäre. Wenn man es einmal gesehen hat, kann man rechts von der roten Ampel am Ampelmast das Schild erkennen.

Wenn man sich jetzt nach links orientiert, so kann man dort die Straße queren. Die Streuscheibe der Fußgängerampel enthält auch das Piktogram für den Radverkehr. Das ist aber nicht gerade verwunderlich, weil dort ja auch schon ein Radweg für zwei Richtungen entlang geführt wird.

Steht man dann an der nächsten Ampel, so kann man dann das Fahrradweg-Schild sehen, dass dort die Gegenrichtung markiert.

Witzigerweise ist das ein Schild von vor 1992, das es in dieser Form auch gar nicht mehr gibt, das datiert die Anlage dann eindeutig. Auch ist die Anordnung womöglich nichtig, weil das Zeichen so nicht mehr im Katalog ist.

Linke Radwege dürfen außerorts nur angelegt werden, wenn es auch eine sichere Querungsmöglichkeit gibt. Das scheint mit der Ampelanlage der Fall gewesen zu sein.

Das ganze kann man sich noch auf der Open Street Map anschauen. Ich bin wie der rote Pfeil zeigt an die Kreuzung gekommen, und wollte weiter nach Westen fahren.

Das blaue sind die Radwege. Wahrscheinlich hätte ich in zwei Ampelphasen erst nach Süden und dann nach Westen queren sollen. Wie die Streuscheiben dort aussahen, weiß ich nicht mehr. Jedenfalls müssen die Radwege nicht in Gegenrichtung freigegeben sein, das kann man auf der Karte leider nicht erkennen.

Wenn man von Süden auf die Kreuzung schaut, so kann man in Google Street View dort sogar noch ein Zeichen »gemeinsamer Geh- und Radweg« (240) erkennen. Das war wohl früher mal so geführt. Vielleicht ist das Zeichen dort auch, aber es ist nicht beiläufig erkennbar.

Da muss irgendwie ein Hinweis hin. Wenn ich als Verkehrslenkungs-Nerd das bei Tageslicht nicht finden kann, wie sollen andere Leute sich da korrekt verhalten?

Kontakt zur Stadt

Der Kontakt zum Fahrradteam der Stadt Köln war beim letzten Mal sehr erfolgreich, daher versuche ich es jetzt wieder im eher freundlichen Ton.

E-Mail an fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de am 13.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

zuerst einmal herzlichen Dank für die schnelle Ausbesserung der Reflexstreifen an Pollern in Köln Immendorf, die ich Ihnen in meiner letzten E-Mail gemeldet hatte!

Mir ist in Meschenich, an der Kreuzung von Brühler Landstraße und Am Kölnberg eine suboptimale Radverkehrsführung aufgefallen. Fährt man von Osten kommend die Straße Am Kölnberg, so wird man zunächst auf der Fahrbahn geführt. Kurz vor der Kreuzung wird mit einem Schutzstreifen auf das Hochbord geleitet, das mit Zeichen 240 nutzungspflichtig wird. Am Knotenpunkt fehlt allerdings eine direkte Querung für den Radverkehr geradeaus nach Westen.

Westlich der Kreuzung hat die Straße Am Kölnberg dann einen Radweg auf der linken Seite, der allerdings von der Kreuzung aus überhaupt nicht erkennbar ist. Erst bei der Einmündung der Alten Brühler Straße habe ich das Zeichen 240 dort wahrgenommen. Von meinem Standpunkt an der Kreuzung war der einzige Hinweis auf den linken Weg die Zeichenkombination 239 mit 1022-10 auf der diagonal gegenüberliegenden Seite.

Ich habe Ihnen einige Fotos angehängt. Für durchschnittliche Radfahrer*innen erscheint mir diese Situation nicht wirklich einfach zu erfassen sein. Ich selbst halte mich für geübt, bin in Ermangelung klarer Ausschilderung allerdings erstmal auf der Fahrbahn gefahren.

Vielleicht könnte hier ein Schild angebracht, das das indirekte Geradeausfahren erklärt. Auch könnte noch ein klar sichtbares Zeichen 240 auf dem linksen Weg angebracht werden, sodass man die Fortsetzung des Weges auf der linken Seite auch wahrnehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 16.02.2022 bekam ich schon eine Antwort aus der Straßenverkehrsbehörde. In der Nachricht wurde mir die Führung anhand von einem Luftbild erklärt. Man muss also erstmal auf das Hochbord. Dann mit der Fahrradampel nach Süden, dann nach Westen nochmal mit der Ampel. Und dann fährt man auf der linken Seite lang. Also wie hier auf der Karte.

In der Antwort stand auch, dass Radfahrende gar nicht »im Knoten« (also auf der Fahrbahn) sein sollten, weil sie ja schon vorher auf die Nebenanlage geführt werden.

Das ganze ist anscheinend korrekt, aber ignoriert das eigentliche Problem: Es ist nicht ausgeschildert und nicht wirklich ersichtlich.

Das fanden sie im Team des Fahrradbeauftragten wohl auch, und haben zwanzig Minuten später noch eine weitere Antwort an mich geschrieben. Sie hätten meine Anfrage geprüft und sind vorerst nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass dort irgendwas unzureichend sei oder ergänzt werden müsste. Sie finden es also akzeptabel so, wie es dort ist.

Dann weisen sie darauf hin, dass wenn es neben einer vielbefahrenen Straße, sie meinen wohl Kraftverkehr auf der Fahrbahn, eine Nebenanlage gibt, diese auch »gemeinsam genutzt« werden könnte. Ich glaube, sie meinen damit beide Fahrtrichtungen. Erstmal klingt das ja toll, dann gibt es neben jeder Straße außerorts einen Radweg im Stadtgebiet Köln.

Es kam noch ein Hinweis, dass sich Ortsunkundige oder unsichere Radfahrende eben vorsichtig und besonders aufmerksam den Knoten- und Kreuzungsbereichen nähern sollen. Dies lese ich so, dass sie es Pflicht der Radfahrenden sein soll, Detektivarbeit nach Verkehrszeichen zu betreiben. Das widerspricht aber dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 3 C 10.15, dessen Leitsatz lautet:

Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt oder angebracht sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen kann, dass ein Gebot oder Verbot durch Verkehrszeichen verlautbart wurde. Zu einer Nachschau ist der Verkehrsteilnehmer nur verpflichtet, wenn hierfür nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein besonderer Anlass besteht.

Ich bin kein Jurist, und ich weiß nicht, was »konkrete Umstände« sein könnten. Mir scheint diese Situation jedoch nicht beiläufig zu erfassen zu sein. Und dem Autoverkehr würde man so etwas bestimmt nicht zumuten.

Zuletzt versprechen sie aber noch sich die Situation irgendwann vielleicht nochmal anzuschauen und dann möglicherweise neu zu bewerten. Das wandert jetzt also irgendwo ganz unten in den Backlog, und wird dort wahrscheinlich verrotten.