Unerreichbare Einbahnstraße in Berzdorf

In Berzdorf (Wesseling) gibt es die Sternenstraße, die eine für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraße ist. In ihrer Verlängerung liegt die Langenackerstraße, die in beide Richtungen befahren werden kann. Nun sind die Zeichen dort allerdings so aufgestellt, dass man mit dem Fahrrad die Kreuzung nicht geradeaus überqueren darf.

Mir erscheint das unlogisch. Wenn ich links abbiegen kann, dann kann ich auch genauso sicher geradeaus fahren. Also schreibe ich mal der Stadt, in Wesseling ist man da ziemlich gut dabei.

E-Mail an 66@wesseling.de am 09.07.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Sternenstraße in Berzdorf ist für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Von der Langenackerstraße kommend darf man aber nicht geradeaus fahren. Für mich ist nicht ersichtlich, dass dies wegen der Verkehrssicherheit explizit nicht erlaubt worden ist. Daher glaube ich, dass dort ein Zeichen 1022-10 (Radverkehr frei) unter dem Zeichen 214-30 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links) fehlt.

Ich bitte Sie das einmal zu prüfen und gegebenenfalls das Zeichen 1022-10 zu ergänzen.

Für die schnelle Bearbeitung meiner anderen Anliegen (Verdrehtes Einbahnstraßenschild und die Versetzung der Poller im Entenfang) möchte ich mich herzlich bedanken!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am 11.07.2022 wurde die E-Mail an die zuständige Abteilung weitergeleitet.

Am 19.10.2022 war dort noch immer nichts geändert. Eigentlich ist die Stadt Wesseling schnell, wenn sie möchte. Vielleicht möchte sie hier nicht, oder das ist wirklich so gedacht.