Sichere Querungsmöglichkeit am Petersberg

Ich war neulich auf dem Hohen Ölberg und habe mir dann die Abfahrt von der Margarethenhöhe nach Königswinter auf der Landstraße gegönnt. Davon gibt es auch ein Video. Am Fuß des Petersberges beginnt auf der linken Seite ein Radweg.

Der ist mit Zeichen 240 ausgewiesen und entsprechend mit Benutzungspflicht. Das Problem ist jedoch, dass man dort nicht mal eben auffahren kann. Ich müsste den Linksabbieger überfahren, dort sind aber durchgezogene Linien. Kurzum, ich kann dort nicht legal drauf.

Auch von näherem sieht das nicht gut aus. Ich habe dann eine Lücke im Gegenverkehr abgepasst, und bin da irgendwie drauf. Aber so ganz korrekt scheint mir das alles nicht.

Auf der Open Street Map sieht man da jetzt nicht so viel, da beginnt halt ein Radweg Richtung Westen.

Nach VwV-StVO muss ein linksseitiger Radweg eine sichere Querungsmöglichkeit am Anfang und Ende haben. Ich bin mir nicht sicher, ob man unbedingt eine Verkehrsinsel braucht, wenn man schon auf der Fahrbahn ist. Aber mit dem Linksabbieger dort im Weg ist das nicht sonderlich sinnvoll.

Kontakt nach Königswinter

Also eine E-Mail an die Stadt Königswinter.

E-Mail an stadtverwaltung@koenigswinter.de am 17.06.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

neulich bin ich mit dem Fahrrad auf der L 331 von der Margarethenhöhe nach Königswinter gefahren. Dabei gibt es keinen fahrbahnbegleitenden Radweg, also bin ich auf der Fahrbahn gefahren. Auf Höhe der Zufahrtsstraße zum Petersberg beginnt ein linker Radweg mit Zeichen 240, siehe Fotos und Karte. Aufgrund der Nutzungspflicht muss ich diesen für die weitere Fahrt nutzen.

Nun scheint dort aber keine Querungsmöglichkeit vorgesehen zu sein. Ich musste über den Linksabbieger des Gegenverkehrs queren, dabei über eine durchgezogene Linie fahren. Das erscheint mir auch nicht sinnvoll. Die nächste reguläre Möglichkeit auf den Radweg aufzufahren ist an der Straße Pottscheid.

Linke Radwege müssen nach VwV-StVO eine sichere Querungsmöglichkeit haben. Mir scheint hier etwas zu fehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ueding

Am gleichen bekam ich schon die Antwort. Man habe das ganze an Straßen NRW weitergeleitet, die dafür zuständig sind. Rückblickend nicht sehr überraschend, handelt es sich bei der L 331 um eine Landstraße.

Antwort von Straßen NRW

Am 21.06.2021 bekam ich dann von Straßen NRW aus der Planungsabteilung vom Radverkehrsbeauftragtern eine Antwort bekommen:

In der VwV-StVO zu § 2 StVO „Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“, Abs. 4 Satz 3 und Satz 4, wird unter anderem auch auf die Voraussetzung für die Anordnung von linken Radwegen Bezug genommen.

Hier ist es wichtig, dass gute Sichtverhältnisse vorhanden sind die Situation für die Verkehrsteilnehmer, Radfahrer wie KFZ, überschaubar ist. Wie auf Ihrem Bild zu erkennen, befindet sich in Fahrtrichtung Königswinter an der Querungsstelle eine Bushaltebucht, welche von Radfahrern durchaus als Aufstellfläche genutzt werden kann. Von hier aus kann der Radfahrer sich Überblick verschaffen, wie es sich um herankommende KFZ verhält. Es dürfte daher auch ausreichend Zeit und Möglichkeit geben, bei einer Fahrbahnbreite ca. 11 Metern und einer freien Sicht rechts wie links von über 100 Metern die Fahrbahn an dieser Stelle zu überqueren.

Soll heißen, dass ich dort erst nach rechts in die Bushaltebucht abbiegen soll. Dann muss ich zum Stillstand kommen und mich in Ruhe umschauen. Die 100 Meter freie Sicht sollen ausreichen, um eine entsprechende Lücke zu finden. Die Höchstgeschwindigkeit dort sind 70 km/h. Das sind knapp 20 m/s. Bei 100 m Sicht kann ich mich letztlich nur für die nächsten 5 s vergewissern. Um die 11 m Fahrbahn zu queren, brauche ich wahrscheinlich ungefähr diese Zeit. Das ist also sportlich. Wenn ich das Fahrrad mit Gehgeschwindigkeit von 6 km/h, also 1,7 m/s, schiebe, komme ich in dieser Zeit maximal 8,3 m. Jetzt ist die Fahrbahn 11 m breit, ich muss jedoch noch eine Fahrradlänge von vielleicht 1,5 m schieben. Insgesamt reicht diese Zeit also nur, wenn ich in Startstellung hocke und schnell über die Fahrbahn fahre. Ob ich noch abbremsen kann, wenn ich einmal unterwegs bin, weiß ich nicht.

Schaut man sich einen ähnlich gelagerten Fall aus Diepholz an, so gab es dort keinen Linksabbieger für den Gegenverkehr. Auch war dort keine durchgezogene Linie. Jedoch gab es keine Aufstellfläche. Mir scheint aber, dass ohne Verkehrsinsel dort nichts geht.

Verweis auf Urteil

Ich habe entsprechend auf das Urteil hingewiesen. Dabei ist mir dann noch eingefallen, dass weiter Richtung Königswinter der Radweg wieder endet und man dort auch ohne sichere Querungsmöglichkeit auf die andere Seite muss. Das sieht man in meinem oben verlinkten Video auch gut, da stehe ich ziemlich lange doof herum und warte auf eine Lücke im Verkehr. Also habe ich noch gefragt, warum man zwischen Petersberg und B 42 nicht auf der Fahrbahn fahren darf, sonst aber schon.

E-Mail an Straßen NRW am 21.06.2021

Sehr geehrter Herr […],

bei 100 m Sichtweite und 70 km/h Höchstgeschwindigkeit, also 20 m/s, kann ich gerade einmal 5 s weit schauen. Das bedeutet aber, dass ich innerhalb von 5 s die komplette Fahrbahn und eine Fahrradlänge queren muss. Somit muss ich ungefähr 12,5 m in 5 s schaffen, das entspricht einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 9 km/h. Diese muss ich erreichen, obwohl vom Stillstand starten soll. Schiebend geht dies nicht, das geht nur fahrend. Und wenn ich einmal entsprechend losfahre, werde ich auch nicht mehr stoppen können. Mir erscheint das selbst für geübte Radfahrer wie mich eher gewagt zu sein.

Auch scheint mir Ihre Annahme, eine gute Sichtbeziehung würde ausreichen, nicht zu stimmen. In einem anderen Fall aus Diepholz, bei dem nur ein Fahrstreifen (und nicht wie hier der Abbieger) gequert werden muss, wurde schon vom VG Hannover keine sichere Querungsmöglichkeit bescheinigt.

https://www.adfc-diepholz.de/querungshilfen-am-linken-radweg-konsequent-ignoriert/

Darüber hinaus ist das indirekte Linksabbiegen mit Anhalten nicht in meinem Sinne »Leichtigkeit des Verkehrs«.

Die gleiche Problematik tut sich erneut auf Höhe der B 42 auf, dort enden nämlich Nutzungspflicht und -recht des linken Radwegs. Dort muss ich ebenfalls wieder ohne Querungshilfe Verkehr aus beiden Richtungen beobachten.

Wieso ist der Abschnitt zwischen Petersberg und B 42 so gefährlich, dass ich einen linken Radweg nutzen muss; die Abschnitte zwischen Margarethenhöhe und Petersberg, sowie von B 42 bis Königswinter nicht?

Mit freundlichen Grüße

Martin Ueding

Die Antwort darauf war deutlich positiver. Der Herr hat mit geantwortet, dass er zusammen mit der »Verkehrsbehörde der Stadt Königswinter und der zuständigen Polizeibehörde in Kontakt treten und mit diesen über eine Aufhebung der linksseitigen Benutzungspflicht des Radweges sprechen« wird.