Schutzstreifen auf ehemaligem Gehweg

In Siegburg hat man einen Gehweg verkleinert um einen Schutzstreifen durch die Verkehrsinsel zu ziehen.

Man kann erkennen, dass der Gehweg einmal breiter war. Man hat ihn weggenommen und in einer Ebene mit der Fahrbahn ausgeführt. So muss er nicht in der Verkehrsinsel aufhören.

Die Streifen für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) sind 50 cm breit. Man kann hier also abschätzen, dass die Kernfahrbahn 250 cm breit ist. Autos sind um 200 cm breit, sodass hier noch 50 cm Platz bleiben. Das sind nicht die 150 cm Überholabstand, die vorgeschrieben sind.

Somit scheint das hier zwar etwas für den Radverkehr zu sein, allerdings schadet es dem Radverkehr eher. Es wird suggeriert, dass man direkt am Zebrastreifen überholen kann. Und das ist nicht nur wegen dem Abstand verboten, Überholen am Zebrastreifen ist generell verboten.

Und für den Fußverkehr bleibt noch weniger Platz.

Was also nach Radverkehrsförderung aussieht ist am Ende Autoförderung auf Kosten des Rad- und Fußverkehrs.