Womöglich ist es nur ein Ablenkungsmanöver für die Abschaffung vom Informationsfreiheitsgesetz und anderen Dingen, aber die Sache mit der Krankschreibung ab dem ersten Tag ist ja wirklich zu absurd um sie unkommentiert zu lassen.
Im ZDF habe ich diese Aussage von Bundeskanzler Merz (CDU) gelesen:
“Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis”, stellte Merz bei “maybrit illner” klar, man müsse aber “vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.” — zdfheute.de
Das erscheint mir jetzt unnötig. Aber gut, mit der telefonischen Krankschreibung wäre das noch machbar. Die soll es aber auch nicht mehr geben:
Aber die gesetzliche Regelung wird jetzt die sein, dass es in Zukunft keine telefonische Krankschreibung mehr gibt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Tag an verlangt wird. — zdfheute.de
Also soll ich dann mit einer Erkältung direkt am ersten Tag zur Ärzt:in gehen? Das könnte ich natürlich machen. Ich latsche dann zur Praxis, setze mich in das dann wahrscheinlich überfüllte Wartezimmer und lese entweder in einem Motorsport- oder Promimagazin. Während der Wartezeit kann ich mit den anderen Anwesenden noch meine Keime tauschen und meine Erkältung vielleicht auf Magen-Darm erhöhen.
Anscheinend soll man doch nicht zur Ärzt:in gehen, wenn man krank ist? Meist gehe ich zu meinem Arzt, wenn ich krank bin. Manchmal gehe ich zur Vorsorge oder Impfung. Aber nun soll ich gerade nicht hingehen, wenn ich krank bin?
Klingbeil verwies auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die schon gesagt habe, dass man das Ganze so hinbekommen müsse, dass niemand, der krank sei, dann wirklich zum Arzt gehen müsse. — tagesschau.de
Wie ist das mit den vorherigen Aussagen zu vereinen? Kann man »unwirklich« zur Ärzt:in gehen?
Vielleicht ist die Idee ja auch, Hausbesuche zu bekommen? Wenn ich erkältet bin, bei der Praxis anrufe und mein Hausarzt zu mir nach Hause kommt, dann bin ich streng genommen nicht »zum Arzt gegangen«. Das wäre durchaus eine Möglichkeit der Quadratur des Kreises. Allerdings bezweifele ich Hausbesuche sehr, dafür haben die Ärzt:innen schlicht keine Kapazität übrig.
Wenn man jetzt einen persönlichen Leibarzt hat, der ständig verfügbar ist, hat man das Problem natürlich auch nicht. Diesen Luxus habe ich allerdings auch nicht, die breite Bevölkerung wohl eher auch nicht.
Der andere Vorschlag macht es noch verwirrender:
Eine Bescheinigung werde zwar ab dem ersten Tag gebraucht, das bedeute aber nicht, dass diese schon ab dem ersten Tag geholt werden müsse. — tagesschau.de
Also ich brauche die Bescheinigung am ersten Tag, muss sie aber erst später holen. Meine letzte Hausärztin wollte mich grundsätzlich nie rückwirkend krankschreiben. Sie könnte schließlich nicht wissen, welche Symptome ich vor einigen Tagen gehabt hatte. Das ist einleuchtend, wie soll das auch gehen. Entsprechend werden andere Ärzt:innen mir auch keine rückwirkende Krankschreibung ausstellen.
Eine AU-Bescheinigung ausstellen zu lassen und sie später abzuholen kenne ich von der telefonischen Krankschreibung. Aber die soll ja auch abgeschafft werden. Von daher kann das auch nicht die gemeinte Lösung sein.
Da gibt es noch einen Hinweis von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU):
Gleichzeitig sollten digitale Angebote wie Videosprechstunden mit behandelnden Ärzten weiterhin ermöglicht und sogar gestärkt werden. — tagesschau.de
Also die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, aber Videosprechstunde soll weiter erlaubt sein. Es ist schon ein Unterschied jenseits vom Video: Bei der telefonischen Krankschreibung habe ich den MTAs meine Symptome geschildert und um eine AU-Bescheinigung gebeten. Die haben das notiert, dem Arzt vorgelegt, unterschrieben zurückbekommen und zur Abholung bereitgelegt. Der Arzt hat nie direkt mit mir gesprochen. Bei der Videosprechstunde würde ich dann schon direkt mit dem Arzt sprechen, wenn auch fernmündlich. Das erhöht die Kontrolle durch die Ärzt:innen dann schon ein bisschen.
Wenn ich versuche, alle diese Aussagen zusammen zu bringen, komme ich bei einer dieser Möglichkeiten an:
- Rückwirkende Krankschreibung nach Genesung oder zumindest später im Verlauf
- Hausbesuche auch für Erkältungen
- Telefonische Krankschreibung, aber mit Videoanruf zum Arzt
Das erscheint mir irgendwie alles nicht so richtig sinnvoll, Videoanruf ist noch die am wenigsten schlechte Idee. Aber auch im Videoanruf kann die Ärzt:in ja auch nicht die Lunge abhören, in den Rachen schauen oder andere Dinge machen, die einen Atemwegsinfekt recht sicher diagnostizieren lassen. Sie müssen also auf die Aussagen der Patient:innen vertrauen. Und gerade dieses Vertrauen wird doch in Frage gestellt.
Und die Bundesregierung hat das auch schon erkannt und will den einzelnen Betrieben die Entscheidnung überlassen:
Zweitens sei es am besten, wenn die Tarifpartner oder die Betriebe die Möglichkeit hätten, “das Ganze so zu regeln, wie sie es gerne hätten”. — tagesschau.de
Allerdings könnten Betriebe schon jetzt eine Krankschreibung ab dem ersten Tag fordern. Den gesetzlichen Standard nun zu verschärfen, den Betrieben aber eine Aufweichung zu erlauben, ergibt aus Sicht der Parole weniger Krankheitstage haben zu sollen, auch wenig Sinn.
Angesichts des Raumes, den dieses nicht durchdachte Thema in der öffentlichen Debatte einnimmt, passiert im Hintergrund wahrscheinlich etwas noch viel schlimmeres. Mal schauen, was das dann sein wird.