Sichere Querungsmöglichkeit am Ortseingang Birlinghoven

Für einen Blogeintrag zur unechten Einbahnstraße bin ich die Tage nochmal nach Dambroich gekommen. Auf dem Rückweg bin ich wieder durch Birlinghoven gekommen, und zwar auf dem linksseitigen Radweg. Der endet am Ortseingang.

Dort muss man auf die andere Straßenseite wechseln, jedoch ist dort der Durchgangsverkehr auf der Landstraße (L 143, Pleistailstraße) meist eher dicht. Man wartet dort auf eine Lücke in die eine Fahrtrichtung, und dann auf eine in der anderen. Bis beide Richtungen frei sind, dauert es eine ganze Weile.

Auf der Open Street Map sieht man auch den Radweg, der da von Osten kommt und einfach aufhört.

Rechtslage

Das ist so nicht im Sinne des Verordnungsgebers gewesen. In den Verwaltungsvorschriften zur StVO (zu § 2, laufende Nummer 36) ist eine Querungsmöglichkeit vorgeschrieben:

Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.

Die fehlt hier ziemlich offensichtlich. Was ist denn eine sichere Querungsmöglichkeit? Für den Fußverkehr scheint das eine Verkehrsinsel, Ampel oder Zebrastreifen zu sein. Bei einem analogen Fall in Diepholz sah es ähnlich aus, dort hat man vor dem VG Hannover Recht bekommen. Im Urteil wird entsprechend geschrieben, dass eine Verkehrsinsel oder eine Ampel nötig ist. Der Landkreis hätte auch gar kein Ermessen, an dieser Stelle davon abzuweichen.

Anfrage bei der Stadt

Damit habe ich einen Hebel bei der Stadt Sankt Augustin. Die Verwaltung braucht eine Begründung um von den VwV-StVO abzuweichen. Die wird sie aber wohl nicht haben, oder sie ist nicht haltbar. Daher werde ich nach IFG-NRW eine Anfrage nach dieser Begründung fragen.

Meine Anfrage an die Stadt:

E-Mail an Sachbearbeiterin in Sicherheit und Ordnung am 06.06.2021

Sehr geehrte Frau […],

kommt man mit dem Fahrrad von Dambroich auf der Pleistalstraße (L 143) nach Birlinghoven, so fährt man auf dem linken Radweg (Zeichen 240). Dieser endet an der Einmündung der Straße In der Holle. Dort fehlt die nach VwV-StVO zu § 2, Lfd-Nr. 36, vorgeschriebene sichere Querungsmöglichkeit. Das VG Hannover hat in einem ähnlichen Fall keine Abweichung von den VwV-StVO zugelassen.

VG Hannover, Urt. v. 14.08.2019, 7 A 6675/17: https://www.adfc-diepholz.de/bau-und-verkehr/rechtsf%c3%a4lle/vg-hannover-7_a_6675_17-querungsstellen/

Mir ist nicht ersichtlich, warum an dieser Stelle die Querungshilfe fehlt. Ich bitte daher nach IFG-NRW um Auskunft über die Begründung zur Abweichung der VwV-StVO bezüglich dem Schaffen einer sicheren Querungsmöglichkeit; warum fehlt diese dort?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am nächsten Montag, den 07.06.2021 bekam ich eine erste Eingangsbestätigung von der Stadt. Ich solle unaufgefordert eine Rückmeldung bekommen.

Weitere Rückmeldung

Ich habe am 04.09.2021 nachgefragt, weil ich über drei Monate keine Rückmeldung bekommen habe. Mir wurde dann am 14.09.2021 mitgeteilt, dass dort in der Tat die Querungsmöglichkeit fehlt, und diese in Umsetzung ist:

Diese wurde bereits vor einigen Monaten per Verkehrsanordnung beschlossen und wird entsprechend markiert. Bzgl. der genauen Umsetzung dieser Verkehrsanordnung gab es zurückliegend einige Unstimmigkeiten und zuletzt Einwände der Kreispolizeibehörde. Aus diesem Grund findet Ende diesen Monats ein erneuter, abschließender Ortstermin statt. Im Anschluss an diesen Ortstermin wird die Markierung sodann zeitnah vorgenommen.

Zustand April 2022

Ich bin am 23.04.2022 an der Stelle vorbeigefahren und habe mir angeschaut, wie da so der aktuelle stand dabei ist.

An jener Stelle kann ich nur eine kleine Markierung erkennen, die den Radverkehr auf diesen Radweg führen soll. Aber das war ja überhaupt nicht das eigentliche Problem.

Etwas vorher war schon die ganze Zeit eine Verkehrsinsel, die man zum Queren gut nehmen könnte:

Zu dem Zeitpunkt ist eine Baustelle auf dem Gehweg, sodass man diesen Radweg dort tatsächlich verlassen darf:

Wenn sie das einfach als Dauerzustand machen würden, dann wäre das ja alles gut. Man hätte dort vor dem Ortseingang eine sichere Querungsmöglichkeit mit der Verkehrsinsel.

Von der anderen Seite ist auch nicht erkennbar, dass das dort ein Radweg in beide Richtungen ist. Aber gut, geschenkt.

Keine Änderung im Juli 2022

Und Ende Juli weiterhin keine Veränderung sichtbar.

Ich meine jetzt lange genug gewartet zu haben, und frage noch einmal bei der Stadt nach:

E-Mail an beschwerden-ideen@sankt-augustin.de am 28.07.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Ortseingang von Birlinghoven (von Dambroich kommend) endet der linke Radweg. Nach VwV-StVO ist hier eine sichere Querungsmöglichkeit erforderlich, welche es aber nicht gibt.

In dieser Sache habe ich mich am 06.06.2021 an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung gewandt. Am 07.06.2021 bekam ich eine Eingangsbestätigung. Auf meine Nachfrage am 04.09.2021 wurde mir am 14.09.2021 bestätigt, dass die Querungsmöglichkeit fehlt, diese aber demnächst umgesetzt wird:

Diese wurde bereits vor einigen Monaten per Verkehrsanordnung beschlossen und wird entsprechend markiert. Bzgl. der genauen Umsetzung dieser Verkehrsanordnung gab es zurückliegend einige Unstimmigkeiten und zuletzt Einwände der Kreispolizeibehörde. Aus diesem Grund findet Ende diesen Monats ein erneuter, abschließender Ortstermin statt. Im Anschluss an diesen Ortstermin wird die Markierung sodann zeitnah vorgenommen.

Inzwischen haben wir Ende Juni 2022, also 317 Tage seit der letzten Rückmeldung. Vor Ort ist zwar eine Baustelle weiter Richtung Dambroich, aber noch immer keine sichere Querungsmöglichkeit am Ende des Radweges. Ich weiß nicht, was »zeitnah« hier heißt, hätte aber angenommen, dass es mittlerweile fertig ist.

Wann ungefähr kann man mit der Querungsmöglichkeit rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Ich bekam recht zügig darauf eine Mitteilung aus der Poststelle, dass diese Nachricht an die zuständige Abteilung weitergeleitet werden wäre. Eine Antwort bekam ich aber nicht.

Nichts neues im April 2023

Und nun sind schon wieder viele Monate vergangen. Das sind jetzt insgesamt knapp zwei Jahre, die das Thema hier liegt. Und ich war im April 2023 noch einmal schauen, es hat sich nichts getan. Okay, die Baustelle ist weg, aber die sichere Querungsmöglichkeit ist noch immer nicht da.

In die eine Richtung geschaut ist alles so, wie bisher eben auch.

Und in die andere Richtung dann natürlich auch.

Dort komme in inzwischen so gut wie gar nicht mehr lang. Wenn ich aber dort ankomme, dann nehme ich einfach die Verkehrsinsel etwas weiter vorne. Damit kommt man ganz gut rüber.

Der Radweg ist dann eigentlich noch nutzungspflichtig.

Ich halte diese Nutzungspflicht in dem Abschnitt aber für hinfällig, weil es danach eben keine ordentliche Querungsmöglichkeit gibt. Ich bezweifele, dass irgendwer das an der Stelle kontrollieren würde. Und falls doch wäre das eine wunderbare Möglichkeit diese Stelle mal vor Gericht prüfen zu lassen.

Rückmeldung im Mai 2023

Der Stadtverwaltung von Sankt Augustin habe ich Ende April noch einmal eine E-Mail geschickt, warum sie mir nicht auf meine Anfragen antworten. Vielleicht muss ich das mal bis zum Bürgermeister eskalieren.

Ich bekam dann Anfang Mai eine E-Mail vom Amtsleiter. Dort erzählte er mir, dass dort aktuell Planungen laufen. Es wird wohl so verändert, dass man die bestehende Verkehrsinsel dort nutzen können wird.

Das erscheint mir eine sinnvolle Lösung zu sein. So bin ich jetzt bisher auch gefahren. Und dann wird es offiziell erlaubt. Zudem ist es für die Stadt auch mit dem Umgängen von ein paar Verkehrsschildern getan. Das ist günstig. Und ehrlich gesagt wären zwei Verkehrsinseln auf 100 Metern auch schon etwas bekloppt.

Die Umsetzung wird wohl noch dauern, das ist aber verständlich bei den ganzen nötigen Schritten wie Planung, Planfeststellungsverfahren, Abklärung mit der Polizei, und so weiter. Ich schaue in einem halben Jahr nochmal dort vorbei und berichte, falls sich etwas verändert hat.