Selbstgedruckte Einfahrtsbeschränkung widerspricht offiziellem Schild

Bei der Zufahrt zum Ufer des Bleibtreusees in Brühl sind auf dem Waldweg Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Darunter hat jemand allerdings noch ein zusätzliches Verbot für Fahrzeuge jeglicher Art (also auch Fahrräder) angebracht, das ist allerdings selbstgedruckt.

Das widerspricht allerdings dem Routenhinweis, auf dem explizit auch noch ein Fahrrad drauf ist.

Das selbstgedruckte Schild ist eh ungültig, weil es kein offizielles Verkehrszeichen ist. Und das ganze sah auch nicht nach Privatgrundstück aus. Von daher kann man es getrost ignorieren und dort mit dem Fahrrad einfahren.

Es zeigt aber mal wieder, dass wohl viele Leute nicht verstehen, dass Fahrräder auch Fahrzeuge sind. Entsprechend sieht man diese Verwirrung auch bei vielen Feldwegen, die für den Radverkehr gesperrt sind. Man darf das wohl nicht zu genau nehmen und muss hier nach »gefühlter StVO« vorgehen, wenn man sich nicht irre machen lassen will.